Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

HEIZUNGSGESETZ ist Unsinn!

23. September 2023

Tatsächlich kommt aus der Reihe der CDU auch noch einmal etwas Vernünftiges, wie Sie in dem Video https://t.me/c/1528074827/1667 hören können. Johannes Winkel, Bundesvorsitzende der Jungen Union:

„Das Heizungsgesetz ist ja, man kann sich ja fragen, warum machen wir das eigentlich? So, und jetzt sagt Robert Habeck Klimaschutz. Okay, jetzt kann man sich ja mal fragen, wie viel CO2 wird dadurch eigentlich eingespart? Dietmar Barth, der jetzt nicht in der Union ist, hat das mal die Bundesregierung gefragt und die Bundesregierung hat gesagt, na ja, wir sparen durch das Heizungsgesetz kumuliert bis 2030 44 Millionen Tonnen CO2 ein. Okay, hört sich erst mal viel an. Dann hat ein guter Freund von mir, Raffael Saalak, mal ausgerechnet: Wie ist das eigentlich im internationalen Vergleich? Weil Klimaschutz ist ja nun mal eine globale Aufgabe und keine nationale Aufgabe. Und hat mal geschaut, wie viel emittiert China eigentlich an CO2 im Jahr? Das sind zwölf, einhalb Milliarden Tonnen. Ja, dann können wir den langen Tag machen. Also das, was wir insgesamt bis 2030 sparen, emittiert China an einem Tag. Das ist das Heizungsgesetz.“

Kein Grund die CDU zu wählen, wenn Selbstverständlichkeiten geäußert werden. Jeder normale Bürger weiß, dass dieses Heizungsgesetz Unsinn und kommunistischem Gedankengut entspringt.

Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gottes Segen.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Nach Prügelei auf Chemnitzer Sonnenberg: 18-Jähriger im Krankenhaus

22. September 2023

Unter obiger Überschrift veröffentlichte kürzlich TAG24 die dazugehörige Nachricht:

„Wie die Polizei am Montag mitteilte, waren zwei 18-Jährige offensichtlich am Wochenende in einem Nachtbus mit einer Gruppe junger Leute in einen Streit geraten. ………..Die Geschädigten wurden dabei leicht verletzt, wobei einer von ihnen ins Krankenhaus gebracht werden musste……….Es handelte sich bei den Tatverdächtigen um eine 16-Jährige und einen 14-Jährigen mit afghanischer Staatsangehörigkeit sowie einen Zwölfjährigen, 16- und 19-Jährigen mit syrischer Staatsangehörigkeit.“

Nach Information TAG24 laufen die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung.

Wir werden sehen, ob das Gesetz greift oder wie so oft Dinge zum Tragen kommen wie „Schuldunfähigkeit wegen psychischer Störungen“, „Verantwortlichkeit der Deutschen wegen unzureichender Integrationsbemühungen“ oder „der Verletzte hat provoziert“.

Wo sind wir hingekommen?

Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gottes Segen.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt

Wichtiges Urteil am Arbeitsgericht Dresden!

21. September 2023

Die Anwaltskanzlei Hannig hat am 12.09.2023 ein wichtiges Urteil vor dem Arbeitsgericht in Dresden erstritten.

Nach den bisher vorliegenden Informationen geht das Arbeitsgericht Dresden in dem Urteil zum Aktenzeichen: 9 Ca 676/22 davon aus, dass ein Impf- oder sonstiger Nachweis keine Tätigkeitsvoraussetzung war und ist. Nur das Gesundheitsamt hätte im Rahmen einer Ermessensentscheidung ein Tätigkeitsverbot aussprechen dürfen. Dazu waren die Arbeitgeber nicht berechtigt. Dies führte zu einer Nachzahlungspflicht des Arbeitgebers – vermutlich in nicht unerheblicher Höhe.

Herzlichen Dank an die Kollegen.

Diese Meinung habe ich schon immer vertreten, jetzt folgt scheinbar auch die Rechtsprechung. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Danke an die Kollegen!

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die „Klimalüge“ wird immer offensichtlicher!

