Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

23.859.056 Aufrufe - Lauren Daigle (YouTube)

13. Mai 2019

Das Internet hat auch für mich immer Überraschungen parat. So konnte ich jetzt die Sängerin Lauren Daigle entdecken, bis dahin vollkommen unbekannt. Viel weiß ich über sie noch nicht, Recherche wird notwendig sein. Ich denke, Sie ist Christin und als Sängerin überaus erfolgreich.

Für diese Woche haben wir Ihnen eingestellt das Video zum Song „You Say“, zu dem Zeitpunkt 23.859.056 mal aufgerufen. Da können Gruppen, die leider in Chemnitz auftraten nach der tragischen Tötung des Chemnitzers Daniel Hillig, mit ihren teilweise nach meiner Überzeugung verfassungsfeindlichen und gegen Deutschland und die Menschen gerichteten Texte nicht im Ansatz das Wasser reichen. Diese Gruppen sind dagegen ein Nichts!

Wovon singt Loreen Daigle:

I keep fighting voices in my mind that say I’m not enough
Every single lie that tells me I will never measure up
Am I more than just the sum of every high and every low?
Remind me once again just who I am, because I need to know (ooh oh)
You say I am loved when I can’t feel a thing
You say I am strong when I think I am weak
You say I am held when I am falling short
When I don’t belong, oh You say that I am Yours
And I believe (I), oh I believe (I)
What You say of me (I)
I believe

Strafrecht: Berliner Polizist packt aus! (YouTube)

10. Mai 2019

Auf https://deutsch.rt.com wurde am 02.10.2018 ein Interview mit einem Berliner Polizisten veröffentlicht. Thema war die immer häufigeren Angriffe. Gewalt gegen Polizisten zählt mittlerweile zu deren Arbeitsalltag. Die Berliner Polizei registrierte 2156 Angriffe auf ihre Einsatzkräfte, ganz besonders häufig sind Widerstandshandlungen festzustellen. Das passiert im ganz alltäglichen Dienst, sodass „ganz normale“ polizeidienstliche Handlungen nur noch vollzogen werden können unter massiven Polizeieinsatz.

Der Beamte spricht über kriminelle arabische Clans, den bisher erfolglosen Kampf gegen den offenen Drogenhandel und das erschreckende Ausmaße von Gewalt und Aggressivität. Drogendealer wissen, dass sie nicht abgeschoben werden, egal ob sie straffällig werden oder nicht. Ganze Gebiete und Stadtteile sind unkontrollierbar geworden.

Für den Insider sind die Verantwortlichen eindeutig auszumachen: Es ist die Politik, die aus offensichtlich falsch verstandener Gutmütigkeit oder Dummheit gegen diese unhaltbaren Zustände nicht vorgehen, damit Leib und Leben der Polizisten aber auch von uns Bürgern gefährden, die Stabilität in Deutschland aufs Spiel setzen. Das Sicherheit und Lebensqualität schon gesunken ist, weiß mittlerweile nahezu jeder Deutsche zu bezeugen.

Arbeitsrecht: Krankheitsbedingte Kündigung - ein schweres Unterfangen!

08. Mai 2019

Arbeitnehmer, die erkranken, werden durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung geschützt. Das ist auch gut so. Natürlich werden so aufkommende Belastungen dem Arbeitgeber, den anderen Mitarbeitern und den Sozialsystemen aufgebürdet. Daran wollen wir auch nichts ändern, das System hat sich bewährt. Das gilt zumindest solange es nicht rechtswidrig ausgenutzt wird.

Die Anforderungen der Rechtsprechung an eine krankheitsbedingte Kündigung sind sehr hoch. Mehrere Prüfungsschritte muss der Arbeitgeber zuvor durchführen, um eine rechtmäßige, krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen. Das ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen z.B. im Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 07.11.1985, Aktenzeichen 2 AZR 657/84 oder Urteil vom 29.07.1993, Aktenzeichen 2 AZR 155/93.

Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die gesundheitliche Prognose negativ ist. Der Arbeitgeber muss also in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfallzeiten rechnen, solche prognostizieren. Dabei wurde im Laufe der Jahrzehnte folgendes von der Rechtsprechung anerkannt:

- längere, zusammenhängende Erkrankungen, sogenannte Langzeiterkrankungen, wobei eine Genesung auf die nächsten 1,5 – 2 Jahre nicht absehbar ist
- häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit, die sich auch zukünftig fortsetzen werden mit Ausfallzeiten von mindestens sechs Wochen im Jahr
- krankheitsbedingte Leistungsminderung auf Dauer von mehr als 2/3, auf jeden Fall aber deutlich geringer als die Normalleistung Anderer
- natürlich dauerhafte Arbeitsunfähigkeit oder andauerndes Unvermögen für die vereinbarte Tätigkeit.

