Sozialrecht: Arbeiten trotz Krankschreibung?

Wenn man sich trotz Krankschreibung wieder gesund fühlt und zur Arbeit geht, hat dies keine negativen Folgen auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Wer sich trotz Krankschreibung auf den Weg zur Arbeit macht, vorausgesetzt man nimmt den direkten Weg, genießt in der Regel von der Haustür an den gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmer.
Darauf hat der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hingewiesen.
Beachtlich ist allerdings, dass dies ausdrücklich nur gilt für den eigenen Arbeitgeber.
(Quelle: Deutsche Anwaltsauskunft).

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Rechtsanwältin und Fachanwältin


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