Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Bußgelder werden erhöht – Griff in die Tasche des Autofahrers!

27. Mai 2020

Nun ist es soweit – am Dienstag den 28.4.2020 tritt die sogenannte Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Ein Werk von Minister Scheuer, auf dessen Konto vermutlich ein Millionenschaden geht in Sachen Pkw-Maut. Hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Offiziell heißt es allerdings, die neuen Regelungen sollen „die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter machen“ wohl auch „ schwächere Verkehrsteilnehmer schützen“.

Bei „klimafreundlich“ müsste jedem aufgeklärten Menschen sofort der Hut hochgehen. Ist es denn wirklich so, dass das in der Natur auch vorkommende und notwendige CO2 Klima schädlich ist? Inwiefern sollen die neuen Bußgelder oder Punkte Regelungen überhaupt irgendeinen Einfluss auf das Klima haben – scheinbar reine Propaganda!

Die neuen Bußgelder sind aber durchaus geeignet, den Schaden des Verkehrsministeriums zu mildern.
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 70 €. Die Überschreitung um 56 km/h bedeutet 2 Punkte, einen Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 240 €.

Unwirksame Kündigung bei Massenentlassung!

26. Mai 2020

In diesen schwierigen Zeiten werden viele Arbeitnehmer gekündigt werden. Das Kündigungsschutzgesetz fordert in den §§ 17 ff. bei größeren Betrieben die Beachtung von besonderen Anforderungen. Denn wenn in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und mehr Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen mehr als 5 Arbeitnehmer und gestaffelt nach der Größe des Betriebes auch mehr Arbeitnehmer entlassen werden, muss zuvor form- und fristgerecht bei der Bundesagentur für Arbeit Anzeige erstattet werden. Macht hier der Arbeitgeber Fehler, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, wenn dies im Rahmen der innerhalb von 3 Wochen erhobenen Kündigungsschutzklage entsprechend eingewandt wird. Über diese Problematik hatte jetzt erneut das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 27. Februar 2020 – 8 AZR 215/19 – zu entscheiden. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

„Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam – Die Frage eines etwaigen Betriebs(teil)übergangs kann offen bleiben Die Massenentlassungsanzeige nach der Bestimmung des § 17 Abs. 1 KSchG, die im Einklang mit Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG auszulegen ist, ist bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, in deren Bezirk die Auswirkungen der Massenentlassung auftreten.

Die Fluggesellschaft Air Berlin unterhielt an mehreren Flughäfen sog. Stationen. Diesen war Personal für die Bereiche Boden (soweit vorhanden), Kabine und Cockpit zugeordnet. Der Kläger war bei der Air Berlin als Flugkapitän beschäftigt und der Station Köln zugeordnet. Die Arbeitsverhältnisse des gesamten Cockpit-Personals – einschließlich das des Klägers – wurden nach der am 1. November 2017 erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Stilllegung des Flugbetriebs Ende November 2017 gekündigt. Air Berlin erstattete die Massenentlassungsanzeige für den angenommenen „Betrieb Cockpit“ bezogen auf das gesamte bundesweit beschäftigte Cockpit-Personal bei der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit Berlin-Nord. Dieses Betriebsverständnis entsprach den bei der Air Berlin tarifvertraglich getrennt organisierten Vertretungen für das Boden-, Kabinen- und Cockpit-Personal (vgl. § 117 Abs. 2 BetrVG) und trug der zentralen Steuerung des Flugbetriebs Rechnung.

