Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Sozialrecht: Bezahlt das Sozialamt einen Grabstein?

21. August 2018

Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Juni diesen Jahres mit der Frage zu beschäftigen, ob das Sozialamt Kosten in Höhe von 3.100 € für einen Grabstein übernehmen muss.
Bereits im Jahre 2010 hatte die Klägerin in der Sache Bestattungskostenbeihilfe für ihre verstorbene Tochter bei dem Sozialamt der beklagten Stadt beantragt. Daraufhin war ihr ein Betrag in Höhe von 2.487,92 € für die Bestattungs- und Friedhofskosten bewilligt worden. Rund 4 Jahre später beantragte die Klägerin dann die Übernahme der Grabsteinkosten in Höhe von 3.100 € . Diesen Antrag nun lehnte die Stadt ab mit der Begründung, es bestehe kein Anspruch auf Bewilligung der Kosten für einen Grabstein. Die Stadt meinte, ein Holzkreuz sei durchaus ausreichend. Zudem sei der Grabstein mit einem Preis von 3.100 € unverhältnismäßig. Es wäre durchaus möglich Grabsteine auch für 300 € zu erwerben.

Hiergegen erhob die Klägerin zu recht Klage zum Sozialgericht Mainz. Sie verwies darauf, dass die Aufstellung eines Grabsteines auf dem örtlichen Friedhof, wo ihre Tochter beerdigt ist, üblich sei und verwies auf die Friedhofssatzung.
Das Sozialgericht Mainz hat der Klage zumindest teilweise stattgegeben und der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.856 € zugesprochen.
Zu den Bestattungskosten gehörten im Falle der Klägerin auch die Kosten eines einfachen Grabsteines. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass religiöse Vorschriften und örtliche Gepflogenheiten bei der Übernahme von Bestattungskosten berücksichtigt werden könnten.

Sozialrecht: Wenn die Oma ihre Enkel betreut besteht keine Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung

17. Juli 2018

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 19.06.2018 (B 2 U 2/17 R) entschieden, dass weder Omas, die ihre Enkel betreuen noch das Enkelkind gesetzlich unfallversichert sind.
Der Entscheidung des Bundessozialgerichts lag ein tragischer Fall zugrunde. Während der Beaufsichtigung ihres 1-jährigen Enkels war dieser in einen gut ein Meter tiefen Pool gefallen. Als Folge des Unfalls erlitt das Kind schwere Hirnschäden. Seitdem leidet es unter anderem an epileptischen Anfällen.
Über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt war eine Unfallentschädigung und Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall beantragt. Hierzu muss man wissen, dass Kinder bei der Betreuung in einer Kindereinrichtung oder durch anerkannte Tagespflegepersonen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind.
Die Oma des Kindes sei aber keine Tagespflegeperson gewesen, vielmehr sei die Betreuung ihres Enkels eine reine Privatsache. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bestehe daher nicht. Dies ist nur der Fall, wenn die Betreuung des Kindes so wie z. B. auch bei Schulkindern dem staatlichen Einflussbereich zugerechnet werde.

Sozialrecht: Keine Berücksichtigung eines Unterhaltstitels beim ALG II bei offensichtlichem Nichtbestehen einer Unterhaltspflicht

