Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Lebensversicherer in den USA leiden ab dem Jahr 2021 unter extrem erhöhten Todesfallleistungen

17. Juni 2022

Für Todesfälle von Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren seien im Jahr 2021 etwas mehr 163 % mehr ausgegeben worden.

Versicherung Sachsen will aus „Existenzversicherung“ nicht zahlen – Berufung beim OLG Dresden führt zum Teilerfolg!

04. Mai 2022

Der Mandant wünschte sich eine Absicherung gegen große gesundheitliche Risiken.

Private Unfallversicherung-GENERALI zahlt erst nach Aufforderung!

05. Oktober 2021

Es passieren doch mehr Unfälle mit der Folge dauerhafter Gesundheitsschäden als man glaubt. Wohl dem, der für diesen Fall eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Diese ist in der Regel nicht sehr teuer, bietet aber guten Versicherungsschutz.

Bleiben Sie wachsam!

13. Juli 2020

Die Mandantin erlitt am Heiligen Abend einen Unfall. Mit einem Messer zog sie sich eine große Schnittverletzung im Bereich des rechten Zeigefingers zu. Eine Versorgung in der Notfallaufnahme des Krankenhauses mit chirurgischer Wundversorgung schloss sich ebenso an wie eine weitere ambulante ärztliche Behandlung. Das traurige war aber, dass der Finger dauerhaft geschädigt war. Die Beweglichkeit und die Sensibilität war deutlich eingeschränkt.
Nun war die Mandantin bei der DEVK unfallversichert, meldete den Unfall entsprechend an. Der Versicherer ließ nach einer gewissen Zeit ein Gutachten erstellen, der beauftragte Gutachter, immerhin Chefarzt eines großen Krankenhauses kam zu einer Invalidität von 2/10 des Fingerwertes. Dies bezeugtet eine Zahlung von 2020,00 €.

Mit diesem Ergebnis sprach die Mandantin in der Schulte Anwaltskanzlei beim Fachanwalt für Versicherungsrecht Rechtsanwalt Thomas Schulte, Clausstraße 72, 09126 Chemnitz vor. Nach Prüfung der Versicherungsunterlagen wurde auch die Invalidität entsprechend der einschlägigen Lehrbücher und der Neutral-0-Methode eingeschätzt. Danach lag mindestens eine Invalidität von 6/10 des Fingerwertes vor, ein Zahlbetrag von 6211,50 € wurde geltend gemacht. Der Versicherer hatte anschließend noch vergeblich versucht, mit einer Einmalzahlung von 1500,00 € die Sache endgültig abzuschließen. Damit bestand aber kein Einverständnis.

Versicherungsrecht: Verbraucher können zwischen 2010 und 2016 geschlossene Darlehensverträge widerrufen!

09. April 2020

Haben Sie zwischen den Jahren 2010 und 2016 zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Fahrzeuges einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen? Dann haben sie auch jetzt noch die Möglichkeit, sich durch Widerruf von diesem Darlehensvertrag zu lösen.

Was war geschehen? Im Jahr 2012 schloss ein Verbraucher bei der Kreissparkasse Saarlouis einen Darlehensvertrag über 100.000 € ab. Der Vertrag enthielt eine sogenannte „Widerrufsinformation“, wonach der Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden könnte.

Im Jahr 2016 erklärte der Verbraucher den Widerruf des Darlehensvertrages. Er argumentierte, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei. Nach der einschlägigen europäischen Richtlinie muss eine Widerrufsbelehrung in einem Kreditvertrag eine klare, prägnante Form haben. Tatsächlich wurde, wie zu dieser Zeit üblich, in der Widerrufsbelehrung wegen der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist verwiesen auf § 492 Abs. 2 BGB, der wiederum seinerseits auf andere Vorschriften, hier Art. 247 §§ 6-13 EGBGB verwies.

Haustierversicherung und Fachanwalt für Versicherungsrecht lohnen sich!

07. April 2020

Haben Sie auch ein Haustier? Dann haben Sie für dieses sicherlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Unsere Mandantin liebt ihren Hund sehr, schloss für diesen darüber hinaus noch eine sogenannte Haustierversicherung ab, die die Übernahme von Behandlungskosten vertraglich versprach.

Es kam wie es kommen musste, der Hund verletzte sich schwer, musste operiert werden. Es entstanden Behandlungskosten von über 2000 €, die nunmehr bei der Haustierversicherung zum Ausgleich eingereicht wurden.

Umso überraschender war die Reaktion. Die Versicherung trat vom Versicherungsvertrag zurück, verweigerte die Zahlung. Angeblich hätte die Mandantin bei Abschluss des Versicherungsvertrages falsche Angaben gemacht.

Versicherungsrecht: Wohngebäudeversicherung und Rechtsschutzversicherung – eine notwendige Kombination!

12. Februar 2020

Durch eine Wohngebäudeversicherung werde auch Schäden ausgeglichen für versicherte Sachen, die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden. Genau das war bei unserem Mandanten bei seinem Einfamilienhaus eingetreten. Unter der Duschtasse hatte sich der Anschluss der Entwässerung gelöst und unbemerkt den ganzen Fußboden aufgeweicht, die Feuchtigkeit war schon in den Wänden aufgestiegen. Der Mandant rief seinen Versicherer, die Allianz Versicherungs-AG an. Telefonisch wurde ihm zugesagt, er könne mit der Schadensbeseitigung beginnen. Ein Versicherungsfall läge vor. Daraufhin wurden die Arbeiten aufgenommen, was auch notwendig war. Denn die Dusche wurde benötigt.

