Kanzlei Rechtsanwalt Schulte Chemnitz und Crottendorf

Artikel Mietrecht, Wochenspiegel Chemnitz 29.10.2011

Kündigungsfristen für Mieter

Wer als Mieter eine Wohnung angemietet hat und dann umziehen will, kann den Mietvertrag nicht einfach von heute auf morgen beenden. Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Dabei ist in den meisten Mietverträgen die gesetzliche Regelung wiedergegeben, nach der eine Kündigung spätestens am dritten Werktag ...

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