Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Müssen die Linken zum Bundestagspsychiater? Beatrix von Storch von der AfD erklärt warum! (Video)
Die stellvertretende Bundessprecherin der AfD kritisiert in ihrer hervorragenden Rede im Deutschen Bundestag mit scharfen Worten das kranke Welt-, Gesellschafts- und Menschenbild der Linken.
Birgit Kelle: „Noch normal? – Das lässt sich gendern“ (Video)
Unter der obigen Überschrift veröffentlichte am 21.11.2020 die freie Informationsplattform PINEWS http://www.pi-news.net unter der obigen Überschrift ein Interview mit der Publizistin Birgit Kelle. Danke an JF-TV, dass das Interview geführt und veröffentlicht hat.
Nicole Höchst: Eine tolle Frau (Video)
Nicole Höchst war lange Zeit Lehrerin, hat vier Kinder und gehört seit 2017 für die AfD dem 19. Deutschen Bundestag an. Dort ist sie Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Auf PI NEWS http://www.pi-news.net können Sie ein schönes Interview sehen, eine intelligente, gebildete, charmante, beeindruckende Frau. Dementsprechend ist auch die Qualität ihrer Aussagen, beachtenswert. Tut sich etwas Gutes an und schauen Sie das 13-minütige Video.
Ihnen und Ihrer Familie weiterhin eine gute Woche.
Ihre
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt
Familienrecht: Umfang der Auskunftspflicht in Unterhaltssachen
Bei Unterhaltsverpflichtungen ist im Gesetz geregelt, dass eine Pflicht zur Auskunftserteilung über die Einkünfte und das Vermögen besteht, wenn dies zur Feststellung der Unterhaltspflicht erforderlich ist. Eine solche Auskunft kann alle 2 Jahre gefordert werden (§ 1605 BGB).
Bei abhängig Beschäftigten, das heißt Arbeitnehmern, bezieht sich die Auskunftserteilung auf das Einkommen eines Jahres, das heißt also der letzten 12 Monate.
Bei Selbstständigen ist Auskunft zu erteilen über die Einkünfte in einem Zeitraum von regelmäßig 3 Kalenderjahren.
Wenn der Selbstständige Inhaber mehrerer Firmen ist und noch Gesellschaftsbeteiligungen eine Rolle spielen, wird das Ganze noch komplizierter.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte sich im vorigen Jahr mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Es ging hier um die Einkünfte aus einer Gesellschaftsbeteiligung.
Familienrecht: Änderungen im Unterhaltsrecht 2020
Zum 01.01.2020 wurden die Unterhaltssätze für den Kindesunterhalt angehoben.
Demnach beträgt der Mindestunterhalt eines minder-jährigen Kindes :
• bis Vollendung des 5. Lebensjahres = 1. Altersstufe 369 €
• für die Zeit vom 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 11. Lebensjahr = 2. Altersstufe 424 €
• für die Zeit vom 12. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit = 3. Altersstufe 497 €.
Von den Unterhaltsbedarfssätzen jeweils in Abzug zu bringen ist bei minderjährigen Kindern die Hälfte des Kindergeldes. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld aktuell 204 €, für ein drittes Kind 210 € und das vierte und jede weitere Kind 235 €. Ausgehend von Kindergeld in Höhe von 204 € ergeben sich also Zahlbeträge beim Mindestunterhalt wie folgt:
1. Altersstufe 369 € – 102 € hälftiges Kindergeld = 267 €
2. Altersstufe 424 € – 102 € hälftiges Kindergeld = 322 €
3. Altersstufe 497 € – 102 € hälftiges Kindergeld = 395 €.
Auch der Bedarfssatz für volljährige Kinder ändert sich und beträgt nunmehr 530 €.
Familienrecht: Streit um Kindergartenwahl
Es ist gar nicht so selten, dass sich getrennt lebende Eltern nicht einigen können, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll.
Das Gericht muss dann bei entsprechender Antragstellung eine Entscheidung treffen.
Mit einem solchen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu beschäftigen.
Die geschiedenen Eltern des Kindes konnten sich nicht darauf einigen, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll. Die Mutter bevorzugte einen Waldorf-Kindergarten, der Vater lehnte dies ab. Das zunächst zuständige Amtsgericht übertrug der Kindesmutter die Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl. In der Folge meldete die Mutter das Kind im Waldorf-Kindergarten an und das Kind besuchte diesen. Der Kindesvater wollte sich damit nicht zufrieden geben und hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes eingereicht.
Seine Beschwerde wurde letztlich vom Oberlandesgericht Hamm zurückgewiesen.
Familienrecht: Kann nach viertägiger Ehe schon ein Anspruch auf Witwenrente bestehen?