20. September 2023

Der sehr gute Journalist Reitschuster veröffentlichte unter https://reitschuster.de/post/neue-erkenntnisse-zu-ursachen-der-globalen-erwaermung/ einen Gastartikel von Prof. Dr. Vahrenholt. Auch hier das Ergebnis, die Menschen werden angelogen!

Ein gewisser Hoffnungsschimmer: Wichtige G20-Staaten lehnen CO2-Minderung ab!

In dem Artikel heißt es unter anderem:

„Ende August erschien im renommierten klimawissenschaftlichen Journal Climate eine Veröffentlichung von 37 Wissenschaftlern aus 17 Ländern über neue Erkenntnisse zu den Ursachen der globalen Erwärmung an Land. Der IPCC hatte als Ursache der Erwärmung sowohl an Land als auch der Meere zu 100 % die gestiegene CO2-Konzentration in der Atmosphäre verantwortlich gemacht. Die 37 Wissenschaftler kommen zu dem abweichenden Ergebnis, dass es weitere Ursachen des gemessenen Temperaturanstiegs gibt, die nicht der gestiegenen CO2-Konzentration in der Atmosphäre zuzurechnen sind.

Ich bin stolz, mitteilen zu können, dass ich einer der 37 Wissenschaftler bin, die das veröffentlicht haben.

Was hat diese Gruppe der Wissenschaftler untersucht?

Um die maßgeblichen Ursachen der Erwärmung von 1850 bis 2018 zu identifizieren, wurden zwei vom IPCC vernachlässigte Quellen der Erwärmung statistisch untersucht:
1. Den sogenannten Wärmeinsel-Effekt (urban heat islands effect), der den Einfluss der wachsenden Städte auf Messergebnisse und Temperaturanstiege widerspiegelt.

2. Den Einfluss der Sonnenaktivität als weitere Ursache der Temperaturerhöhungen, die nicht durch CO2 verursacht werden.

Zum Wärmeinsel-Effekt

Der Wärmeinseleffekt besteht darin, dass Messstationen, die früher in rein ländlichen Gegenden standen, mittlerweile durch die Urbanisierung von besiedelten Gebieten umringt sind. Ein Beispiel ist die Messstation des Frankfurter Flughafens, die vor 80 Jahren ländlichen Raum als Umgebung hatte, aber nunmehr von wärmespeichernden und wärmeabgebenden Startbahnen, Autobahnen, Gebäuden und Verkehr beeinflusst wird.

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass 65 % der 1850–1900 im ländlichen Raum befindlichen Messtationen nun vollständig urbanisiert sind.

Warum ist das wichtig? Der Unterschied in der Temperatur zwischen städtischen und ländlichen Gegenden ist gravierend; werden ländliche Gegenden im Laufe der Zeit urbanisiert, so erfassen die jeweiligen lokalen Messstationen die höhere Temperatur der urbanisierten Umgebung. Dementsprechend kommt den Standorten der Messstationen in der Bewertung des globalen Temperaturanstiegs eine bedeutendere Rolle zu, als bisher gedacht. Da sich das Verhältnis von Messtationen auf dem Land und in der Stadt aufgrund wachsender Städte um 65 % zugunsten der Städte verschoben hat, hat das auch einen Einfluss auf die Ursachen der globalen Temperaturentwicklung.

Daher ist ein Teil der Erwärmung der letzten 150 Jahre in Europa, USA und vor allen Dingen China der Veränderung der Umgebung geschuldet und nicht allein der steigenden CO₂-Konzentration. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass der Effekt 0,34 Grad Celsius pro Jahrhundert beträgt. Damit ist das CO₂ nicht freigesprochen, aber der Erwärmungsgrad an Land wäre ohne den Wärmeinseleffekt um nahezu 40 % geringer.

Zum Einfluss der solaren Strahlung

Der Einfluss der sich ändernden Solareinstrahlung auf die Erderwärmung wird vom IPCC mit nahe Null angegeben. Ich hatte schon im letzten August-Newsletter auf meine Veröffentlichung verwiesen, wonach gerade in den letzten 20 Jahren der Einfluss der solaren Strahlung durch Verdünnung der Wolken von größerer Bedeutung war als der sogenannte Treibhauseffekt.

