Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Gebetszug „1000 Kreuze für das Leben“ (Youtube)

25. März 2019

Am 16.03.2019 fand in Münster der Gebetszug „1000 Kreuze für das Leben“ statt. Das in diesem Zusammenhang gedrehte Video habe ich Ihnen unten eingestellt.

Worum ging es? Wohl überwiegend katholische Christen wollten auf das große Problem von über 100.000 Abtreibungstötungen in Deutschland durch einen friedlichen Gebetsmarsch durch Münster aufmerksam machen, was ist schon dabei?

Zum einen ist es das Recht, sogar die Pflicht der Teilnehmer, auf diesen schrecklichen Zustand hinzuweisen und für das ungeborene Leben und die Eltern zu demonstrieren. Weltlich gesehen haben die Teilnehmer sowieso das Recht, an dieser angemeldeten Demonstration teilzunehmen. Niemand wurde verletzt, niemand wurde wehgetan, es war alles friedlich und freundlich.

Aber auch in Münster war zu beobachten, was sich bei dem jährlichen „Marsch für das Leben“ z.B. in Annaberg-Buchholz oder in Berlin abspielt. Überwiegend junge und scheinbar politisch linke Gegendemonstranten begleiten den Gebetsmarsch, äußern Beleidigungen gegenüber den Teilnehmern und schimpfen im Prinzip gegen Gott. Dies auch mit den immer wiederkehrenden, wirklich sinnlosen, einfallslosen und boshaften Parolen. Diese Menschen können einem nur Leid tun. Zum Glück sind sie noch jung, Gott hat sie unendlich lieb und wird sie in ihrem Leben mehrfach zur Umkehr auffordern. Man kann nur hoffen und beten, dass diese Menschen das Angebot annehmen.

850 km Elektro-Reichweite: Roland Gumpert stellt Supersportwagen „Nathalie“ vor

22. März 2019

Unter dieser Überschrift war am 25. Februar 2019 auf dem freien Medium https://www.epochtimes.de ein interessanter Artikel zu lesen über die Neuentwicklung und Vorstellung eines Elektrofahrzeuges. Es ist aber nicht ein solches, wie es mehr oder weniger ahnungslos von Leuten in der EU gewollt ist, d. h. auf Batteriebasis. Wir alle wissen, dass dies nicht gut gehen kann. Die Herstellung einer Batterie ist derart Energieintensiv, dass sie 15 Jahre deutschen Strommix „tanken“ müssen, um ein herkömmliches Auto in der CO2-Bilanz einzuholen. Die notwendigen seltenen Erden gibt es auf der Erde nur begrenzt, werden teilweise durch Kinderarbeit gefördert. Elektroautos mit Batterien können sich die Menschen nicht leisten, sie sind einfach zu teuer. Zudem wissen wir und konnten in den letzten Veröffentlichungen lesen, dass im Winter 50 % weniger Reichweite gegeben ist, was batteriebetriebene Elektroautos „nicht oder nur bedingt alltagstauglich“ machen.

Zum Glück gibt es deutschen Erfinder-und Ingenieurgeist, in Person des Roland Gumpert. Dieser hat den super Sportwagen „Nathalie“ in der 8. Kalenderwoche dem Bundesminister Andreas Scheuer vorgestellt. Es handelt sich auch um ein Elektroauto, aber ein solches, welches eine Zukunft hat und kein Irrweg ist. Denn es wird betrieben über eine Brennstoffzelle, die den notwendigen Wasserstoff aus einem Methanol-Wassergemisch gewinnt. Das neu entwickelte Auto hat eine Reichweite von 850 km, ist in 3 Minuten aufgetankt wie ein herkömmliches Fahrzeug. Danke Roland Gumpert!

