Lauterbach zurechnungsfähig? (Video)

Peter Weber führte ein sehr gutes Interview mit Dr. Hans-Georg Maaßen, unserem Ex-Verfassungsschutzpräsidenten. Wir erinnern uns, Dr. Maaßen wurde aus dem Amt entfernt, nachdem er bezüglich unserer Stadt Chemnitz öffentlich die Wahrheit vertrat und erklärte, dass es in unserer Stadt keine „Hetze“ gegeben hat. Dafür noch einmal herzlichen Dank. Alle anderen müssen sich schämen, Chemnitz durch schlechte Recherche, Unwahrheiten und Lügen weltweit in ein falsches Licht gerückt zu haben. Selbst meine Verwandtschaft aus Kanada rief mich damals an und fragte, ob „Chemnitz brennt?“.

Das Interview wurde veröffentlicht auf der Homepage von „Hallo Meinung“, eine sehr gute Plattform die versucht, die Wahrheit voranzubringen.

Interessant ist die Einordnung von Dr. Maaßen bezüglich des Geisteszustandes des Herrn Lauterbach.

Ich habe diesen Artikel unter Strafrecht eingeordnet, da auch strafrechtliche Überlegungen hier eine Rolle spielen könnten einschließlich einer möglichen Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB, d.h. wegen einer „krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit“. Denn wer darunter leidet und das Unrecht seiner Tat nicht einzusehen vermag, kann nach unserem Strafrecht nicht verurteilt werden. Viele Migranten, die Deutsche getötet haben, wurde nicht wegen Mordes verurteilt, sondern für mich schon fast stereotyp auf Schuldunfähigkeit erkannt. Damit kommen sie in eine psychiatrische Anstalt und werden dort verwahrt.

Ich selber glaube nicht, dass Herr Lauterbach schuldunfähig ist.

Das Interview ist sehenswert.

Ihnen und der Familie weiterhin alles Gute und Gottes Segen.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt



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