Kaufrecht: Gewährleistung nach Kauf eines gebrauchten Motorrades

Kürzlich konnten wir einen Mandant unterstützen, der ein gebrauchtes Motorrad von einem privaten Verkäufer erworben hatte. Nach Prüfung und Aufarbeitung des Sachverhalts durch die Schulte Anwaltskanzlei war festzustellen, dass der Mandant zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt war.

Häufiges Problem beim Erwerb von Kraftfahrzeugen aus privater Hand ist, dass der Erwerber ohne jede Gewährleistung kaufen soll. Die meisten privaten Verkäufer schreiben das so zulässigerweise in den Kaufvertrag hinein. Dies war auch beim Kauf des oben genannten gebrauchten Motorrads der Fall.

Auf solch einen Ausschluss der Gewährleistung konnte sich der Verkäufer hier jedoch nicht berufen. Der Verkäufer hatte bewusst schwere Schäden am Motorrad verschwiegen. Aufgrund der besonderen Umstände konnte hier festgestellt werden, dass der Verkäufer kurz vor Verkauf mit dem Motorrad schwer gestürzt sein musste. Es hatte sich der Rahmen in erheblichem Maße verzogen. Die Sturzschäden wurden dann lediglich mit Lackierarbeiten kaschiert.

Aufgrund einer gründlichen Beweisführung konnte dann die Gegenseite auch ohne Gerichtsverfahren davon überzeugt werden, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrags vorzunehmen ist. Unser Mandant hat dann gegen Rückgabe des Motorrads den vollen Kaufpreis zurückerhalten.

Schulte Anwaltskanzlei
Samuel Göth
Rechtsanwalt


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