Der Kläger schloss im Jahre 1993 zwei kapitalbildende Lebensversicherungen ab. Diese wurden fällig zum 01.01.2013. Die beklagte Versicherung nahm eine Auszahlung vor, die nach der Überzeugung des Klägers zu niedrig war. Er forderte den beklagten Versicherer auf, den Rechenweg zur Ermittlung des Anteils an den Bewertungsreserven darzulegen.
Privaten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, können noch heute widersprochen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen eindeutig erklärt. Das Widerspruchsrecht ist selbst dann nicht erloschen, wenn der Vertrag schon vollständig abgewickelt wurde.
Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.
Versicherungsrecht: Zu geringe Auszahlung in der Lebensversicherung
Der Kläger schloss im Jahre 1993 zwei kapitalbildende Lebensversicherungen ab. Diese wurden fällig zum 01.01.2013. Die beklagte Versicherung nahm eine Auszahlung vor, die nach der Überzeugung des Klägers zu niedrig war. Er forderte den beklagten Versicherer auf, den Rechenweg zur Ermittlung des Anteils an den Bewertungsreserven darzulegen.
Versicherungsrecht: Geld zurück bei Widerspruch
Privaten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, können noch heute widersprochen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen eindeutig erklärt. Das Widerspruchsrecht ist selbst dann nicht erloschen, wenn der Vertrag schon vollständig abgewickelt wurde.