1,4 Millionen Fahrverbote bei Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges – Danke Herr Scheuer!

Auf der Informationsplattform EPOCH TIMES https://www.epochtimes.de war am 7.8.2020 ein interessanter Artikel zu lesen. Zum 1. April 2020 sollte ja der Bußgeldkatalog verschärft werden. Für Verkehrsteilnehmer hätte dies bedeutet, dass innerorts bereits ab 21 und außerorts ab 26 km/h zu viel ein Fahrverbot auszusprechen gewesen wäre. Zuvor lagen die Grenzen für die Verhängung eines Fahrverbotes bei 31 und 41 km/h. Bekanntlich ist der neue Bußgeldkatalog – noch nicht – in Kraft getreten wegen eines doch dilettantischen Formfehlers.

Es wurde nun untersucht, was der neue, beabsichtigte Bußgeldkatalog bedeutet hätte im Jahr 2019. In diesem Jahr wurden in Deutschland alleine außerorts 930.019 Autofahrer registriert, die zwischen 26 und 40 Stundenkilometer zu schnell gefahren sind. Für diese knapp 1 Million Verkehrsteilnehmer hätte dies ein Fahrverbot von einem Monat bedeutet.

Mit dem neuen Bußgeldkatalog wären die Fahrverbote im Jahr 2019 explodiert. Anstatt den tatsächlich 416.269 ausgesprochenen Fahrverbote für einen Monat wären es also knapp 1.350.000 Fahrverbote gewesen.
Macht das Sinn?

Dies insbesondere, als die Unfallzahlen mit tödlichen Verletzten noch nie so gering waren wie jetzt?

Ich denke nein. Grundsätzlich ist das Leben gefährlich, der neue Bußgeldkatalog erinnert mich an eine sozialistische Gängelei. Diese will ich nicht.
Das heißt aber nicht, dass Raser freie Fahrt haben sollen. Das gab es auch in der Vergangenheit nicht. Denn wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 25 km/h erwischt wurde, musste auch für einen Monat den Führerschein abgeben. Gerade die Reduzierung außerorts auf 26 km/h erscheint vollkommen unangemessen. Wie schnell kann dies passieren, z.B. beim Ausrollenlassen in einer Situation ohne jegliche Gefahr?

Alle Parteien, die daran mitgewirkt haben, insbesondere CDU und SPD sind wegen dieser ideologischen Handlungsweisen aus meiner Sicht nicht mehr wählbar. Aber entscheiden Sie selbst.

Ihre
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt


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