Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Sozialrecht: Rückzahlung eines Gründungszuschusses bei Vollzeitbeschäftigung

07. März 2019

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat im November vorigen Jahres einen Fall entschieden, wo streitgegenständlich war die Rückzahlung eines Gründungszuschusses.

Der Kläger in dem Verfahren hatte nach Verlust seines Arbeitsplatzes im Jahre 2009 bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Softwareentwickler beantragt. Der Gründungszuschuss wurde ihm gewährt.
Gleichzeitig gründete der Kläger jedoch auch noch mit weiteren Personen ein Unternehmen, das auch im Bereich der Softwareentwicklung tätig war. Nach ein paar Monaten schloss der Kläger mit diesem Unternehmen einen Arbeitsvertrag ab, wo er im Angestelltenverhältnis 40 Stunden arbeiten sollte. Die Bundesagentur für Arbeit erfuhr von diesem Umstand im Jahre 2014 und forderte darauf hin den Gründungszuschuss vom Kläger zurück.

Dieser wehrte sich dagegen und klagte, die Klage blieb jedoch erfolglos. Auch das Berufungsgericht, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, hat ausgeführt, dass die selbstständige hauptberufliche Tätigkeit mit der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses im Angestelltenverhältnis nicht mehr vorlag. Der Zweck des Gründungszuschusses während der Selbstständigkeit den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung zu gewährleisten sei hierdurch entfallen.

Sozialrecht: Stellt die Kündigung des Jobs wegen Unvereinbarkeit mit der Pflege eines Angehörigen ein sozialwidriges Verhalten dar?

14. Februar 2019

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Dezember vorigen Jahres einen Fall entschieden, wo die Rückforderung von über 7.000 € an Hartz-IV-Leistungen im Raum stand.
Die Hartz-IV-Empfängerin, die aufstockend Leistungen vom Jobcenter erhielt, lebte mit ihrer schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mutter in einem gemeinsamen Haushalt. Sie arbeitete in Vollzeit als Hallenaufsicht am Bremer Flughafen, wollte Stewardess werden. Darüber hinaus kümmerte sie sich um die Pflege ihrer Mutter.
Nachdem sich der Gesundheitszustand der Mutter verschlechtert hatte, konnte die Frau ihre Arbeit am Flughafen und die Pflege nicht mehr vereinbaren. Das bestehende Arbeitsverhältnis wurde deshalb durch Aufhebungsvertrag beendet.

Das Jobcenter bewertete die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nun als sozialwidriges Verhalten der Frau und forderte über 7.000 € von ihr zurück. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Frau schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages gewusst hätte, dass sie im Schichtdienst arbeiten würde und ein Umzug nicht möglich sei.
Zudem hätte die Mutter der Frau die Pflegestufe 2 und die Tochter müsse sich ja nicht selbst um die Pflege kümmern, dies könnte auch ein Pflegedienst übernehmen. Das Arbeitsverhältnis hätte die Frau ja fortführen können, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wäre zumindest grob fahrlässig.

Sozialrecht: Die Krankenkasse darf Lichtbilder für die elektronische Gesundheitskarte nicht dauerhaft speichern

17. Januar 2019

Das Bundessozialgericht hatte sich im Dezember mit der Frage zu beschäftigen, ob die Krankenkasse das ihr eingereichte Lichtbild zwecks Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses speichern darf.

Ein Versicherter hatte beantragt, ihm die elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild auszustellen. Dieser Antrag wurde von der Krankenkasse abgelehnt und hinzugefügt, sie könne diejenigen Sozialdaten erheben und speichern, die sie für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte benötige. Das Recht zur Speicherung der Daten erstrecke sich auch auf das Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte und bestehe bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Der Versicherte hatte mit seinem Begehren vor den Sozialgerichten keinen Erfolg. Er legte schließlich Revision zum Bundessozialgericht ein. Das Bundessozialgericht hat die Krankenkasse verurteilt , es zu unterlassen, das Lichtbild weiter zu speichern.

