Sozialrecht: Bezahlt das Sozialamt einen Grabstein?

Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Juni diesen Jahres mit der Frage zu beschäftigen, ob das Sozialamt Kosten in Höhe von 3.100 € für einen Grabstein übernehmen muss.
Bereits im Jahre 2010 hatte die Klägerin in der Sache Bestattungskostenbeihilfe für ihre verstorbene Tochter bei dem Sozialamt der beklagten Stadt beantragt. Daraufhin war ihr ein Betrag in Höhe von 2.487,92 € für die Bestattungs- und Friedhofskosten bewilligt worden. Rund 4 Jahre später beantragte die Klägerin dann die Übernahme der Grabsteinkosten in Höhe von 3.100 € . Diesen Antrag nun lehnte die Stadt ab mit der Begründung, es bestehe kein Anspruch auf Bewilligung der Kosten für einen Grabstein. Die Stadt meinte, ein Holzkreuz sei durchaus ausreichend. Zudem sei der Grabstein mit einem Preis von 3.100 € unverhältnismäßig. Es wäre durchaus möglich Grabsteine auch für 300 € zu erwerben.

Hiergegen erhob die Klägerin zu recht Klage zum Sozialgericht Mainz. Sie verwies darauf, dass die Aufstellung eines Grabsteines auf dem örtlichen Friedhof, wo ihre Tochter beerdigt ist, üblich sei und verwies auf die Friedhofssatzung.
Das Sozialgericht Mainz hat der Klage zumindest teilweise stattgegeben und der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.856 € zugesprochen.
Zu den Bestattungskosten gehörten im Falle der Klägerin auch die Kosten eines einfachen Grabsteines. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass religiöse Vorschriften und örtliche Gepflogenheiten bei der Übernahme von Bestattungskosten berücksichtigt werden könnten.
Als Maßstab für erforderliche Beerdigungskosten sei eine einfache, aber würdige Art der Bestattung anzunehmen, die den örtlichen Verhältnissen entspricht.
Das Gericht hat letztlich einen Betrag in Höhe von 1.856,40 € für angemessen erachtet. Dem lag zu Grunde, dass das Gericht mehrere Angebote für Grabsteine eingeholt hatte und hier das günstigste seiner Entscheidung zu Grunde legte (Sozialgericht Mainz, Urteil vom 19.06.2018 – S 11 SO 33/15).

Quelle: Rechtsindex – Recht und Urteile

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Fachanwältin für Sozialrecht


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