Insolvenzrecht: Insolvenzanfechtung von Zahlungen vor Insolvenzantragsstellung

07. Mai 2019

Nach § 133 Abs. 1 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten 10 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und das die Handlung die Gläubiger benachteiligte.

Soweit der Schuldner bei Fälligkeit nicht zahlt, muss der Gläubiger unverzüglich handeln. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes von Anfang 2018 zum Aktenzeichen IX ZR 144/16 führt bereits die schlichte Nichtbegleichung einer offenen Forderungen über mehrere Monate hinweg regelmäßig dazu, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kennt. Ist die Forderung mehr als 9 Monate fällig und zahlt der Schuldner erst nach anwaltlicher Mahnung, Androhung gerichtlicher Maßnahmen und Vorliegen eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheides oder im Wege unkonkreter Vereinbarungen, so hat der Gläubiger regelmäßig Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit und muss die erhaltenen Beträge an den Insolvenzverwalter erstatten. Damit schränkte der Bundesgerichtshof seine ein Jahr zuvor zum Aktenzeichen IX ZR 178/16 geäußerte Rechtsansicht ein, wonach aus einer Zwangsvollstreckung des Gläubigers noch nicht auf dessen Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geschlossen werden kann.

Sachsen-Chor am Gaza-Streifen (YouTube)

06. Mai 2019

Der Verein Sächsische Israel Freunde e. V. https://www.zum-leben.de hat auf dem Herzen, die Bedeutung des Landes Israel, dass es hat für alle Christen und alle Menschen in dieser Welt, zu verbreiten. Dazu werden zahlreiche Aktivitäten entfaltet. Es gibt die berühmten Handwerkerreisen, bei denen Handwerker aus Sachsen und Deutschland auf ihre Kosten in ihrer Freizeit nach Israel reisen und Handwerkerdienste erbringen, vielfach für Holocaustüberlebende. Dadurch wird eine wichtige Versöhnungsarbeit geleistet für das Unrecht, das ausgehend vom deutschen Volk über die Juden gebracht wurde. Eine andere wichtige Arbeit sind die Reisen nach Israel organisiert über www.israelreisen.de . So können Christen und Interessierte aus Deutschland Land und Leute kennenlernen, erfahren wo Jesus gelebt hat, dass besondere an dem Land erspüren. Eine weitere wichtige Arbeit ist z.B. die vierteljährlich herausgegebene Zeitschrift „ZUM LEBEN“. Darin können sie lesen, wie die Verhältnisse in Israel und im Nahen Osten wirklich sind, werden feststellen, dass die überwiegende Berichterstattung in den Mainstreammedien tendenziös und falsch ist. Das Vorwort schreibt regelmäßig unser Geschäftsführer Willi Gotter, so auch in der 1. Zeitschrift für das Jahr 2019, wo er ausführte:

„Liebe Freunde,
ich wünsche Ihnen/Euch allen ein gesegnetes Restjahr 2019!

Der Autor der Bibel, der allmächtige Gott, lebt. Mit dieser Feststellung endete 2018. Dies gilt auch für 2019! Ich freue mich sehr, dass wir in diesem Jahr wieder gemeinsam biblische Schätze mit ihm heben dürfen. Er wendet sich uns zu. Das Wort, „In Christus liegen verborgen alle Schätze der Weisheit und der Erkenntnis“ (Kolosser 2,3), ist für mich ein Wort, das wirklich Mut macht, tiefer in der Bibel zu graben. „Der Jesus des Neuen Testaments ist in unseren Gemeinden ganz gut präsent“, sagte mir jüngst ein Pastor.

Interview mit Hans-Georg Maaßen- Sie müssen aufwachen!

03. Mai 2019

Gestern war auf dem freien Medium https://kopp-report.de ein super Interview mit dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen zu sehen. Ich habe Ihnen das Video unten eingestellt. Es ist absolut sehenswert, könnte Ihnen aber zunächst die gute Laune vor dem Wochenende verderben. Denn dieser analysiert die Zeit seit dem Jahr 2015 und Blick in die Zukunft. Die Zukunft sieht düster aus.

