Prostitution erlauben oder verbieten?

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hat in einer Veröffentlichung im Jahr 2018 die Situation in Deutschland gut beschrieben: „Die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen ist in Deutschland grundsätzlich straflos und nur in wenigen Ausnahmefällen unter Strafe gestellt. Um die rechtliche und soziale Stellung der Prostituierten zu verbessern wurde 2001 ein Bundesgesetz erlassen, das den Anspruch der Prostituierten auf Entgelt sichern soll. Im Jahr 2016 folgte ein weiteres Bundesgesetz, das neben gewerberechtlichen Regelungen auch Maßnahmen gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel vorsieht. Beispielsweise müssen sich Prostituierte bei der zuständigen Behörde anmelden und regelmäßig verpflichtend Beratungs- und Gesundheitsgespräche führen….. Eine Strafbarkeit des Freiers kommt lediglich dann in Betracht, wenn die Prostituierte Opfer von Menschenhandel und/oder Zwangsprostitution ist und sich entweder in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder einer Situation der Hilfslosigkeit befindet, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist….. Nutzt der Freier eine solche Situation aus und lässt sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornehmen bzw. nimmt diese gegen Entgelt vor, kann er nach § 232a StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.“

Israel verbietet jetzt die Prostitution. Anderthalb Jahre nach seiner Verabschiedung trat in Israel das „Skandinavische Gesetz“ zur Prostitution in Kraft. Es verbietet den Kauf von Sex. Das Gesetzt bestraft diejenigen, die Dienste einer Prostitution in Anspruch nehmen oder ein Bordell betreiben. Die Knesset, das israelische Parlament, beschloss das Gesetz im Januar 2019. Es war vorgesehen, dass es erst nach anderthalb Jahren in Kraft tritt. Der Staat sollte so genügend Zeit haben, um Mechanismen für die Rehabilitierung von dann arbeitslosen Prostituierten zu schaffen.

Der Forderung nach einer weiteren Aufschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes entsprach Justizminister Avi Nissenkorn nicht. „Frauen sind kein Besitz und ihre Körper sind um keinen Preis zu vermieten“

Das „Skandinavische Gesetzt“ wurde 1999 erstmals in Schweden verabschiedet. Mittlerweile haben Norwegen, Island, Kanada, Frankreich und Nordirland die Gesetzgebung übernommen, wonach die Freier bestraft werden und nicht die Prostituierten. Israel ist also nicht alleine!

Wie war das eigentlich noch im alten Rom? Wer kennt eigentlich eine glückliche Prostituierte?

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt


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