19. Juni 2018

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 17.04.2018 – L 11 AS 1373/14 – entschieden, dass Behörden und Sozialgerichte einen bestehenden Unterhaltstitel nicht ungeprüft übernehmen müssen, wenn offensichtlich keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Hartz-IV-Empfänger geklagt, der sich im Rahmen einer notariellen Vereinbarung verpflichtet hatte, seiner Ehefrau nach der Trennung monatlich 1.000 € Unterhalt zu zahlen. Mit Erreichen des 60. Lebensjahres hatte er Anspruch auf eine Betriebsrente von rund 260 €/Monat, wobei diese Rente als Unterhaltszahlung direkt an seine getrenntlebende Ehefrau überwiesen wurde.
Das zuständige Jobcenter rechnete nun die Betriebsrente trotzdem als Einkommen bei ihm an und bewilligte ihm in der Folge geringere Leistungen. Dagegen wandte der Kläger ein, dass die Betriebsrente zur Erfüllung der notariell titulierten Unterhaltsverpflichtung direkt an seine Ehefrau gezahlt werde und nicht an ihn. Deshalb dürfe sie auch nicht als Einkommen bei ihm angerechnet werden.
Letztlich hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass in dem besonderen Fall eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Klägers nicht besteht. Zwar sollen Behörden und Sozialgerichte grundsätzlich von eigenständigen Ermittlungen zum Unterhaltsanspruch entlastet werden und vorhandene Unterhaltstitel der Bedarfsberechnung zugrunde legen. Hintergrund ist, dass im Regelfall davon auszugehen ist, dass ein titulierter Unterhaltsanspruch auch besteht.

Sozialrecht: Mehrere Sperrzeiten bei Nichtbewerbung auf drei zeitnah unterbreitete Arbeitsangebote sind nicht gerechtfertigt

15. Mai 2018

Wie viele Sperrzeiten sind gerechtfertigt, wenn das Arbeitsamt einem Arbeitslosen innerhalb weniger Tage drei Arbeitsangebote unterbreitet und keine Bewerbung auf die Arbeitsangebote hin erfolgt ?
Mit dieser Frage hat sich das Bundessozialgericht am 03.05.2018 (Aktenzeichen: B 11 AL 2/17 R) auseinandergesetzt.
Entschieden wurde der Fall eines in Sachsen lebenden Klägers, der zuletzt eine Tätigkeit als Beikoch ausgeübt hatte. Er erhielt von der Bundesagentur für Arbeit an einem Tag zwei Vermittlungsangebote als Beikoch in einem Hotel im Schwarzwald und als Koch in einem Gasthaus in Sonthofen/Bayern. Einen Tag später übersandte die Bundesagentur ein weiteres Stellenangebot als Beikoch im Klinikum in Meißen-Radebeul.
Mitte Januar des Folgejahres hat der Kläger mitgeteilt, dass er sich auf keines der drei Stellenangebote beworben hat.
Die Bundesagentur hat daraufhin an einem Tag drei Sperrzeitbescheide erlassen, die dem Kläger eine 3-wöchige, eine 6-wöchige und eine 12-wöchige Sperrzeit auferlegten.

Sozialrecht: Hartz-IV-Empfänger klagen mit Erfolg

08. Mai 2018

In Deutschland beziehen ca. 4.300.000 Menschen Arbeitslosengeld 2. Wer sich dagegen zur Wehr setzt, hat gute Chancen. Denn die Bescheide sind oft fehlerhaft. Wie die Boulevardpresse berichtete, gingen von rund 116.000 verhandelten Klagen im Jahr 2017 rund 40 %, das sind mehr als 46.000 Klagen, zu Gunsten oder zu mindestens teilweise zu Gunsten der Kläger aus.

Im Jahr 2017 wurde gegen Bescheide rund 640.000 mal Widerspruch erhoben, d.h. mehr als 50.000 Widersprüche im Monat. In 35 % der Fällen werde den Widersprüchen vollständig oder zumindestens teilweise stattgegeben. Hauptthemen waren insbesondere die Aufhebung oder Erstattung von Leistungen, Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung oder Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 2. Monatlich werden ca. 9500 Klagen verhandelt.

Für das Jahr 2018 wurden die Regelsätze ALG II erhöht für Alleinstehende um 7 € und für Paare um jeweils 6 € pro Person. Es bleibt abzuwarten, ob sich daraus auch wiederum eine Klagewelle ergibt.

Leistungsempfängern kann nur empfohlen werden, belastende Bescheide nicht einfach hinzunehmen, sondern unbedingt eine Fachanwältin für Sozialrecht aufzusuchen. Die Bürger sollten sich nicht alles gefallen lassen, Rechtsschutz wird von der Verfassung garantiert.