Sozialrecht: Durch Stress bedingte psychische Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt

21. März 2019

Psychische Erkrankungen bedingen häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten und führen auch teilweise zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
Das Bayerische Landessozialgericht hatte sich im vorigen Jahr mit der Problematik zu befassen, ob eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen ist.
Es handelte sich um folgenden Fall:
Ein selbstständiger Versicherungsfachwirt meldete bei der Berufsgenossenschaft den Verdacht einer Berufskrankheit und führte aus, dass er an wiederkehrenden schweren Depressionen leide. Als Ursache dafür sah er die langen Arbeitszeiten, den Umgang mit teils schwierigen Kunden und Kollegen sowie den mangelnden Rückhalt durch Vorgesetzte an.
Die Berufsgenossenschaft hat die Anerkennung als Berufskrankheit abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die Erkrankung nicht in die Berufskrankheitenliste aufgenommen war und es aktuell auch keine gesicherten medizinischen Erkenntnisse darüber gebe, welche Krankheitsbilder durch Stress verursacht würden und welcher Personenkreis hiervon besonders betroffen wäre.
Weiter wurde ausgeführt, dass insbesondere auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Tätigkeit als Versicherungsfachwirt im Vergleich zur übrigen Bevölkerung ein höheres Risiko berge, an Depressionen zu erkranken.

Billy Six ist frei-Gott sei Lob und Dank! Schwere Vorwürfe gegen Außenminister Maas(YouTube)

20. März 2019

Die sehr gute und um Objektivität bemühte Wochenzeitung „Junge Freiheit“ https://jungefreiheit.de hat mit hohem Einsatz um die Freilassung von Billy Six gekämpft. Nun ist er nach 119 Tagen schlimmen Haftbedingungen frei. Dies beruht auf dem Bemühen vieler, so an erster Stelle seinen Eltern, die für ihr Kind gekämpft haben, dem Außenminister der Russischen Föderation Lawrow, der AfD, der Junge Freiheit, nicht der deutschen, aber einer internationalen Journalistenvereinigung und vielen anderen, deren Namen und Tun wir sicherlich im Laufe der Zeit erfahren werden.
Billy Six ist ein guter und mutiger Journalist, wie schon Peter Scholl-Latour feststellte. Das Ganze wäre aber ohne Gottes Fügung so nicht passiert!

In der Junge Freiheit war am 19. März 2019 unter anderem folgendes zu lesen:

„Billy Six hat schwere Vorwürfe gegen das Auswärtige Amt, Außenminister Heiko Maas (SPD) sowie die deutsche Botschaft in Caracas erhoben. Diese hätten sich nicht nur geweigert, seine sofortige Entlassung aus venezolanischer Haft zu fordern, sondern Bemühungen um seine Freilassung sogar noch untergraben, sagte Six auf einer Pressekonferenz am Dienstag in Berlin. Botschafter Daniel Kriener habe ihn erst nach mehrfacher und ausdrücklicher Aufforderung des venezolanischen Geheimdienstes SEBIN im Gefängnis besucht. Zuvor sei die Botschaft nicht an einem Kontakt interessiert gewesen.“

Mietrecht: Schadensersatz wegen Beschädigung Mietsache

19. März 2019

Der Bundesgerichtshof hat im letzten Jahr in dem Verfahren zum Aktenzeichen VIII ZR 157/17 entschieden, dass Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, dieser nach § 280 Abs. 1, §241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen hat. Einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf es dazu nicht. Das gilt unabhängig von der Frage, ob es um einen Schadensausgleich während eines laufenden Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung geht.

Im konkreten Fall war der Beklagte von 2004 bis Mitte Januar 2012 Mieter einer dem Kläger gehörenden Wohnung. Deren Rückgabe erfolgte am 25. Februar 2012. Wegen verschiedener Schäden in der zurückgegebenen Wohnung beantragte der Kläger Mitte März 2012 die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens und begehrte nach dessen Abschluss von dem Beklagten Schadensersatz. Eine Frist zur Beseitigung etwaiger Mängel hatte er ihm zuvor nicht gesetzt. Im Revisionsverfahren ist noch ein vom Berufungsgericht gegen den Beklagten zuerkannter Schadensersatz in Höhe von 5.171 € nebst Zinsen im Streit.