Christi Himmelfahrt (Video)

25. Mai 2020

Heute präsentiere ich Ihnen die Predigt zu Christi Himmelfahrt am 30.5.2019 von Pastor Jakob Tscharntke, Pastor der Evangelischen Freikirche Riedlingen https://www.efk-riedlingen.de. Der Predigttext ist aus dem Neuen Testament der Bibel, dem 1. Kapitel der Apostelgeschichte des Apostels Lukas, die Verse 1-11. Nach der Übersetzung von Martin Luther heißt es darin:

1 Den ersten Bericht habe ich gegeben, lieber Theophilus, von all dem, was Jesus von Anfang an tat und lehrte
2 bis zu dem Tag, an dem er aufgenommen wurde, nachdem er den Aposteln, die er erwählt hatte, durch den Heiligen Geist Weisung gegeben hatte.
3 Ihnen zeigte er sich nach seinem Leiden durch viele Beweise als der Lebendige und ließ sich sehen unter ihnen vierzig Tage lang und redete mit ihnen vom Reich Gottes.
4 Und als er mit ihnen zusammen war, befahl er ihnen, Jerusalem nicht zu verlassen, sondern zu warten auf die Verheißung des Vaters, die ihr, so sprach er, von mir gehört habt;
5 denn Johannes hat mit Wasser getauft, ihr aber sollt mit dem Heiligen Geist getauft werden nicht lange nach diesen Tagen.
6 Die nun zusammengekommen waren, fragten ihn und sprachen: Herr, wirst du in dieser Zeit wieder aufrichten das Reich für Israel?
7 Er sprach aber zu ihnen: Es gebührt euch nicht, Zeit oder Stunde zu wissen, die der Vater in seiner Macht bestimmt hat;
8 aber ihr werdet die Kraft des Heiligen Geistes empfangen, der auf euch kommen wird, und werdet meine Zeugen sein in Jerusalem und in ganz Judäa und Samarien und bis an das Ende der Erde.
9 Und als er das gesagt hatte, wurde er zusehends aufgehoben, und eine Wolke nahm ihn auf vor ihren Augen weg.
10 Und als sie ihm nachsahen, wie er gen Himmel fuhr, siehe, da standen bei ihnen zwei Männer in weißen Gewändern.
11 Die sagten: Ihr Männer von Galiläa, was steht ihr da und seht zum Himmel? Dieser Jesus, der von euch weg gen Himmel aufgenommen wurde, wird so wiederkommen, wie ihr ihn habt gen Himmel fahren sehen.

Offener Brief an Frau Merkel: Was JETZT getan werden muss (Video)

22. Mai 2020

Florian Homm ist einer der bekanntesten Ex-Hedgefonds-Manager in Deutschland. Für mich eine sehr interessante Persönlichkeit. Er war einst Dollar-Milliardär, alles ist ihm genommen worden, er ging durch ein tiefes Tal. Noch heute besteht Klärungsbedarf mit verschiedenen Justizbehörden, so z.B. mit den USA. Soweit ich es weiß sind die Sachen aber auf gutem Weg, ich würde ihm den Nachweis seiner Unschuld wünschen.

Florian Homm ist seit geraumer Zeit wieder in Deutschland aktiv und sehr erfolgreich. Er hilft Investoren auf ihrem Weg, berät diese, analysiert. Er betreibt eine Homepage, die sehr sehenswert ist.

Zudem ist er aber auch deutscher Staatsbürger, erklärt selber gerne in diesem Land zu leben und Deutscher zu sein. Obwohl Florian Homm von sich selber sagt, er sei unpolitisch, hat er am 17.05.2020 unter der obigen Überschrift ein Video ins Netz gestellt. Das Video hatte einen Tag später schon über 100.000 Aufrufe, nicht umsonst.

Christi Himmelfahrt (Video)

21. Mai 2020

Heute präsentiere ich Ihnen die Predigt zu Christi Himmelfahrt am 30.5.2019 von Pastor Jakob Tscharntke, Pastor der Evangelischen Freikirche Riedlingen https://www.efk-riedlingen.de. Der Predigttext ist aus dem Neuen Testament der Bibel, dem 1. Kapitel der Apostelgeschichte des Apostels Lukas, die Verse 1-11.

