Masken tragen, Mindestabstände und Schnelltests verboten!

Das Amtsgericht Weimar hat in einer Entscheidung auf 192 Seiten zugunsten zweier minderjähriger Kinder entschieden. Es ging darum, ob diese in der Schule Masken tragen, Mindestabstände Einhalten und Schnelltests durchführen müssen. Dem hat der kluge und mutige Richter des Amtsgerichtes Weimarer ein Riegel vorgeschoben. Denn derartige Maßnahmen gefährden das Wohl der Kinder. Das hat sich der Richter aber nicht unkritisch ausgedacht, vielmehr ist er sachverständig beraten und hat seine Argumentation mit zahlreichen Nachweisen versehen.

Das Amtsgericht Weimar hat dazu folgende Pressemitteilung herausgegeben:

„Kontroverses Urteil gegen Corona-Maskenpflicht an Schulen

Das AG Weimar hat eine Pressemitteilung zu einem aufsehenerregenden Beschluss veröffentlicht, nachdem ein Einzelrichter entschieden hatte, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.

Am 08.04.2021 hat ein Einzelrichter des Amtsgerichts Weimar als Familienrichter im Wege der einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung zu den Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen erlassen.

Die 192 Seiten umfassende Entscheidung des Einzelrichters weist als Verfahrensbeteiligte zwei minderjährige Kinder, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, sowie den durch den Einzelrichter bestellten Verfahrensbeistand auf.

Der Einzelrichter ist davon ausgegangen, dass die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Zuständigkeit der Familiengerichte gehört und hat die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges verneint.

Als Rechtsgrundlage für die Begründetheit seiner Entscheidung hat der Einzelrichter § 1666 BGB angewandt.

Das Lüften der Klassenzimmer hat der Einzelrichter nicht untersagt.

Der Beschluss ist grundsätzlich nicht anfechtbar. Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden.“

Quelle: Pressemitteilung des AG Weimar v. 12.04.2021

Wie jetzt zu lesen war, haben 3 Menschen von den 83 Millionen Bürgern in Deutschland gegen den Richter Strafanzeige erstattet wegen angeblicher Rechtsbeugung. Was soll das? Es ist doch der Versuch der Einschüchterung, unqualifizierte Ideologie ohne sich die Mühe zu machen, andere Meinungen aufzunehmen, sich damit auseinanderzusetzen, stehen zu lassen. Ich hoffe, dass das Handeln dieser Personen geprüft wird unter dem Gesichtspunkt der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB.

Ihnen und Ihrer Familie eine gesegnete Zeit.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht


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