„Geliehene Bäuche - Gekaufte Kinder: Big Business Leihmutterschaft“ (Youtube)

18. März 2019

Seit dem Jahr 2018 darf ich im Vorstand von KALEB e.V. mitarbeiten. Worum es uns geht ist auf der Homepage https://www.kaleb.de nachzulesen, wo es unter anderem heiß:
„Wir sind ein bundesweiter christlicher Verein, der nicht an Konfessionsgrenzen gebunden ist. Bei uns engagieren sich viele ehrenamtliche und einige angestellte Mitarbeiter in den Regionalgruppen und -vereinen in ganz Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Beratung und Begleitung von Frauen und Familien in ihren jeweiligen Lebenssituationen:

• Schwangere erhalten je nach Bedarf Beratung, praktische und auch finanzielle Hilfen und das Angebot der Begleitung.
• Im Schwangerschaftskonflikt ermutigen wir Frauen zu einem Leben mit ihrem Kind und zeigen Hilfen und Perspektiven.
• Familien werden gestärkt und ermutigt, erhalten Beratung, praktische und finanzielle Hilfen oder werden zu weiterführenden Angeboten vermittelt.

Wir vertreten den Wert menschlichen Lebens in der Öffentlichkeit, bieten Präventionsangebote in Schulen und Jugendgruppen. Wir stehen Frauen, die an den Folgen einer Abtreibung leiden, für Gespräche und Aufarbeitung zur Verfügung und arbeiten dabei eng mit einer Vielzahl von Vereinen und Initiativen zusammen.“

Am 16. März 2019 hatten wir unsere jährliche Mitgliederversammlung, diesmal in Schönebeck zu Gast im Schalom-Haus. Neben dem Treffen von Geschwistern im Glauben, Lebensrechtlern und Freunden gab es auch eine Weiterbildung im Rahmen eines Vortrages von Walter Schrader. Dieser zeigte die Situation in Deutschland und in Europa auf zum Thema Schwangerschaft und Abtreibung. In diesem sehr guten Vortrag wurde auch die sogenannte „Leihmutterschaft“ thematisiert. Dies mit einem Hinweis auf das Filmprojekt der DemoFürAlle – http://www.demofueralle.de unter dem obigen Thema „Geliehene Bäuche – gekaufte Kinder: Eck Busines Leihmutterschaft“. Ich habe Ihnen das Video unten eingestellt.

Willy Wimmer erhält den Bautzner Friedenspreis 2019(Youtube)

15. März 2019

Am 30.01.2019 fand im Deutsch-Sorbischen Volkstheater in Bautzen die Preisverleihung „Bautzner Frieden“ statt. Geehrt wurden dieses Jahr Willy Wimmer und der Verein „Leuchtturm-Majak e.V.“ Auf der Präsentation des Videos heißt es unter anderem in der Vorstellung:

„Willy Wimmer, geboren am 18.05.1943, trat 1958 in die CDU ein und errang 1976 erstmals ein Bundestagsmandat. Er war unter anderem als Staatssekretär des Verteidigungsministeriums während der Kanzlerschaft Helmut Kohls tätig. Als Diplomat begleitete er die 2+4 Gespräche zur deutschen Wiedervereinigung. 2009 schied er aus dem Bundestag aus. Willy Wimmer war von Anfang an ein Kritiker des 1999 begonnenen völkerrechtswidrigen Krieges gegen Jugoslawien. Er setzte stets auf Entspannungspolitik, kritisiert Sanktionen unter anderem gegen Russland. In seinem Buch „Die Akte Moskau“ spricht Wimmer die aggressive Expansionspolitik der NATO an, die mit ihren Militärmanövern vor den Grenzen Russlands eine Atmosphäre der Bedrohung schaffen. Die Laudatio hielt Wolfgang Effenberger, Politologe und ein langjähriger Freund Willy Wimmers. Beide schrieben zusammen das Buch „Wiederkehr der Hasardeure: Schattenstrategen, Kriegstreiber, stille Profiteure 1914 und heute“.“

Das Video haben wir Ihnen unten eingestellt, es lohnt sich. Allein die Laudatio ist schon geprägt von nüchterne Analyse und kritischem Verstand der politischen Situation. Ein Mann wie Barack Hussein Obama wurde noch vor Antritt seines Präsidentenamtes der Friedensnobelpreis zugesprochen, für den Unterzeichner vollkommen unverständlich.

Familienrecht: Nichtgewährung des Umgangs bei Erkrankung des Kindes

14. März 2019

Es ist gar nicht so selten, dass bei getrennt lebenden Eltern Streit zwecks Umgangsausübung entsteht, wenn das gemeinsame Kind erkrankt ist.
Bei gerichtlich protokollierten Elternvereinbarungen oder auch Elternvereinbarungen, die beim Jugendamt geschlossen werden, ist teilweise eine Regelung für den Fall der Erkrankung des Kindes mit aufgenommen wurden. Jedoch nicht immer.