Täglich kommen nach wie vor 700-800 Menschen, zur Hälfte ohne Papiere und auch illegal in unser Land. Wir wissen nicht wer diese Menschen sind, es sind viele Terroristen unter ihnen, die geübt sind im Töten. Noch hat die Polizei und der Verfassungsschutz die Situation einigermaßen im Griff, wer weiß wie lange noch. Die Masse der Menschen bedeutet im Jahr immerhin einen Umfang von einer Stadt wie Kassel. Wie soll diese integriert werden? Hans-Georg Maaßen wusste von Anfang an, dass dies schwierig würde, wenn nicht sogar unmöglich. Er hatte sich vor dieser Zeit mit dieser Thematik beschäftigt, hat davor gewarnt. Das bedeutet aber auch, dass die Politik entweder vollkommenen Unsinn erzählt oder gelogen hat. Bei dieser Situation wird eine Integration nie gelingen, es sei denn unser Land wird noch erhebliche Anstrengungen unternehmen. Wahrscheinlich werden sich Parallelgesellschaften bilden.

Keine doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Erziehungszeiten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Elternzeit

02. Mai 2019

Wenn beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes für den selben Zeitraum Elternzeit in Anspruch nehmen und in dieser Zeit gleichberechtigt an der Erziehung beteiligt sind, stellt sich die Frage, wie die Zuordnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen ist.

Das Thüringer Landessozialgericht hat im Januar diesen Jahres (Urteil vom 10.01.2019 – L 2 R 760/17) einen solchen Fall entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Eltern nach der Geburt der gemeinsamen Tochter für den selben Zeitraum Elternzeit in Anspruch genommen. Die Kindererziehungszeit war in der Folge durch die Rentenversicherung einvernehmlich für diesen Zeitraum vollumfänglich der Kindesmutter zugeordnet wurden. Der Vater beantragte zusätzlich, dass auch ihm die Kindererziehungszeit zugeordnet wird.
Dies wurde von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland abgelehnt, auch seine hiergegen gerichtete Klage wurde vom Sozialgericht abgewiesen.
Im Berufungsverfahren hat nunmehr das Thüringer Landessozialgericht die Berufung zurückgewiesen und damit die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland bestätigt. Die Zuordnung der Kindererziehungszeiten für den selben Zeitraum bei beiden Elternteilen ist demnach nicht mit den gesetzlichen Vorschriften vereinbar. Zur Anrechnung der Kindererziehungszeiten findet sich eine Regelung in § 56 SGB VI.

Schenkung: Wenn das eigene Geld Umwege geht

30. April 2019

In jüngster Vergangenheit trat eine betagte Rentnerin mit einem nicht alltäglichen Fall an uns heran. Der Erbe der verstorbenen Bekannten unserer Mandantin verlangte von dieser die Rückzahlung eines beträchtlichen Geldbetrages. Die Summe von knapp über € 50.000,00 hat sich unsere Mandantin kurz nach dem Tode der Bekannten auf der Grundlage einer unbeschränkten Verfügungsberechtigung auch über den Tod hinaus von dem in ihrem Besitz und auf den Namen der Verstorbenen lautenden Sparkassenbuch überwiesen.

Das Geld auf dem Sparbuch der Verstorbenen wiederum stammte von einem Sparkonto unserer betagten Mandantin, über welches wiederum die Verstorbene die unbeschränkte Verfügungsberechtigung hatte. Auf Nachfrage, wie der Betrag von knapp über € 50.000,00 vom Sparkonto unserer Mandantin auf ein Sparkonto der damals noch lebendigen Bekannten und das Sparbuch in den Besitz unserer Mandantin gelangt sei, konnte in zwei Gesprächen und unter Durchsicht der Sparbücher folgende plausible Erklärung gefunden werden:

