Familienrecht: Beziehung beendet - Auto zurück?

Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, werden oftmals Geschenke zurückverlangt, die in glücklicheren Zeiten gemacht wurden.
Das Landgericht Köln (Urteil vom 23.06.2017, Az.: 3 O 280/16) hatte sich mit einem solchen Fall zu befassen. Dort forderte der Kläger von seiner ehemaligen Partnerin einen Kleinwagen zurück.
Bis ins Jahr 2015 war die Beziehung glücklich.
Es wurde ein Pkw Mini One nebst Winterreifen für 6.000 € angeschafft und zwar zu dem Zweck, dass die Partnerin nach dem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung noch ihre Arbeitsstelle erreichen konnte.
Der Kläger behauptete nun, nachdem die Beziehung in die Brüche gegangen war, dass sie sich im Sommer 2014 verlobt hätten. Eine Verlobungsfeier sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, wenn das Paar in die Eigentumswohnung des Klägers gezogen war. Anlässlich des Verlöbnisses habe der Kläger für seine ehemalige Partnerin den streitgegenständlichen Pkw gekauft und in Raten abgezahlt.
Nachdem die Beziehung in die Brüche gegangen war, hatten die ehemaligen Partner unterschiedliche Auffassungen, zum einen, ob sie nun verlobt waren oder nicht und zum anderen über die Finanzierung des Pkw. Die ehemalige Partnerin erklärte, dass sie den Pkw selbst mit dem Geld ihrer Familie finanziert habe.
Der Kläger wollte nunmehr das Fahrzeug im Klagewege zurück. Die ehemalige Partnerin lehnte dies ab und verlangte im Gegenzug die Winterreifen.
Das Landgericht Köln gab der ehemaligen Partnerin recht. Es wies ausdrücklich darauf hin, dass nach deutschem Recht Zuwendungen, die dem Partner im Rahmen einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemacht werden, nicht ohne Weiteres zurückverlangt werden können. Dies ist nur dann möglich, wenn die Zuwendung über das hinausgeht, was die Partner für das tägliche Zusammenleben benötigen und bei einem der Partner zur Bildung eines dauerhaften erheblichen Vermögenswertes führt.
In dem entschiedenen Fall erfolgte die Anschaffung des Pkw’s zu Gunsten der ehemaligen Partnerin, damit diese auch nach dem Umzug ihrer Arbeit nachgehen konnte. Aufgrund der Vermögensverhältnisse des Klägers sah jedoch das Landgericht Köln in dem Kauf des Minis zwar eine teure, aber nicht für ihn finanziell so herausragende Leistung. Er konnte diesen nicht von seiner ehemaligen Partnerin zurückfordern, vielmehr musste er noch die Winterreifen an diese herausgeben.

Antje Schmidt
Rechtsanwältin und Fachanwältin
Schulte Anwaltskanzlei


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