
Vorsicht bei unpünktlichen Mietzahlungen
In Formularmietverträgen, welche für den größten Teil aller Mietverhältnisse verwendet werden, findet sich fast immer eine Klausel mit dem Inhalt, dass die monatliche Miete im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats an den Vermieter oder die von ihm ermächtigte Person oder Stelle zu zahlen ist. Damit der Zahlungstermin ...
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