Regelmäßig ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Witwenrente bei Tod eines Ehepartners, dass die Eheleute mindestens ein Jahr verheiratet waren.
Nur in Ausnahmefällen sieht § 46 Abs. 2 a SGB VI vor, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass Zweck bzw. überwiegender Zweck der Heirat ein Anspruch auf Hinterbliebenen-versorgung war. Man spricht hier auch von einer sogenannten Versorgungsehe.
In dem vom Sozialgericht Karlsruhe im November vorigen Jahres (Aktenzeichen S 10 R 1885/17) entschiedenen Fall hatten die Eheleute im März 2016 geheiratet, nachdem sie bereits seit dem Jahre 2005 zusammenlebten. Der Ehemann verstarb leider 4 Tage nach der Heirat an einem Tumorleiden.
Den Antrag der Ehefrau auf Zahlung einer Witwenrente lehnte die Rentenversicherung ab. Die Begründung dafür war, dass die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestand. Hinzu käme, dass die Klägerin und der Verstorbene zum Zeitpunkt der Hochzeit auch gewusst hätten, dass die Lebens-erwartung des Mannes sicherlich kein Jahr mehr betrage. Mithin gelte die gesetzliche Vermutung, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handele und eine Witwenrente nicht in Betracht komme. Dies wollte die Ehefrau nicht akzeptieren und erhob nach erfolglosem Widerspruchs-verfahren Klage zum Sozialgericht, die sich letztlich auch gelohnt hat.
Familienrecht: Kann nach viertägiger Ehe schon ein Anspruch auf Witwenrente bestehen?
Regelmäßig ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Witwenrente bei Tod eines Ehepartners, dass die Eheleute mindestens ein Jahr verheiratet waren.
Nur in Ausnahmefällen sieht § 46 Abs. 2 a SGB VI vor, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass Zweck bzw. überwiegender Zweck der Heirat ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung war. Man spricht hier auch von einer sogenannten Versorgungsehe.
In dem vom Sozialgericht Karlsruhe im November vorigen Jahres (Aktenzeichen S 10 R 1885/17) entschiedenen Fall hatten die Eheleute im März 2016 geheiratet, nachdem sie bereits seit dem Jahre 2005 zusammenlebten. Der Ehemann verstarb leider 4 Tage nach der Heirat an einem Tumorleiden.
Den Antrag der Ehefrau auf Zahlung einer Witwenrente lehnte die Rentenversicherung ab. Die Begründung dafür war, dass die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestand. Hinzu käme, dass die Klägerin und der Verstorbene zum Zeitpunkt der Hochzeit auch gewusst hätten, dass die Lebenserwartung des Mannes sicherlich kein Jahr mehr betrage.
Familienrecht: Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld
Die Rückforderung von Kindergeld durch die Familienkasse ist gar nicht mal so selten.
Zuständig für Streitigkeiten, die Rückforderung von Kindergeld betreffend, ist regelmäßig das Finanzgericht.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.06.2019 – 5 K 1182/19) hatte einen Fall zu entscheiden.
Der Kläger in dem Verfahren war Kindergeldberechtigter für seinen Sohn. Die Familienkasse hatte bis einschließlich Januar 2018 des Kindergeld auf das im Kindergeldantrag angegebene Konto der Ehefrau ausgezahlt.
Tragisch in dem Fall war, dass der Sohn im Juli 2017 verstorben war und damit kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestand. Die Familienkasse hob dann rückwirkend ab August 2017 die Festsetzung des Kindergeldes auf und forderte das zu viel gezahlte Kindergeld für den Zeitraum August 2017 bis Januar 2018 von dem Kläger, das heißt dem Vater, zurück.
Dieser war mit der Rückforderung nicht einverstanden und begründete dies damit, dass das Kindergeld auf das Konto der von ihm getrenntlebenden Ehefrau ausgezahlt wurde. Auf dieses Konto habe er keinen Zugriff.
Anhebung des Kindergeldes zum 01.07.2019 und Auswirkungen auf den Kindesunterhalt
Zum 01.07.2019 wird das Kindergeld um 10,00 € je Kind angehoben. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204,00 €, für das dritte Kind 210,00 € und ab dem vierten Kind werden 235,00 € gezahlt.
Die Anhebung des Kindergeldes hat auch Auswirkungen auf die Zahlung von Kindesunterhalt.
Beim Kindesunterhalt wird das hälftige Kindergeld von dem jeweiligen Tabellenbetrag in Abzug gebracht.
Wenn also ein Elternteil zur Barunterhaltszahlung an das von ihm getrennt lebende Kind verpflichtet ist, wird vom Tabellenbetrag aus der Unterhaltstabelle das hälftige Kindergeld noch in Abzug gebracht.