Sozialrecht: Anspruch auf Kostenübernahme für einen Schulbegleiter für die Nachmittagsbetreuung in einer Ganztagsschule

20. Dezember 2018

Behinderte Kinder haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für den zum Schulbesuch erforderlichen Schulbegleiter – Integrationshelfer – als sogenannte Hilfe zur angemessenen Schulbildung gegenüber dem Sozialamt.
Diese Leistung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des behinderten Kindes und seiner Eltern.

Das Bundessozialgericht hatte jetzt 2 Verfahren zu entscheiden, wo streitgegenständlich war, ob dies auch für die Nachmittagsbetreuung des behinderten Kindes im Rahmen einer offenen Ganztagsschule gilt.
Die minderjährigen Kläger waren beide am Down-Syndrom erkrankt und besuchten am Vormittag eine Regelgrundschule. Während der Unterrichtszeit wurden sie von einem Schulbegleiter unterstützt, die Kosten dafür übernahm das Sozialamt.
Die Kinder haben darüber hinaus das Angebot der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Ganztagsschule in Anspruch genommen. Dies beinhaltete ein gemeinsames Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung und sonstige Unternehmungen.
Die Kostenübernahme für den Schulbegleiter im Rahmen der Nachmittagsbetreuung hat der Sozialhilfeträger abgelehnt. Begründet wurde dies damit, es handele sich um ein freiwilliges Angebot, was nicht der Erfüllung der Schulpflicht diene.
Hier könne Hilfe nur erfolgen als sogenannter familienunterstützender Dienst zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Sozialrecht: Handynutzung hat tragische Folgen und kostet Unfallversicherungsschutz

22. November 2018

Grundsätzlich besteht bei Unfällen auf dem Weg zur oder von der Arbeit Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wann der Versicherungsschutz nicht greift.

Einen solchen Fall hat aktuell das Sozialgericht Frankfurt am Main am 18.10.2018 entschieden. Eine 56-jährige Frau war in einem großen Hotel als Hausdame beschäftigt. Auf dem Heimweg vom Hotel war sie beim Überqueren eines unbeschränkten Bahnübergangs von der Bahn erfasst wurden. Dies hatte tragische Folgen, die Frau erlitt unter anderem Frakturen im Kopfbereich und eine Hirnblutung. Sie musste viele Monate stationär behandelt werden.
Der Unfall war der BG als Wegeunfall gemeldet worden, diese erkannte den Unfall jedoch nicht als Arbeitsunfall an. Hintergrund war, dass die Berufsgenossenschaft vom Ordnungsamt Unterlagen zum Unfallhergang beigezogen hatte. In diesen Unterlagen war unter anderem eine Auswertung einer Videoaufzeichnung sowie Zeugenaussagen.

Sozialrecht: Krankenkasse muss Kosten für hochwertige Hörgeräte im Falle eines Projektleiters einer Großbaustelle übernehmen

15. November 2018

Bei Schwerhörigkeit besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Hörgeräten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn aufgrund der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eine besondere Hörgeräteversorgung erforderlich ist, hat die gesetzliche Rentenversicherung die Mehrkosten für eine höherwertige Hörgeräteversorgung zu tragen, um Einschränkungen bezüglich der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden.

Aktuell hat das Hessische Landessozialgericht am 25.10.2018 einen solchen Fall entschieden.
Ein 55-jähriger Schwerhöriger hatte bei der Deutschen Rentenversicherung die Bewilligung neuer Hörgeräte – Kostenpunkt 4.300 € – beantragt.
Zur Begründung hatte er ausgeführt, dass er als Projektleiter in einem Ingenieurbüro für Versorgungstechnik berufsbedingt auf ein sehr gutes Hörverstehen angewiesen sei, so dass auch darauf abgestimmte hochwertige Hörgeräte zu bewilligen wären.

Die Krankenkasse war der Ansicht, dass eine berufsbedingte Notwendigkeit für eine höherwertige Hörgeräteversorgung nicht bestehe.
Die Rentenversicherung hatte 6 Jahre vorher noch Hörgeräte als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Nunmehr hatte die Rentenversicherung den Antrag an die gesetzliche Krankenkasse des Versicherten weitergeleitet.