Schulte Anwaltskanzlei
Rechtsanwältin Antje Schmidt
Fachanwältin für Sozialrecht

Sozialrecht: Erzieher leben nicht ungefährlich

17. April 2018

Der Beruf einer Erzieherin/Erziehers ist wichtig. Sie kümmern sich aufopferungsvoll um die lieben Kleinen, basteln und spielen mit ihnen und sorgen dafür, dass der Nachwuchs gut versorgt wird, während die Großen arbeiten. Das durch die Tätigkeit auch gesundheitliche Probleme hervorgerufen werden können, liegt auf der Hand.

Dies musste auch eine Erzieherin erfahren, die in einem heilpädagogischen Kinderheim beschäftigt war.

Einer ihrer Schützlinge war mit einer beeindruckenden Stimme ausgestattet und brüllte ihr eines Tages so ins Ohr, dass schließlich ein Tinnitus diagnostiziert wurde.

Die Erzieherin forderte daraufhin von Ihrer zuständigen Unfallkasse die Kostenübernahme für einen sogenannten Tinnitus-Masker, dabei handelt es sich um ein kleines Gerät, das wie ein Hörgerät ins Ohr gesetzt wird und dort fortwährend Geräusche abgibt, um den Masker-Träger von seinem Tinnitus so abzulenken, dass er ihn irgendwann nicht mehr wahrnimmt.

Die Unfallkasse lehnte die Kostenübernahme allerdings ab, da sie Zweifel hatte, dass die Ohrgeräusche tatsächlich von dem kleinen Schreihals im Kinderheim verursacht wurden.

Sozialrecht: Jobcenter darf Anforderung bei der Vorlage von Unterlagen eines Selbstständigen nicht überspannen

22. März 2018

Es ist gar nicht so selten, dass bei selbstständiger Tätigkeit ergänzend Leistungen nach dem SGB II bezogen werden, weil die Einkünfte nicht ausreichen, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Regelmäßig werden Leistungen durch das Jobcenter in diesem Fall zunächst vorläufig bewilligt auf der Basis einer eingereichten Schätzung der zu erwartenden Einkünfte. Nach Abschluss des Zeitraumes, für den Leistungen bewilligt worden, erfolgt die endgültige Festsetzung. Hierbei sind dann entsprechende Nachweise, das heißt Belege vorzulegen.

Das Sozialgericht Dresden hat im Januar 2018 mit Urteil vom 11.01.2018 – S 52 AS 4382/17 entschieden, dass das Jobcenter bei der Anforderung von Unterlagen von sogenannten Aufstockern keine zu hohen Hürden setzen darf. So darf das Jobcenter die Annahme von Originalunterlagen nicht verweigern.

Auch wenn erst im Widerspruchsverfahren genauere Angaben gemacht werden, müssen diese vom Jobcenter berücksichtigt werden. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren war der Kläger als Bauingenieur selbstständig und hat ergänzend Leistungen nach dem SGB II bezogen. Das vom ihm geschätzte Einkommen betrug nur ca. 100 € im Monat. Das Jobcenter bewilligte daraufhin vorläufig Leistungen von mehreren 100 € im Monat. Ende 2016 wurde der Kläger dann aufgefordert für die letzten 4 Jahre vollständige Nachweise zu seinen Einkünften vorzulegen. Das Jobcenter wies daraufhin, dass Originalbelege nicht mehr entgegengenommen würden.