Prof. Stefan Homburg`s sehenswerte Rede zum sogenannten Lockdown (Video)

20. Mai 2020

Am 18.05.2020 wurde auf PINEWS http://www.pi-news.net Rede von Prof. Stefan Homburg in Stuttgart bei der „Querdenken 711“-Demo veröffentlicht. Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Es ist sehr sehenswert.

Prof. Stefan Homburg ist kein Mediziner, aber Wissenschaftler. Dieser hatte zunächst bei den besten Virologen der Welt nachgeschaut, was diese zu dem Lockdown gesagt haben. Nach diesen besten Virologen der Welt war der Lockdown schon Mitte März überflüssig, reine Panikmache. Es gibt über 120 Wissenschaftler in der Welt, die Corona als einen Hype bezeichnen. Stattdessen hat die Bundeskanzlerin den Stand der Wissenschaft ignoriert und sich nur an 2 Wissenschaftler gehalten, die in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen sind. Einer davon ist Prof. Drosten, der mittlerweile auch schon negative Berühmtheit erlangt hat.

Das Bundeskanzleramt argumentierte zunächst mit der Verdopplungszahl. Die angeblich kritischen Werte wurden aber schon schnell unterschritten sodass die Bundeskanzlerin schnell ihre Argumentation änderte. Nunmehr geht es um die sogenannten Reproduktionszahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt dachte Prof. Stefan Homburg, es würde sich nur um schlechte Politik handeln.

Rechtswidrige Kündigung - Abfindung

19. Mai 2020

Die Mandantin war seit August 2010 in einer Chemnitzer Niederlassung einer bundesweit vertretenen Aktiengesellschaft tätig. Ausweislich Ihres Arbeitsvertrages war ihr übertragen die Sachbearbeitung Poststelle.

Nun meinte die Arbeitgeberin, das Arbeitsverhältnis kündigen zu können. Dies mit der Argumentation, die Poststelle würde aufgelöst.

Bei dieser Sachlage sprach die Mandantin bei den Rechtsanwälten Schulte Anwaltskanzlei, Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Schulte vor. Da für die Arbeitgeberin das Kündigungsschutzgesetz Anwendung fand, wurde der Kündigungsgrund der betriebsbedingten Kündigung durchgeprüft. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet „betriebsbedingt“, dass der Arbeitsplatz auf Dauer in Wegfall geraten ist und deswegen kein Beschäftigungsbedarf mehr besteht.

Dies schien der Mandantin sehr zweifelhaft. Denn ohne die Poststelle, wenn auch in reduzierter Form, konnte die Niederlassung nach deren Überzeugung nicht betrieben werden. Zudem stellte sich die immer in einem Kündigungsschutzprozess zu prüfende Frage, ob weitere, freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die die Mandantin hätte ausfüllen können.

Da eine Rechtsschutzversicherung bestand und insofern die Mandantin kein Kostenrisiko zu fürchten hatte, wurde innerhalb der 3-Wochenfrist Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Chemnitz erhoben.

Nach nicht langer Zeit rief eine Verantwortliche des beklagten Unternehmens an um nachzufragen, ob eine gütliche Beendigung des Rechtsstreites denkbar wäre. Sie bot die Zahlung einer Abfindung i.H.v. 4.000 € an bei Beendigung innerhalb der Kündigungsfrist und Freistellung der Mandantin von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung.

Christen an der Seite Israels – Hilfe für Terroropfer (Video)

18. Mai 2020

Kennen Sie den Verein „Christen an der Seite Israels“? Wenn nein, ist es gerade richtig dass sie heute auf der Homepage sind. Neben vielen anderen Aktivitäten bietet der Verein auch Hilfe für Terroropfer. Seit vielen Jahren werden die Einwohner Israels in unterschiedlichen Regionen durch Raketen-und Terrorangriffe attackiert. Es gibt Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen, sie haben Ängste, Schlafstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten. Auch diesen Menschen muss und soll geholfen werden. Dafür setzt sich Christen an der Seite Israels ein.
Ein kurzes Video habe ich Ihnen eingestellt.

