Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Warum die GEZ-Bombe 2019 platzen wird!

23. Januar 2019

Der Betreiber des freien und unabhängigen Mediums Heiko Schrang hat am 07.01.2019 in seinem Format SchrangTV unter der obigen Überschrift ein neues Video eingestellt. Der Mann und seine Arbeit ist wirklich unglaublich. Am 10.01.2019 hatten sich rund 165.000 Menschen das Video angeschaut, Tendenz steigend. 1.450 Kommentare kann man allein zu diesem Zeitpunkt lesen.

Warum ist dies so? Heiko Schrang hat das Herz am rechten Fleck und weiß, was uns Menschen bewegt und wo es in Deutschland Not tut. Diese Themen, die von mainstream medien oftmals gemieden werden, zeigt er auf, traut sich da heran. Nicht umsonst konnte das freie und unabhängige Medium im Jahr 2018 die Zahl der Abonnenten von 50.000 auf 100.000 steigern. Ein enormer Erfolg, zudem nur gratuliert werden kann.

In dem neuen Video geht es um die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender und die geforderte Erhöhung der Rundfunkgebühr.

In einem vorhergehenden Beitrag hatte Heiko Schrang die Missstände bei ARD und ZDF aufgezeigt, war als Verschwörungstheoretiker eingeordnet wurden.

Nunmehr steht fest, dass Heiko Schrang Recht hatte. Denn er wurde vollumfänglich bestätigt in einem Bericht der Website „heise.de“, veröffentlicht bei Focus Money am 10.01.2019. Darin war unter anderem folgendes zu lesen:

Mietrecht: Ein aufmerksamer Mieter

22. Januar 2019

Ein Mieter suchte zunächst unseren anwaltlichen Rat, in dessen genutzter Wohnung sich erste Anzeichen für eine zukünftige Schimmelbildung bemerkbar machten. Nach den Feststellungen des von ihm beauftragten Bausachverständigen auf Grund einer Ortsbesichtigung wurde im damaligen Kinderzimmer im Eckbereich eine Durchfeuchtung (Kondensatbildung) ermittelt, die ihre Ursachen in der Konstruktion als geometrische Wärmebrücke/Gebäudeecke und dem unzureichenden Wärme- und Feuchteschutz hat. Es wurde im Ortstermin zwar keine Verfärbungen/Schimmelbildungen augenscheinlich bemerkt, die Feuchtemessungen ergaben jedoch im Eckbereich Werte, die sich über dem vom Gutachter genannten Grenzwert von 75 % rF befanden, der die Schwelle zum Eintritt eines solchen Befalles darstellt. Ein ähnliches Bild zeigt sich außerdem im Eckbereich eines anderen Zimmers.

Aus unserer Sicht stellte dies bereits einen Mangel dar, der die Tauglichkeit der vom Mieter zu einem überdurchschnittlichen Preis angemieteten Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch minderte.

Die Vermieter sind hier zunächst zur Beseitigung des Mangels verpflichtet, was nach den Vorschlägen des Gutachters durch zusätzliche Dämmung nach vorheriger Ermittlung des Wandaufbaus und das Anbringen eines weiteren Heizkörpers versucht werden sollte. Zu diesen Schritten waren die Vermieter bereit.

Der Weg zur großen Liebe (YouTube)

21. Januar 2019

Zu Beginn dieser Woche stelle ich Ihnen eine Predigt vom Pastor J. Tscharntke vom 13.01.2019 als Video ein. Herr Tscharntke ist Pastor in der Evangelische Freikirche Riedlingen https://www.efk-riedlingen.de. Jede Woche werden die Predigten auf der Homepage eingepflegt und können als Video- oder Audiodatei heruntergeladen werden. Eine tolle Sache, insbesondere weil die Gemeinde und ihr Pastor in Bezug auf den christlichen Glauben viel zu vermitteln haben. Ich höre mir die Predigten oft bei längeren Fahrten im Auto an.

Am 13.01.2019 war Thema: Der Weg zur großen Liebe. Die Predigt wurde verknüpft mit dem Text aus der Bibel, dem Alten Testament, dort dem 2. Buch Mose Kapitel 20 Vers 14. Es handelt sich um das 6. Gebot, was alle kennen:

„Du sollst nicht ehebrechen.“

Es ist wunderbar, wie Pastor Tscharntke unter Bezug auf das 6. Gebot seine Predigt aufbaut. Zu Recht führt er zunächst aus, dass dem Satan eine gelingende Ehe ein Gräuel ist und er alles tut, um dies zu verhindern. Denn eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ist das Abbild der Liebe Gottes zu uns hier auf Erden. Die Ehe und Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft.