Sozialrecht: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu der Frage der Berechtigung von Sozialabgaben bei Betriebsrenten

01. November 2018

Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr 2 Urteile in Sachen Betriebsrente gefällt.
Bei der sogenannten Betriebsrente beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen für die private Absicherung des Arbeitnehmers im Rentenalter. Doch während Arbeitnehmer in der Ansparphase von Steuervorteilen profitieren, müssen auf die späteren Auszahlungen der Rente die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt werden. Dies sind Abgaben in Höhe von durchschnittlich fast 19 %, so dass von der betrieblichen Altersvorsorge im Schnitt 1/5 weniger bleibt.
Damit wollten sich viele Rentner verständlicherweise nicht abfinden. Einige haben gegen die Regelung im Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit für Klarheit gesorgt, dass auf die Betriebsrente weiterhin Krankenkassenbeiträge gezahlt werden müssten. Begründet wurde dies damit, dass sich durch das Prinzip der Entgeltumwandlung in der Ansparphase die Sozialabgaben vom Bruttoeinkommen reduzieren.
Diese Einzahlungen sind nach einer Privilegierung der Sozialversicherungsentgeltverordnung beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, das heißt, damit würde keine doppelte Beitragsbelastung vorliegen.

Sozialrecht: Eine Sterbegeldversicherung muss nicht für die Pflegekosten für die stationäre Unterbringung im Pflegeheim verwertet werden

04. Oktober 2018

Das Sozialgericht Gießen hatte sich am 14.08.2018 damit zu befassen, ob eine Sterbegeldversicherung für die Pflegekosten bei Unterbringung in einem Pflegeheim einzusetzen ist.
Der Sachverhalt war folgender:
Ein Mann war seit mehreren Jahren in einem Seniorenzentrum als Selbstzahler untergebracht. Im Juli 2015 beantragte seine Ehefrau bei dem zuständigen Sozialamt die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Der Beklagte Landkreis lehnte dies ab und führte zur Begründung aus, dass die Eheleute über ein Vermögen von über 11.000 € verfügen würden. Bei der Ermittlung des Vermögens wurde vom Landkreis der Rückkaufswert der Sterbegeldversicherungen von beiden Eheleuten berücksichtigt. Diese Versicherungen können ja jederzeit gekündigt werden und wären somit sofort verwertbar.

Sozialrecht: Sind Zeiten einer bezahlten unwiderruflichen Freistellung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigen?

18. September 2018

Das Bundessozialgericht hatte sich am 30.08.2018 mit einem Fall zu beschäftigen, wo es um die Bemessung des Arbeitslosengeldes ging.

In dem entschiedenen Fall war die Klägerin als Pharmareferentin beschäftigt. Sie hatte mir ihrer Arbeitgeberin durch Aufhebungsvertrag einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.04.2012 vereinbart. Ab 01.05.2011 war sie gemäß der Regelung im Arbeitsvertrag unwiderruflich von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Während der Freistellung erhielt sie ihre monatliche Vergütung weiter. Sie hatte sich im Aufhebungsvertrag verpflichtet, der Arbeitgeberin in der Freistellungsphase unentgeltlich zur Beantwortung von Fragen sowie Erteilung von Informationen jederzeit zur Verfügung zu stehen. In der Folge bezog die Klägerin bis 24.03.2013 Krankentagegeld. Ab 25.03.2013 war ihr von der zuständigen Arbeitsagentur Arbeitslosengeld in Höhe von zunächst 28,72 € täglich bewilligt worden. Die Arbeitsagentur hatte hier die in der Freistellungsphase gezahlte Vergütung nicht berücksichtigt, da die Klägerin ja bereits ab 01.05.2011 aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden wäre.

Sozialrecht: Anspruch auf Wechsel des Sachbearbeiters beim Jobcenter?

11. September 2018

Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich ein ALG II-Empfänger vom zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter ungerecht behandelt fühlt.
Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Frühjahr diesen Jahres mit einem Eilantrag zu befassen, wo sich der ALG II-Empfänger an das Sozialgericht wandte und die Zuweisung eines anderen Sachbearbeiters beim Jobcenter verlangte.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.