Anwälte für Aufklärung

Anwälte für Aufklärung haben am 19.05.2022 eine wunderbare Entscheidung des Verwaltungsgericht Hannover veröffentlicht. Dazu schrieben sie:

„VG Hannover: Kein Zwangsgeld zur Durchsetzung der Vorlage des Immunitätsnachweises!

https://t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung

Eine wichtige Entscheidung traf das Verwaltungsgericht Hannover unter Mitwirkung eines AfA-Kollegen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Nach dieser Entscheidung darf die Vorlage eines Immunitätsnachweises nicht mit einem Zwangsgeld und somit mittels Beugehaft durchgesetzt werden.

Das Gericht verweist auf die fehlende gesetzliche Grundlage im IfSG sowie auf die Freiwilligkeit der Impfung. Hinsichtlich der Freiwilligkeit bezieht sich das Verwaltungsgericht sogar auf die Entscheidung des BVerfG v. 10.02.2022, wonach die Impfung in den entsprechenden Einrichtungen als freiwillig gewichtet wurde.

Hier nach kann nach Aussage des Gerichts auch nicht von einer Pflicht zur Impfung gesprochen werden, weshalb diese eben auch nicht mittels Zwangsgeld durchgesetzt werden könne.

Selbstverständlich schiebt das Verwaltungsgericht damit der einrichtungsbezogenen Impfung keinen Riegel vor, denn es verweist auf die Möglichkeit des Gesundheitsamtes, ein Betretungsverbot auszusprechen, was nach wie vor den Jobverlust zur Folge hat.

(Quelle/ Zur Entscheidung

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