FRIEDRICH und WEIK - QUO VADIS EUROPA - Zerbrechen Euro und EU? Aussicht und Empfehlungen (YouTube)

18. Januar 2019

Für das Wochenende habe ich Ihnen ein interessantes Video der Talkreihe „Seegespräche“ eingestellt. Initiator dieser Reihe ist Stefan Hief. Seit 2014 gibt es den SeeGespräche-Youtube-Kanal. Viele spannende Talkgäste waren schon dabei. Die Zuschauer haben bei der Veranstaltung die Möglichkeit ihre Fragen an die Podiumsgäste zu stellen. Jetzt waren Gäste Marc Friedrich und Matthias Weik, Betreiber der Homepage https://friedrich-weik.de, sich selber dort beschreibend als „Querdenker, Redner und Bestsellerautoren sowie Honorarberater und Fondsinitiatoren.
In der Ankündigung heißt es: „In diesem Vortrag erörtern die Finanzexperten Matthias Weik und Marc Friedrich die aktuelle Situation in Europa auf Basis volkswirtschaftlicher Fakten. Es erwartet Sie eine knallharte, allgemein verständliche und gleichwohl überraschend unterhaltsame ökonomische Analyse zur aktuellen Lage, welche Sie zum Nachdenken anregen wird. Wie kann man sich schützen kann vor dem was kommt gewährt der Blick hinter die Kulissen des Finanzsystems!“.

Sozialrecht: Die Krankenkasse darf Lichtbilder für die elektronische Gesundheitskarte nicht dauerhaft speichern

17. Januar 2019

Das Bundessozialgericht hatte sich im Dezember mit der Frage zu beschäftigen, ob die Krankenkasse das ihr eingereichte Lichtbild zwecks Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses speichern darf.

Ein Versicherter hatte beantragt, ihm die elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild auszustellen. Dieser Antrag wurde von der Krankenkasse abgelehnt und hinzugefügt, sie könne diejenigen Sozialdaten erheben und speichern, die sie für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte benötige. Das Recht zur Speicherung der Daten erstrecke sich auch auf das Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte und bestehe bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Der Versicherte hatte mit seinem Begehren vor den Sozialgerichten keinen Erfolg. Er legte schließlich Revision zum Bundessozialgericht ein. Das Bundessozialgericht hat die Krankenkasse verurteilt , es zu unterlassen, das Lichtbild weiter zu speichern.

Dr. David Berger im Interview - Droht jetzt der Bürgerkrieg?

16. Januar 2019

Heiko Schrang ist einer der erfolgreichsten freien und unabhängigen Blogger. Mit seiner Webseite https://www.heikoschrang.de und unterschiedlichen Formaten liefert er regelmäßig hervorragende Beiträge. Einer dieser hervorragenden Beiträge war zuletzt das Interview mit Dr. David Berger. Wer ist man überhaupt? Auf der von ihm betriebenen Homepage des freien Mediums https://philosophia-perennis.com ist zu seiner Person folgendes zu lesen:
„David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch Der heilige Schein über seine Arbeit im Vatikan als homosexueller Mann. Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Homomagazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritk. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European). Seine Bibliographie wissenschaftlicher Schriften umfasst ca. 1.000 Titel.“

Mietrecht: Betriebskosten Abrechnungsmaßstab

15. Januar 2019

Wir haben einen Fall auf dem Tisch liegen, in dem wir einen Mieter vertreten. Laut Mietvertrag bewohnt dieser Räumlichkeiten von ca. 52,80 qm. Auf dieser Grundlage wurden bis ins Jahr 2015 auch die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten bzw. die Grundkosten der Heiz-und Warmwasserabrechnung. Im Jahre 2016 fand eine Neuberechnung der Mietfläche durch den neuen Eigentümer/Vermieter statt, der zu einem Ergebnis von 54,80 qm führte. Auf dieser Grundlage wurde dann ab 2016 die Verteilung der gerade genannten Betriebskosten vorgenommen.

Für unseren Mandanten bedeutete dies auch deshalb für die Jahre 2016 und 2017 Betriebskostennachzahlungen von ca. 180,00 € bzw. 230,00 €.