Die Menschen beginnen, sich zu wehren (Video)

15. Mai 2020

Am 3.5.2020 wurde ein Video von COMPACTTV, dem TV-Sender des Nachrichtenmagazins COMPACT veröffentlicht. Ich habe Ihnen dieses unten eingestellt. Nach wenigen Tagen hatte es schon über 56.000 Aufrufe. Gezeigt wird das Vorgehen der Polizei in Berlin. Es werden Fragen gestellt, ob die Maßnahmen der Bundesregierung getragen von Angela Merkel überhaupt angemessen sind. Der Reporter Martin Müller-Mertens hat sich an den war vor Ort und entsprechend nahe dran.

Es fragt sich natürlich, ob die Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz, durch das Polizei-und Ordnungsrecht, die Strafprozessordnung oder das Strafgesetzbuch abgedeckt sind. Der Verstoß gegen das Grundgesetz wird von vielen, namhaften Rechtsgelehrten gesehen. Erschreckend sind die Bilder der Gewalt, wie deutsche Polizisten mit doch in großer Mehrheit überaus friedlichen deutschen Bürgern umgehen. Wie geht es den Polizisten wohl dabei?
Hier einige der zahlreichen Kommentare:

„Merkel-Spahn-Gates Corona-Faschismus und ihre Fascho-Polizei.
Unsere geliebte Polizei führt eine Flaschensammlerin ab. Schändlich. Bei Clans scheissen sie sich die Hose voll.
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Merkill und deine Stasitruppen zieht euch warm an.
Vor dieser Polizei habe ich jede Achtung verloren.

Endlich erhebt die Wissenschaft wieder das Wort!

14. Mai 2020

Am 01.05.2020 veröffentlichte die freie Informationsplattform Achgut.com https://www.achgut.com einen Fragenkatalog von 5 bedeutenden Professoren, den diese an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages geschickt haben. Sie erwarten, zumindest erhoffen sie Antworten von unseren Bundestagsabgeordneten, von den Fraktionsspitzen auf die drängenden Fragen. Bei den 5 Professoren handelt es sich um Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz lehrt, der Toxikologe und Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz, Prof. Dr. Stefan Homburg, Prof. Voll Volkswirtschaftslehre an der Universität in Hannover sowie den Prof. für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule in Mainz. Von der Universität in Witten-Herdecke ist vertreten der Psychologe Prof. Dr. Dr. Harald Walach von der Universität Witten-Herdecke. Die 5 sind getrieben von den unglaublichen Folgen der staatlichen Einschränkungen, die mit dem sogenannten Kampf gegen Corona begründet wird. Folgendes haben sie formuliert:

„Gemeinsame Anfrage an die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu den Regierungsmaßnamen in der Corona-Krise

Anfrage nach Art. 17 GG:

Wir sind 5 Professoren verschiedener Fachrichtungen und wir kommen zu der Einschätzung, dass die Reaktionen der Regierung auf die Covid-19-Pandemie angesichts der davon ausgehenden Bedrohungen nicht verhältnismäßig sind. Wir bitten Sie, die am Ende des folgenden Textes, auf den wir uns verständigt haben, gestellten Fragen im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung zu richten. Der Text steht unter dem Motto:

Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit

Bei der massiven Einschränkung von Grundrechten hat der Staat eine Bringschuld, seinen Bürgern die Rechtfertigung immer wieder darzulegen. Dabei ist die Abwägung des Für und Wider der Maßnahmen nachvollziehbar zu erläutern. Sie sind nur zulässig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Rechtsgutes zwingend erforderlich sind, wenn sie verhältnismäßig sind und es kein milderes Mittel gibt. Maßnahmen, die zur Erreichung des Zieles nicht geeignet sind, können nicht erforderlich sein, erst Recht nicht zwingend.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.