Auch für die Zeit davor kommt die Studie der 37 Wissenschaftler zu einem größeren solaren Einfluss: Danach ist bis zu 70 % der Erwärmung auf solare Einstrahlungsbedingungen zurückzuführen.

Warum sind die Ergebnisse im Vergleich zu denen des IPPC unterschiedlich?

Das IPCC stützt sich bei der Rekonstruktion der Solarzyklen auf die Daten des physikalisch-meteorologischen Observatoriums in Davos (PMOD). Die o. g. Studie stützt sich bei der Rekonstruktion der Solarzyklen auf die Daten des Californian Institute of Technology (ACRIM) .

Es gibt gute Gründe für jedes dieser beiden Satellitenmesssysteme. Die Unterschiede der Messergebnisse erscheinen sehr klein. Aber entscheidet man sich für die Messungen des Californian Institute of Technology (ACRIM), so ist in der Rekonstruktion der Solarzyklen des ACRIM der Einfluss der Sonne größer als der Einfluss des CO2 auf die Erwärmung.

Eins zeigt die Publikation auf jeden Fall auf: Die Unsicherheiten bei der Bestimmung der nicht durch CO2 verursachten Temperaturerhöhung sind sehr viel größer, als es in der öffentlichen Wahrnehmung scheint.
Während die Wissenschaftler „ihren Job machen“, handelt die Politik so, als ob CO2 der Alleinverursacher von Klimaänderungen wäre. Die Politik verfolgt unter dem Narrativ der „Klimarettung“ ihre ganz eigenen gesellschaftspolitischen Ziele, koste es die Gesellschaft, was es wolle.

Wichtige G20-Staaten lehnen CO2-Minderung ab

Die USA und einige europäische Staaten haben beim G20-Gipfel in Indien vom 9.–10.September 2023 versucht, andere Staaten wie China, Indien, Russland, Saudi-Arabien und Brasilien dazu zu bewegen, einer CO2-Reduktion von 60 % bis 2035 zuzustimmen. Der Versuch scheiterte, da keiner der BRICS-Staaten dem Westen folgte.

Nimmt man die Emission der westlichen Staaten (USA, Europa, Japan, Süd-Korea, Kanada und Australien) zusammen, kommt man auf 27,1 % der globalen Emissionen.
Die übrigen Länder, die 73 % der weltweiten CO2-Emissionen verursachen, denken aus wirtschaftlichen Gründen vorerst nicht an die Minderung ihres CO2-Ausstoßes.

Vor allem der Gastgeber des G20-Gipfels, Indien, stellte sich quer und ließ durch seinen Energieminister Singh erklären: „Wenn die Wirtschaft um 7 % wächst, wächst die Stromerzeugung durch Kohle ebenfalls“. Die unbequeme Wahrheit sei, dass Erneuerbare Energien keine realistische Alternative zu fossilen Energien sind. Weiter betonte er: Die Notwendigkeit eines Backups für Wind und Solar durch Batterien erhöht die Kosten fast um das Fünffache. Zudem stiegen seit 2022 erstmals die Kosten für Lithiumbatterien um 7 % aufgrund verteuerter Rohstoffe.

Diese Erkenntnis versuchen wir ja schon seit einiger Zeit unserer Bundesregierung zu vermitteln – bisher ohne Erfolg. Schon einige Wochen zuvor musste der Klimabeauftrage der US-Regierung, John Kerry, bei seinem Besuch in China feststellen, dass China sich mittlerweile sogar von seinen eigenen Zielen zur CO2-Reduktion verabschiedet hat. Noch 2015 hatte China erklärt, in 2030 sein CO2-Emissionsmaximum erreichen zu wollen. Präsident Xi erklärte nun, dass China keine Kohlekraftwerke durch Erneuerbare Energien ersetzen werde, solange dies nicht wirtschaftlich sei. Im Übrigen werde China weitere Kohlekraftwerke hinzubauen.

In 2022 wurden 106 GW (Gigawatt = 1000 Megawatt) Kohlekraftwerke in China genehmigt. Ein Kohlekraftwerk hat durchschnittlich eine Leistung von 1 GW. Im ersten Halbjahr 2023 wurden in China weitere Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 52 GW genehmigt. Das sind 2 Kraftwerke pro Woche.

Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 136 GW befinden sich in China im Bau. Allein dieser Zuwachs entspricht der 4-fachen Kapazität aller deutschen Kohlekraftwerke (35 GW), die ja spätestens 2038 auf Null gestellt sein sollen.

Was bedeutet Chinas Ausbau der Kohlekraftwerke?

Mit den 136 GW neuen Kohlekraftwerken werden etwa 700 Millionen t CO2 zusätzlich emittiert. Das entspricht etwa dem 70-Fachen der CO2-Einsparung, die die Bundesregierung durch das Wärmepumpengesetz erzielen will. Dieses Gesetz soll 2030 etwa 10,4 Millionen t CO2 einsparen. Die Kosten dafür sollen rund 130 Milliarden € betragen. Das entspricht staatlichen und privaten Ausgaben in Höhe von rd. 12.500 € pro eingesparter Tonne CO2.

Damit gehört dieses Gesetz wahrscheinlich mit zu den teuersten Maßnahmen zur CO2-Reduktion weltweit – ohne auch nur eine wirksame globale CO2-Reduktion zu bewirken. Unsere Bundesregierung stellt offensichtlich keinerlei Kosten-Nutzen-Betrachtungen für ihre „Klimaschutzmaßnahmen“ an. Damit ist ihr die Verhältnismäßigkeit ihrer Politik völlig aus dem Blick geraten.

Ist es schlimm, wenn China und Indien auf Kohle setzen?

Das UN-Ziel von Netto-Null CO2 in 2050 hat sich nach dem G20-Gipfel endgültig in Schall und Rauch aufgelöst. Denn die Kraftwerke, die jetzt weltweit gebaut werden, sind dann noch mit Sicherheit am Netz. Es wäre schon viel erreicht, wenn bis 2050 die Emissionen nahezu halbiert werden könnten. Die gute Nachricht ist, dass diese Verringerung ausreichen würde, ein Anwachsen der CO2-Konzentration zu stoppen.

Schon heute werden 29 % der Emission von den Pflanzen aufgenommen und 26 % durch die Ozeane, zusammen also 55 % aller CO2-Emissionen weltweit. Prof. Ganteför aus Konstanz hat sich dieser Position mittlerweile angeschlossen und beruft sich dabei – wie ich – auf die Langfassung des IPCC (Working Group 1, FAQ 5.3, S. 32).

Wieso reicht eine Verringerung der CO2-Emissionen um 45 %?
Pflanzen und Ozeane wissen nichts von der CO2-Emission aus den Schornsteinen. Sie saugen das CO2 aus der Luft auf in Abhängigkeit von der CO2-Konzentration in der sie umgebenden Luft. Halbiert man die Emission, nehmen Pflanzen und Ozeane immer noch die gleiche Menge an CO2 auf, die dann der Emission entspricht. Der Anstieg des CO2-Gehalts in der Atmosphäre wird gestoppt.

Die Wirkung der CO2-Halbierung fußt auf den Rechenmodellen des IPCC. Berücksichtigt man ergänzend die Ergebnisse der oben genannten Studie der 37 Wissenschaftler, so ist die Wirkung des CO2 auf die Temperaturentwicklung noch deutlich geringer: Dann wäre nicht einmal eine Halbierung des CO2 erforderlich. Doch schon, wenn wir nur die Halbierung der CO2-Emissionen anstreben, können wir auf den größten Schwachsinn der Energiewende verzichten: Wärmepumpe bei alten Häusern, Verbot von Diesel und Benzinmotoren, Belastung der Industrie durch CO2-Kosten, die sie aus dem Land treibt. Die Deindustrialisierung könnte gestoppt werden und Millionen Bürger müssten keine zerstörerische Wertvernichtung ihrer Immobilie als Altersvorsorge erdulden.

Warum führt aber die Politik den selbstmörderischen Kurs ohne Rücksicht bis zum bitteren Ende, sodass schon ausländische Zeitungen wie der britische Telegraph titeln: How Olaf Scholz turned Germany into the sick man of the world. Warum sperrt sich die Politik gegen den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken mit CO2-Abscheidung, verzichtet ohne Not auf Kernenergie oder Schiefergasförderung? Sie glaubt, diese „Regierung ist die letzte, die noch aktiv Einfluss auf die Klimakrise nehmen kann“ (Baerbock). Diesen Glaubenskrieg gegen die eigenen Bürger, Unternehmen, Arbeitnehmer wird sie nicht durchhalten können.

