Kanzlei Rechtsanwalt Schulte Chemnitz und Crottendorf

Artikel Arbeitsrecht, Chemnitzer Amtsblatt 05.01.2011

Leiharbeitnehmer aufgepasst! Diskriminierungsverbot der Leiharbeit vom Bundesarbeitsgericht bestätigt.

Seit den 01.01.2003 gilt für Zeitarbeitsfirmen im Bereich der Leiharbeit das Diskriminierungsverbot (sog. "Equal-Pay-Gebot"). Danach ist der Arbeitgeber, der bei ihm angestellte Arbeitnehmer verleiht, verpflichtet, diesen dieselbe Vergütung zu zahlen ... .

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