Offener Brief an den Bundestag

Auf der sehr guten Nachrichtenplattform www.reitschuster.de wurde am 13.4.2021 der offener Brief von Detlef Krüger und Klaus Stöhr veröffentlicht. Prof. Dr. med. Detlev H. Krüger war 27 Jahre Chefvirologe an der Berliner Charité. Der Mann weiß also wovon er spricht, war im Übrigen der Vorgänger von Herrn Drosten. Prof. Dr. Klaus Stöhr ist der ehemalige Leiter des Globalen Influenza und Pandemievorbereitungsprogrammes der WHO Genf, also ebenfalls kein Amateur und Insider dieser doch teilweise undurchsichtigen Strukturen.

Die Männer warnen vor dem geplanten Infektionsschutzgesetz und appellieren an die Regierung und die Verantwortlichen. Die geplante Gesetzesänderung ist wissenschaftlich falsch, menschenunwürdig, bedeutet massive Einschränkungen der Freiheitsrechte von uns Menschen. Eine kleine Clique wird die Macht haben, Wirtschaft, Kultur und Persönlichkeitsrechte der Menschen zu schädigen, ja zu zerstören.

Die Wissenschaftler machen aber auch konstruktive Vorschläge. Wie doch weitgehend gefordert ist es falsch, auf Inzidenzen zuschauen. Vielmehr könnte eine zutreffende Orientierung sein die tägliche Neuaufnahme auf den Intensivstationen danach könnte die Entwicklung viel genauer erfasst und entsprechend reagiert werden. Ich will hier gar nicht anfügen, dass die sogenannten Inzidenzien zu einem erheblichen Teil fehlerhaft sind, manipuliert werden, über Krankheiten überhaupt nichts aussagen!

Hier der lesenswerte, offenen Brief von Prof. Dr. med. Krüger und und Prof. Dr. Stöhr im Wortlaut:

„Offener Brief an den Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Novellierung des IfSG zur bundesweiten Vereinheitlichung des Vorgehens gegen die Corona-Pandemie bedarf verlässlicher Entscheidungsgrundlagen. Wir raten dringend davon ab, bei der geplanten gesetzlichen Normierung die „7-Tages-Inzidenz“ als alleinige Bemessungsgrundlage für antipandemische Schutzmaßnahmen zu definieren.

1. Mit „Inzidenz“ bezeichnet das RKI die Zahl der Personen, bei denen unabhängig von einer Erkrankung mittels Diagnostiktest eine Infektion mit SARS-Coronavirus-2 gefunden wurde, pro 100.000 Bevölkerung. Dieser Wert gibt – aufgrund der durchaus erwünschten Ausweitung von Testaktivitäten – zunehmend weniger die Krankheitslast in der Gesellschaft wieder. Zudem unterliegt dieser Wert zunehmend schwankenden Erfassungswahrscheinlichkeiten, die völlig unabhängig vom eigentlichen Infektionsgeschehen sind.

2. Bewertungsgrundlage für die Auswahl von Schutzmaßnahmen sollte nicht die Inzidenz der Infektionen sein, sondern vielmehr die Häufigkeit der Erkrankungen und ihrer jeweiligen Schwere, also insgesamt die Krankheitslast. Die Krankheitslast berücksichtigt unter anderem Hospitalisierungen, krankheitsbedingten Arbeitsausfall, Behinderung und verlorene Lebensjahre.

3. Die im Gesetzesvorhaben vorgesehene 7-Tages-Inzidenz differenziert nicht, in welchen Altersgruppen, Lebensräumen und Bevölkerungsgruppen Infektionen auftreten. Eine gleich hohe Inzidenz kann dramatisch unterschiedliche Bedeutung haben, je nachdem ob sie zum Beispiel bei primär gesunden Studierenden, bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, bei besonders vulnerablen Menschen, oder diffus in der Gesamtbevölkerung verteilt gemessen wird.

4. Die 7-Tages-Inzidenz eines Landkreises berücksichtigt weder die Dynamik noch die Lage in angrenzenden Landkreisen. Eine gleich hohe 7-Tages-Inzidenz kann in einem Szenario (z.B. Verschlechterung der Lage in Nachbarregionen) eine Verschärfung von Maßnahmen erfordern, während sie in einem anderen Szenario (z.B. stark sinkender Trend) gar eine Lockerung erlauben könnte.

Risiken:

In der Konsequenz würde die gesetzlich verbindliche Koppelung von Maßnahmen an die 7-Tages-Inzidenz der Infektionen zur Folge haben können, dass selbst dann massive Einschränkungen der Freiheitsrechte mit gravierenden Auswirkungen auf Wirtschaft, Kultur und die körperliche und seelische Gesundheit erfolgen müssten, wenn längst weniger krankenhauspflichtige Erkrankungen als während einer durchschnittlichen Grippewelle resultierten. Ein solches Szenario ist im Falle eines zunehmenden Impferfolgs durchaus realistisch und zeitlich absehbar.

Die öffentlich derzeit verfügbaren Entwürfe zur Novelle des IfSG verschärfen den Mangel an Sachbezug und die Gefahr einer Verletzung der Verhältnismäßigkeit wie bereits in Bundestagsanhörungen am 12.11.2020 und 22.02.2021 erläutert [1] [2].

Vorgeschlagene Alternative:

Eine leicht zu bestimmende und zu kommunizierende Bemessungsgrundlage wäre die tägliche Anzahl der COVID-bedingten intensivstationären Neuaufnahmen, differenziert nach Landkreis des Patientenwohnortes, Alter und Geschlecht mit Berücksichtigung diesbezüglicher zeitlicher Trends. Dies ist nicht zu verwechseln mit der im DIVI Register derzeit berichteten „Anzahl der mit Covid-19 belegten Intensivbetten“, welche per se auch eine wichtige Information bezüglich der Versorgungslage liefert. Die Zahl intensivstationärer Neuaufnahmen kann die Dynamik des Infektionsgeschehens besser abbilden als die intensivmedizinische Belegungsstatistik3.

Damit diese Werte zeitnah, vollständig und integriert in der bestehenden digitalen Meldestatistik den Kommunen, Landesbehörden und des RKI verfügbar werden, müssten lediglich kleinere Anpassungen in den Paragraphen 6 und 11 des IfSG vorgenommen werden.

Wir bitten Sie daher Ihren Einfluss geltend zu machen, die aktuell anstehende Änderung des IfSG so zu gestalten, dass die inzwischen von vielen als schädlich – mindestens als unwirksam – erkannten Folgen des im November geschaffenen § 28a IfSG, korrigiert und nicht noch verschärft werden.

Für fachliche Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. med. Detlev H. Krüger
Prof. Dr. Klaus Stöhr“

Können Sie sich die Frage beantworten, warum Frau Merkel und die von ihr Abhängigen diesen vernünftigen, vielfach vertretenen Vorschlägen nicht folgt? Würden Sie Frau Merkel oder die CDU noch wählen, haben Sie noch vertrauen?

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt


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