Sozialrecht: Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt ab 2020 Unterhaltsentlastung

Zum 01.01.2020 ist das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten.

Mit diesem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden.
Bisher war es so, dass derjenige, der heute Sozialhilfe bekommt in vielen Fällen befürchten muss, dass das Sozialamt Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Wenn Eltern pflegebedürftig werden und nicht genug Geld für die Pflege vorhanden ist, übernimmt das Sozialamt die Kosten, dies ist die sogenannte Hilfe zur Pflege.

Bisher war es so, dass sich bei entsprechenden Einkommenssituationen der Kinder das Sozialamt das Geld von den Angehörigen zurückgeholt hat.
Hier greift nun das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Wenn der Unterhaltsverpflichtete im Jahr bis zu 100.000 € verdient, müssen dem Sozialamt die entstandenen Kosten nicht mehr erstattet werden.

Ab 01.01.2020 wird grundsätzlich vermutet, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen die Jahreseinkommensgrenze von brutto 100.000 € nicht überschreitet.

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Fachanwältin für Sozialrecht


Beitrag drucken

Zurück zur Übersicht

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.