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte sich im August vorigen Jahres mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Auch hier war gerichtlich eine Vereinbarung der Eltern zum Umgang mit dem Kind protokolliert, das Kind lebte bei der Mutter, der Vater hat Umgang ausgeübt. An einem Umgangswochenende hat die Mutter wegen einer fiebrigen Erkältung des Kindes den Umgang untersagt.
Das vom Kindesvater angerufene Amtsgericht hat ein Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter wegen Verstoß gegen die Vereinbarung zum Umgang angeordnet. Die Mutter ist hiergegen in Beschwerde gegangen und konnte allerdings nicht den Wegfall des Ordnungsgeldes, sondern nur eine Reduzierung erlangen.

Bezug genommen hat das Gericht auf eine Regelung im FamFG, wonach bei Zuwiderhandlungen gegen einen Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangs das Gericht gegenüber dem Umgangsverpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass es nicht beigetrieben werden kann, sogar Ordnungshaft anordnen kann.

Märchenstunde mit Macron: Die Russen stecken hinter den Gelbwesten (Video)

13. März 2019

Unter dieser Überschrift wurde von https://deutsch.rt.com/ ein Video eingestellt zu den Verhältnissen in Frankreich und den jüngsten Reaktionen von Macron. Mir tut das französische Volk richtig leid. Das ganze Land leidet unter diesem Präsidenten, der die geringsten Umfragewerte hat von allen Präsidenten in Frankreich. Jetzt zieht er auch noch die „Daumenschrauben“ an und kürzt die Rechte der Bürger – für mich eine Schande.

Und dieser Mann wird hofiert von Angela Merkel, sie gibt ihm Küsschen links und rechts. Angela Merkel repräsentiert nach meiner Überzeugung nicht die Meinung der Mehrheit von uns Deutschen, repräsentiert nach der Mehrheit der Deutschen auch nicht unser Land. Solche „Freunde“ wie Herrn Präsidenten Macron muss man nicht haben, gerne aber natürlich das französische Volk.

Offensichtlich ist nunmehr seine neueste Idee, Schuld wären die Russen. Die Geschichte wird es zeigen, ich halte dies an der Stelle für ausgeschlossen. Die Probleme, die Frankreich hat, insbesondere durch die Zuwanderung, hat sie sich selber zuzuschreiben und nicht anderen. Aber beurteilen Sie bitte das unten eingestellte Video selbst. Danke RT Deutsch.

Ihnen weiterhin eine gute und erfüllte Woche.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mietrecht: Abänderung der Verjährungsfristen für Ersatzansprüche des Vermieters

12. März 2019

Regelmäßig sind wir mit Fällen konfrontiert bei denen es nach Beendigung des Mietverhältnisses entweder um Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache einschließlich unterlassener bzw. mangelhaft durchgeführter vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen gegen den Mieter bzw. umgekehrt um Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung geht. Für derartige Ansprüche gilt gemäß § 548 BGB eine gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten. Hier ist nach Rückgabe der Mietsache, gleich von welcher Seite aus noch Ansprüche geltend gemacht werden sollen, immer Eile geboten, damit diese wegen der kurzen Verjährung mit Versäumung der Frist durch eine dauerhafte Einrede nicht mehr durchsetzbar sind.

Diese kurze Verjährungsfrist darf auch nicht in einem Formularmietvertrag verlängert werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil zum Aktenzeichen VIII ZR 13/17 Ende 2017 einmal entschieden. Danach ist eine Formularvertragsklausel unwirksam, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters von sechs auf zwölf Monate verlängert worden ist und der Beginn der Verjährungsfrist auf das Ende des Mietverhältnisses festgelegt wurde. Die gesetzliche sechsmonatige Verjährungsfrist hilft letztlich Mietern und Vermietern gleichermaßen, weil hierdurch möglichst schnell nach Rückgabe der Mietsache abgeklärt werden muss, ob Ersatzansprüche des Vermieters bzw. Ansprüche des Mieters bestehen oder nicht.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.