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Medizinrecht: Tragischer ärztlicher Behandlungsfehler, Schmerzensgeld

30. Januar 2017

Der Mandant suchte seine Hautärztin auf. Eine dieser verdächtig vorkommende Hautveränderung wurde entfernt und zur Untersuchung in die Pathologie übersandt. Der Pathologe teilte schriftlich mit, dass es kein Hautkrebs gewesen sei. Welch ein Aufatmen bei dem Mandanten! Ca. zwei Jahre später zeigte sich an derselben Stelle erneut ein dunkler Fleck. Der Mandant suchte erneut seine Hautärztin auf, die die Verfärbung im Narbenbereich als unproblematisch ansah. Wiederum einige Zeit später nahm der Mandant an einem Hautscreening an einer Universitätsklinik teil. Die dortigen Behandler untersuchten erneut die Verfärbung, der Schock für den Mandanten war gewaltig: Diagnose Hautkrebs!

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.