
Leiharbeitnehmer aufgepasst! Diskriminierungsverbot der Leiharbeit vom Bundesarbeitsgericht bestätigt.
Seit den 01.01.2003 gilt für Zeitarbeitsfirmen im Bereich der Leiharbeit das Diskriminierungsverbot (sog. "Equal-Pay-Gebot"). Danach ist der Arbeitgeber, der bei ihm angestellte Arbeitnehmer verleiht, verpflichtet, diesen dieselbe Vergütung zu zahlen ... .
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