Zum Abrechnungsmaßstab bei Betriebskosten findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch die Regelung des § 556 a BGB, die da lautet:

(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Frag den Pastor! (Folge 3) // Sekten, Islam, Wohnort, Musik im Gottesdienst (YouTube)

14. Januar 2019

Heute möchte ich Ihnen jemanden vorstellen, der auch für den christlichen Glauben steht: Gunnar Engel. Er stellt sich auf seiner besuchenswerten Homepage https://pastorgunnar.de selber vor, es ist authentischer ihn zu zitieren:
„Über mich
Hallo.
Ich bin Gunnar Engel. Christ, Pastor, Theologe.
Mein Ziel ist es, die Faszination und Schönheit Gottes immer wieder neu zu entdecken, in ihr zu leben und sie mit anderen Menschen zu teilen.
Ich glaube, dass Gott mit jedem Menschen eine Geschichte hat und dass es an uns liegt, an dieser Geschichte im Glauben und im Leben zu wachsen. Nur so kann aus unserem Suchen ein Finden werden.

Bargeldverbot – gutes Video von Florian Homm!

11. Januar 2019

Bei all den Problemen, die uns auch von Regierung bereitet werden, sei es UN-Migrationspakt, schreiende soziale Ungerechtigkeit, Entwertung des Ersparten, Armut von Rentnern, Gender, Demontage von Ehe und Familie, dürfen wir das von den Superreichen angestrebte Bargeldverbot nicht vergessen.

Was es bedeutet, kann vielfach nachgelesen werden, so auch auf https://www.volkspetition.org, wo es unter anderem heißt:

„Die Abschaffung des Bargeldes führt nicht wirklich zu einem sauberen Geldmarkt

Befürworter eines bargeldlosen Finanzsystems führen immer wieder zwei Gründe für ihre Position an. Eines dieser Hauptargumente liegt darin, dass Bargeld bevorzugt für illegale Aktivitäten wie Schwarzarbeit, Geldwäsche und Steuerhinterziehung verwendet wird. Mit seiner Abschaffung könne man diesen Sumpf illegaler Aktivitäten angeblich ganz einfach austrocknen und dem Staat zu mehr Kontrolle und gleichzeitig zu mehr Steuereinnahmen verhelfen.

Tatsächlich ist diese Annahme zu einfach gedacht: Einerseits zeigt das digitale Währungssystem der Bitcoins, dass auch solche Währungssysteme für illegale Machenschaften missbraucht werden können. Andererseits würde es bei Schwarzarbeit und Drogenkäufen zu Ausweichreaktionen kommen, die in einem unüberschaubaren Chaos aus Auslands- und Naturalwährungen, Edelmetallen und Gutschein-Systemen münden. Ein sauberer Geldmarkt sieht anders aus!

Ein bargeldloses Finanzsystem: Auf dem Weg in die Finanzdiktatur

Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung amtsärztliche Untersuchung?!

10. Januar 2019

Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall mit weitreichenden Konsequenzen zu entscheiden. Der Kläger war schwerbehindert und bei der Beklagten als Sachbearbeiter in der Abrechnung beschäftigt. Nachdem für das Arbeitsverhältnis geltende Tarifvertrag konnte der Arbeitgeber von den Mitarbeitern eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst oder das Gesundheitsamt verlangen. Da bei dem Kläger angeblich eine verminderte Arbeitsleistung eintrat, verlangte die Beklagte Arbeitgeberin eine entsprechende Untersuchung beim Gesundheitsamt zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Dies hatte der Kläger wiederholt verweigert, was nach vorausgegangenen Abmahnungen zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führte.

Gegen die außerordentliche und fristlose Kündigung wehrte sich der Kläger, die Sache ging hoch bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) und wurde dort mit Urteil vom 25.01.2018, Az. 2 AZR 382/17 entschieden.

Auszugsweise heißt es in dem Urteil wie folgt:

Gericht: BAG 2. Senat
Entscheidungsdatum: 25.01.2018
Rechtskraft: ja
Aktenzeichen: 2 AZR 382/17
ECLI: ECLI:DE:BAG:2018:250118.U.2AZR382.17.0
Dokumenttyp: Urteil
Quelle: juris
Normen: § 1 TVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 84 Abs. 1 SGB 9, § 167 Abs. 1 SGB 9 2018, § 84 Abs. 2 SGB 9 … mehr
Zitiervorschlag: BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 – 2 AZR 382/17 –, juris
Orientierungssatz
_1. § 5 Abs 2 Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK (BAT/AOK-Neu) vom 7. August 2003 i.d.F. vom 27. September 2012 verlangt keine Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 Abs 1 SGB 9 aF vor der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.