Mietrecht: Lärmbelästigung durch Wasserpumpe

Unsere Mandanten sahen sich als Mieter einer Lärmbelästigung durch eine Wasserpumpe der Heizungsanlage im Haus ausgesetzt. Die Heizungsanlage mit Wasserpumpe befand sich unter dem Schlafzimmer unserer Mandanten. Es bestand ersichtlich ein Defekt der Wasserpumpe, der zu einer erhöhten Geräuschentwicklung führte. Auf die Beschwerden unserer Mandanten erfolgte seitens der Vermieter zunächst keine Reaktion.

Auf den Hinweis unserer Kanzlei jedoch reagierte die Vermieterseite. Wir haben die Vermieter auf den Missstand hingewiesen und deutlich gemacht, dass auch das Recht zur Mietminderung ausgeübt werden kann. Daraufhin erfolgte dann zeitnah eine Reparatur und korrekte Einstellung der Heizungsanlage.

Praxistipp: Bei einem technischen Defekt, der ebenfalls häufig auch einen Mangel der Mietsache darstellt, sollten Mieter nicht zu lange abwarten, sondern zeitnah den Vermieter informieren und gegebenenfalls auch ein Mietminderungsrecht geltend machen. Dadurch wird auch der jeweilige Vermieter in die Lage versetzt, den Mangel zeitnah zu beheben und einer etwaigen Ausweitung eines Schadens vorzubeugen.

Samuel Göth
Rechtsanwalt


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Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.