Sozialrecht: Keine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

08. März 2018

Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließt oder das Arbeitsverhältnis selbst kündigt und dann Arbeitslosengeld beantragt, geht das Arbeitsamt im Regelfall von einem versicherungswidrigen Verhalten aus und verhängt eine Sperrzeit. Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt 12 Wochen.
Das Bundessozialgericht hat im September vorigen Jahres (B 11 AL 25/16 R) entschieden, dass eine Sperrzeit jedoch nicht eintritt, wenn ein Arbeitnehmer am Ende der Altersteilzeit entgegen seiner ursprünglichen Planung nicht sofort die Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil – bedingt durch eine Gesetzesänderung – die Rente zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann.
Konkret hatte die Klägerin in dem entschiedenen Fall im Jahre 2006 mit ihrer Arbeitgeberin einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen, der das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis in ein bis zum 30.11.2015 befristetes Arbeitsverhältnis umwandelte. Die Klägerin hatte ursprünglich beabsichtigt, nach Ende der Freistellungsphase vorzeitig die Altersrente in Anspruch zu nehmen. Nachdem zum 01.07.2014 durch eine Gesetzesänderung die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte eingeführt wurde, nahm sie von ihrem ursprünglichen Ansinnen Abstand und meldete sich zum 01.12.2015 arbeitslos. Die Bundesagentur lehnte die Zahlung von Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit für einen Zeitraum von 12 Wochen ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Klägerin ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst gelöst hätte.
Die Klage vor dem Sozialgericht blieb erfolglos, im Berufungsverfahren hat das Landessozialgericht die Sperrzeit auf 6 Wochen verkürzt. Die Bundesagentur ging dagegen in Revision. Das Bundessozialgericht hat letztlich die Revision zurückgewiesen.
Es hat darauf hingewiesen, dass das Verhalten der Klägerin den Eintritt einer Sperrzeit nicht rechtfertigt. Zwar habe sie ihr Beschäftigungsverhältnis dadurch gelöst, dass sie durch eine Altersteilzeitvereinbarung das unbefristete Arbeitsverhältnis in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt hat. Letztlich ist sie dann nach dem Ende der Freistellungsphase zum 01.12.2015 beschäftigungslos geworden.

Sozialrecht: Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters als Berufskrankheit anerkannt

27. Februar 2018

Ein 1967geborener Mann war seit seinem 16. Lebensjahr im Karosseriebau tätig. Im Alter von 37 Jahren wurde bei ihm eine schwere obstruktive Atemwegserkrankung mit Lungenemphysem diagnostiziert. Ferner wurde bei ihm noch ein genetisch bedingter Enzym-Mangel festgestellt, der bewirkte, dass die körpereigene Abwehr nicht nur eindringende Bakterien zerstört, sondern auch das umgebende gesunde Gewebe. Der Mann wurde schließlich erwerbsunfähig.
Die Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag des Mannes auf Anerkennung einer Berufskrankheit ab unter anderem unter Verweis auf seinen Nikotinkonsum.
Die zunächst beim Sozialgericht erhobene Klage blieb für den Mann ohne Erfolg. Das Sozialgericht hat ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt und schließlich erklärt, es sei nicht hinreichend wahrscheinlich, dass die berufliche Expositionen in seiner Tätigkeit als Karosseriemeister die Atemwegserkrankung verursacht habe.

Sozialrecht: Glatteistest - Pech gehabt

15. Februar 2018

Der unmittelbare Weg zur Arbeit unterliegt dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Was gehört zum unmittelbaren Weg bzw. passiert, wenn man davon abweicht.
Das Bundessozialgericht hatte sich in einem aktuellen Fall am 23.01.2018 mit dieser Problematik zu befassen (Aktenzeichen: B 2 U 3/16 R).
In dem entschiedenen Fall wollte der Kläger morgens mit seinem Auto zur Arbeit fahren. Er hatte am Abend zuvor eine Meldung des Deutschen Wetterdienstes gehört, wonach in der Nacht mit überfrierender Nässe zu rechnen sei.
Nachdem er sein Wohnhaus verlassen hatte, begab er sich zunächst in das auf dem Grundstück parkende Auto.
Danach verließ er das Grundstück aber zu Fuß und ging ein paar Meter auf die öffentliche Straße, um dort die Fahrbahnverhältnisse zu prüfen. Dies wurde ihm zum Verhängnis. Auf dem Rückweg zu seinem Auto stürzte er und verletzte sich am Arm.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.