Arbeitsrecht: Urlaub muss genommen werden!

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt erneut unser Wertesystem auf den Kopf. Bisher war es immer so, dass der Arbeitnehmer Urlaub zu beantragen und zu nehmen hat im Urlaubsjahr. Das ist auch interessengerecht, denn der Urlaub dient ihm.

Der EuGH hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 06.11.2018 – C-619/16 eine andere Sicht der Dinge. Nun gilt folgendes:

1. Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer ausführlich informieren.

2. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer auffordern, Urlaub zu nehmen und

3. der Arbeitgeber muss Obiges nachweisen.

Hält der Arbeitgeber diese Regel nicht ein, drohen „ewige Urlaubsabgeltungsansprüche“.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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