Die Vernunft wird sich durchsetzen.“

Herzlichen Dank an den Journalisten Boris Reitschuster und Herrn Prof. Dr. Fahrenholt.
Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gottes Segen.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Gruppenvergewaltigungen: Jeder zweite Täter Ausländer mit oftmals islamischem Hintergrund

19. September 2023

Die sehr gute Monatszeitschrift „JÜDISCHE RUNDSCHAU“ veröffentlichte in der Ausgabe August 2023 einen Artikel unter obiger Überschrift, der zuerst erschienen war in dem ebenso guten Magazin von „Tichys Einblick“.

Bis vor einiger Zeit kannte ich überhaupt nicht den Begriff Gruppenvergewaltigungen“. Es wurde dann aus Schweden berichtet, für mich eingefallener Staat. Nunmehr finden solche schrecklichen Taten auch in Deutschland statt.

Im Jahr 2014 lag der Anteil von Ausländern an Tätern von Gruppenvergewaltigungen bei 37 %, im Jahr 2015 auf 46 %, im Jahr 2022 bei 50 %. Gleichzeitig hatte sich der Anteil der Bevölkerung von 9,3 auf 13,1 % erhöht. Eine Minderheit verübt also praktisch die Hälfte aller Gruppenvergewaltigungen. Wo sind wir hingekommen!

Für unsere Bundesregierung hat die Tatsache mit dem Migrationshintergrund nichts zu tun. Der Grund wäre vielmehr darin zu suchen, dass Ausländer Unterarmen und Jugendlichen stark vertreten seien und diese Gruppen besonders anfällig für Straftaten seien. Kaum zu glauben, aber für mich klingt dies bei diesen schrecklichen Taten wie eine Lüge.

Ich denke, auch wir Männer sind nun gefordert, unsere Frauen mehr zu beschützen, die Verhältnisse zu ändern.

Bleiben Sie und Ihre Familie behütet.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt

Gebet

18. September 2023

Liebe Leser,

am Sonntag den 17.09.2023 las ich im „Neukirchener Kalender“ ein Gebet. Wunderbare Worte!

Der/das Skandal/Verbrechen weitet sich aus – die Staatsimpfung als Verbrechen: Wenn durch Zwangsvollstreckungen Krebsrisiken grob fahrlässig in Kauf genommen werden

18. September 2023

Der Fall Honegger hat hohe Wellen geschlagen: Es geht dabei um den Impfzwang für zwei Jungen, der ab diesem Freitag per Vollstreckungsentscheid auch mit Hilfe von Polizeigewalt durchgesetzt werden kann. Dass es sich hierbei unter anderem aufgrund der Inhaltsstoffe in der Masernimpfung um ein großes Verbrechen handeln könnte und warum dieser Fall die ganze Bevölkerung betrifft, erfahren Sie im Interview mit Mediator Marek Schäfer.

Marek Schäfer im Interview bei Regina Castelberg

Dr. Hubmer-Mogg zu WHO-Plänen: „Werden wir nicht mit uns machen lassen“

15. September 2023

Schon im Mai nächsten Jahres soll die WHO durch sogenannten Pandemie-Verträge befähigt werden, den weltweiten Gesundheits-Notstand auszurufen. Thomas Eglinski war für AUF1 bei einem Vortrag im oberbayerischen Seeon. Dort warnte der US-Wissenschaftler Dr. David E. Martin eindringlich vor diesen Machtergreifungs-Plänen der WHO.

Keine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen-Politik?

14. September 2023

Freiheitseinschränkungen, Zwänge, Drohungen. Die Corona-Krise war geprägt durch enorme Eingriffe in unsere Rechte. Folgt nun eine angemessene Aufarbeitung – oder wird versucht, Schäden durch Maßnahmen und Impfungen unter den Teppich zu kehren? Wird man sich bei den Ungeimpften entschuldigen?

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.