Kurz nachdem unsere betagte Mandantin von einer Rehabilitationskur zurückgekehrt war, kam die damals noch lebendige Bekannte mit einer Sparkassenmitarbeiterin zu dieser in die Wohnung. Man habe dort gemeinsam auf unsere Mandantin eingeredet (wörtlich „Sie kaputt geredet“) und ihr wurde etwas zur Unterschrift vorgelegt. Was konkret besprochen und ihr zur Unterschrift vorgelegt worden sei, daran vermochte sich unsere Mandantin heute nicht mehr genau zu erinnern. Es wären wohl ihre Sparbücher geholt worden und sie hätte dabei etwas unterschrieben, dass die damals noch lebendige Bekannte über die Konten verfügen kann. Knapp ein halbes Jahr später hätte die Bekannte ein eigenes Sparbuch angelegt und mit der vorher erteilten Vollmacht den Betrag von knapp über € 50.000,00 vom Sparkonto unserer Mandantin auf das gerade angelegte eigene Sparkonto überwiesen. Das Sparbuch muss sie dann zu den Unterlagen der betagten Rentnerin gelegt haben, so dass das Ganze unserer Mandantin zunächst nicht aufgefallen war.

„Unplanned“(Trailer YouTube)

29. April 2019

Beim Lesen des Magazins „ethos“ www.ethos.ch Ausgabe 4/2019 fiel mir ein Artikel auf zu dem im März 2019 angelaufenen Film „Unplanned“ („Ungeplant“).

Der Film erzählt die wahre Geschichte der ehemaligen Direktorin einer Abtreibungsklinik, Abby Johnson. Der Trailer für den Film „Unplanned“, den ich Ihnen unten eingestellt habe, wurde allein auf YouTube über 3 Millionen Mal angeklickt.

Auf https://www.kath.net heißt es dazu unter anderem:
„Der Film basiert auf der Autobiographie von Abby Johnson, die sie 2010 veröffentlicht hat. Die deutsche Ausgabe trägt den Titel „Lebenslinie: Warum ich keine Abtreibungsklinik mehr leite“. Johnson schildert darin ihren Weg von der Direktorin einer Planned Parenthood Klinik zur Lebensschützerin.

Der Film wird ab 29. März in den USA in 800 Kinos gezeigt.

Als der Trailer im Januar der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, sprach Abby Johnson über ihre Arbeit bei Planned Parenthood. Sie war damals davon überzeugt, dass sie Frauen helfen würde. Ihr Leben habe sich geändert, als sie selbst bei einer Abtreibung mitwirkte und dabei auf dem Bildschirm des Ultraschallgeräts sehen musste, wie ein 13 Wochen altes ungeborenes Baby um sein Leben kämpfte. „Ich verstand die Ungeheuerlichkeit meines Tuns“, sagte sie wörtlich.

„Collateral Murder“ - das Böse des Menschen (YouTube)

26. April 2019

Auf dem Sender https://de.sputniknews.com wurde am 17.04.2019 berichtet über den EU-Abgeordnete Martin Sonneborn, von den Angehörigen seiner Partei „Die PARTEI“, der am 15.04.2019 im EU-Parlament seinen Parlamentskollegen ins Gewissen geredet. Als Mitglied des Kulturausschusses empfiehlt Sonneborn einem besonders gut gefüllten EU-Parlament den Film „Collateral Murder“:

„Produziert wurde er von der US-Armee, veröffentlicht hat ihn der WikiLeaks-Vertrieb von Julian Assange.“

Das Video zeigt die Luftangriffe in Bagdad vom 12.07.2007 durch zwei Kampfhubschrauber der US-Armee. Bei diesen Angriffen wurden mindestens elf Männer, darunter ein Fahrer und ein Fotograf der Nachrichtenagentur Reuters getötet. Drei Kinder wurden verletzt. Am 05.04.2010 veröffentlichte WikiLeaks auf einer Pressekonferenz die an Bord der Apache-Hubschrauber aufgenommenen Videoaufnahmen des Vorfalls.

Wenn Sie sich in der Lage sehen, den Realitäten und Grausamkeiten des Krieges aussetzen zu können, müssen Sie diesen Film anschauen. Denn er ist Realität. Er zeigt zum einen unschuldige Menschen, bei denen angeblich feindliche Handlungen gesehen wurden mit der Folge, dass aus großer Entfernung von dem Hubschrauber das Feuer eröffnet wurde. Bis auf eine Person, die schwer verletzt liegen blieb, wurden offensichtlich alle durch das Feuer getötet. Die Hubschrauberbesatzung und das Einsatzkommando überlegt noch, ob dieser schwerverletzte Mann auch mit einer neuen Salve getötet werden soll. In dem Moment fahren irakische Bürger mit einem Kleintransporter vor. Offensichtlich wollten sie diesem schwer verletzten Menschen helfen.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.