Bankrecht: Bearbeitungsentgelte auch bei Unternehmerdarlehen unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind. Strittig zwischen Banken und Darlehensnehmern blieb jedoch, ob diese Bearbeitungsentgelte gegenüber einem Unternehmen gefordert werden durfte. Die jahrelange Praxis der Erhebung von Bearbeitungsentgelten wurde von den Banken natürlich auch gegenüber Unternehmern an den Tag gelegt.

Nun hat der Bundesgerichtshof in 2 Verfahren auch diese Streitfrage zu Gunsten der Darlehensnehmer, hier also Unternehmern, entschieden (Urteile vom 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Die Klauseln zu den Bearbeitungsentgelt sind auch mit Blick auf die Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs nicht mehr als angemessen anzusehen.

Die Darlehensverträge mit den Unternehmern sahen auch in diesen Streitfällen Bearbeitungsentgelte vor. Aufgrund der nun ergangenen Entscheidungen kann die Rückforderung der gezahlten Bearbeitungsentgelte gefordert werden. In einem der genannten Fälle sind jedoch noch Verjährungsfragen zu prüfen.

Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass auch Unternehmer durch die Bearbeitungsentgelte unzulässig benachteiligt werden. Zwar sind Verträge wie etwa Darlehensverträge zwischen Unternehmern nur eingeschränkt einer Prüfung unterworfen, soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen betroffen sind. Der BGH sah hier jedoch eine schwere Abweichung von den Grundideen eines Darlehensvertrags. Es sind auch Unternehmer schutzwürdig, da die stärkere Verhandlungsmacht der Kreditunternehmen berücksichtigt werden muss.

Praxistipp: Da Kreditinstitute bereits seit einiger Zeit die streitigen Klauseln über Bearbeitungsentgelte nicht mehr verwenden, unterliegen etwaige Rückforderungen von Bearbeitungsentgelt in einigen Fällen möglicherweise der Verjährung. Hier ist natürlich im Einzelfall eine zeitnahe Prüfung zu empfehlen. Unsere Kanzlei hat bereits eine Vielzahl von Rückforderungen bezüglich Bearbeitungsentgelten im Zusammenhang mit Darlehensverträgen erfolgreich begleitet.

Samuel Göth, Rechtsanwalt


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