Nach langer Zeit, die Arbeiten waren schon so gut wie abgeschlossen, meldete sich dann eine Regulierungsbeauftragte und schaute sich die Räumlichkeit an. Mehr oder weniger ohne Begründung wurde pauschal ein Betrag bezahlt i.H.v. 2.735 €, weitere Zahlung wurde abgelehnt.

Das war nunmehr der Zeitpunkt für den Mandanten, von der Schulte Anwaltskanzlei, Herrn Rechtsanwalt Schulte, Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Denn immerhin belief sich nach Berechnung des Mandanten der Schaden auf knapp 6.000 €. Da der Mandant auch rechtsschutzversichert war, bestand kein finanzielles Prozessrisiko.

Versicherungsrecht: Kündigung der Aachener Bausparkasse AG abgewendet - Verträge bestehen weiter!

16. Oktober 2018

Der Mandant wollte Bausparer werden und schloss bei der HUK zwei Bausparverträge ab. Diese wurden „verkauft“ an die Aachener Bausparkasse AG, die in jüngster Zeit wegen der Kündigungen alter Bausparverträge unangenehm aufgefallen war.

Die Kündigungen seiner Verträge wollte der Mandant nicht hinnehmen und wandte sich an die Rechtsanwälte der Schulte Anwaltskanzlei, Clausstraße 72, 09126 Chemnitz. Nachdem die Aachener Bausparkasse AG außergerichtlich nicht bereit war, die Kündigungen zurückzunehmen wurde vor dem Amtsgericht Aachen Klage erhoben auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigungen und Fortbestand der Verträge.

Dies war dem Grunde nach zunächst relativ einfach. Denn das Vorgehen der Aachener Bausparkasse AG entsprach nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Auf die streitgegenständlichen Verträge ist Darlehensrecht anzuwenden, damit auch §§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB“:https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html. Danach ist eine Bausparkasse nur berechtigt, die Verträge zu kündigen nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2017, Aktenzeichen XI ZR 88/16 feststellte, beginnt die Zehnjahresfrist zu laufen mit der jeweiligen zuteilungsreife, das war im Fall des Mandanten 2012 und 2016.

Versicherungsrecht: Unfallversicherung „Die Haftpflichtkasse VVaG" zahlt - erst - nach Klageerhebung!

19. Juli 2018

Die Mandantin hatte bei „Die Haftpflichtkasse VVaG“ eine Unfallversicherung abgeschlossen. Schon kurze Zeit später stürzte sie im Garten und zog sich eine komplizierte Fraktur des linken Armes zu. Leider verblieb ein nicht unbeträchtlicher Dauerschaden.

Aber es gab ja die Unfallversicherung, die bei Zahlung die finanziellen Aufwendungen und den seelischen Schmerz erleichtern könnte. Die Mandantin hatte aber nicht mit der Reaktion des Unfallversicherers gerechnet. Denn dieser lehnte eine Zahlungspflicht ab.

Zum Glück wandte sich die Mandantin an Schulte Anwaltskanzlei in Chemnitz, Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht. Da eine Zahlungspflicht bestand und außergerichtlich der Versicherer sich nicht bewegte, wurde vor dem Landgericht Chemnitz Klage erhoben. Die vom Unfallversicherer vertretene – fehlerhafte – Auffassung führte entgegen § 28 Abs. 3 und 4 VVG nicht zum Ausschluss.

Es dauerte dann auch nicht lange, bis sich telefonisch beim Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Schulte LL.M. der Prozessbevollmächtigte des beklagten Unfallversicherers meldete und vergleichsweise die Zahlung eines guten Betrages anbot.

Pensionskassen haben eine Finanzierungslücke - Folgen der Merkelschen Misswirtschaft kommt jetzt auch bei den Pensionskassen an

29. Mai 2018

Viele Versicherungsnehmer haben es schon am eigenen Leibe gespürt, insbesondere die einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Stets kommen Mitteilungen, dass der in Aussicht gestellte Auszahlbetrag sich deutlich reduziert. Vielfach bekommen die Versicherungsnehmer weniger ausbezahlt, als sie eingezahlt haben. Schon das ist eine Folge der Fehlentwicklung und falschen Entscheidungen von Europa und von Frau Merkel, was zu einer schleichenden Enteignung der Bürger führt und zu einer Reduzierung des Volksvermögens.

Jetzt hat es auch die Pensionskassen erwischt. Von 137 deutschen Pensionskassen steht 1/3 unter unterschiedlich intensiver Beobachtung der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen. Das ist alarmierend. Den Pensionskassen fehlt das nötige Kleingeld, so dass einige ohne zusätzliches Kapital von außen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen werden können. Die Lage ist noch ernster als vor zwei Jahren. Bleiben die unnatürlichen, künstlichen Zinsen auf dem aktuellen Niveau, wird sich die Lage noch verschärfen.

Der zusätzliche Skandal ist, dass gerade die CDU/CSU einschließlich Frau Merkel immer die private Vorsorge propagiert hat, um mögliche Deckungslücken in der Zukunft zu schließen. Nunmehr wird das Instrument der Pensionskasse schleichend enteignet, und damit das Vermögen der Menschen. Das wissen die Entscheider in der EU und auch Frau Merkel ganz genau. Das wird aber in Kauf genommen. Insofern ist es schon verwunderlich, dass überhaupt noch Leute die jetzige Regierung gewählt haben.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.