Kfz-Miete: Haftung des Mieters

Unsere Kanzlei hat kürzlich den Mieter eines Kleintransporters vertreten. Das Vermietungsunternehmen forderte hier Schadensersatz wegen einer angeblich durch unseren Mandant verursachten Beschädigung. Der Mieter hatte vertraglich einen Selbstbehalt bei etwaigen Schäden vereinbart. Die Möglichkeit, gegen ein höheres Entgelt eine volle Haftungsfreistellung zu erlangen, hatte der Mieter nicht genutzt.
Unser Mandant gab den Kleintransporter zurück, wobei durch die Mitarbeiter des Vermietungsunternehmens zunächst keine Beanstandungen erhoben wurden. Wenig später erreichte den Mieter dann jedoch schriftlich eine Aufforderung des Unternehmens, einen angeblichen Schaden zu ersetzen. Dies war aus Sicht unseres Mandanten verständlicherweise nicht nachvollziehbar.

Nachdem wir uns als rechtliche Vertreter des Mieters gemeldet hatten, wurde auf unsere Anforderung hin ein Schadensprotokoll übersandt. Aus diesem konnten wir jedoch bei genauer Prüfung erkennen, dass der Schaden erst einen Tag nach Abgabe des Fahrzeugs seitens des Unternehmens entdeckt wurde. Die Schadensursache blieb dabei offen. Da das Fahrzeug im Freien stand, konnte der Schaden auch durch herabfallende Äste oder Ähnliches verursacht worden sein. Ein Verschulden unseres Mandanten war nicht im Ansatz erkennbar.

Nachdem wir für unseren Mandant auf das fehlende Verschulden hingewiesen hatten, musste das Vermietungsunternehmen die Schadensersatzforderung fallen lassen.

Es ist festzustellen, dass Vermietungsunternehmen verstärkt Schäden geltend machen, die angeblich der Fahrzeugmieter verursacht haben soll. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die tatsächlichen Umstände sowie die jeweilige Rechtslage. Wir stehen Ihnen auch in diesem Bereich gerne juristisch zur Seite.

Samuel Göth, Rechtsanwalt


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Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.