Sozialrecht: Unfallversicherungsschutz bei schulisch veranlasster Projektarbeit

Schüler stehen während des Besuchs der Schule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Bundessozialgericht hat am 23.01.2018 einen Fall entschieden, wo ein 15-jähriger Realschüler im Rahmen einer schulischen Projektarbeit stürzte und seitdem auf den Rollstuhl angewiesen war. Streitig war hier, ob es sich um einen versicherten Unfall handelt. Der Sturz ereignete sich außerhalb des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss.
Der Schüler sollte im Musikunterricht gemeinsam mit weiteren Mitschülern einen Videoclip erstellen.
Da die Schülergruppe den Clip im Unterricht nicht fertig stellen konnte, traf sie sich nach Unterrichtsschluss bei einem Mitschüler zu Hause mit Billigung der Musiklehrerin.
Im konkreten Fall kam es bei den Dreharbeiten unter der Schülergruppe zum Streit, der Schüler wurde auf dem Heimweg von einem anderen Mitschüler erheblich verletzt.
Die Unfallkasse hatte zunächst Leistungen abgelehnt. Bei den Dreharbeiten hätte es sich um Hausaufgaben gehandelt, die nicht in den Verantwortungsbereich der Schule, vielmehr in den Verantwortungsbereich der Eltern fielen.

Das Bundessozialgericht hat dies anders gesehen und argumentiert, dass keine Hausaufgabe mehr vorliegt, wenn Lehrer Schülergruppen aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen zusammenstellen und mit einer speziellen Aufgabe betrauen, die die Schülergruppe außerhalb der Schule selbst organisiert lösen soll. Hier würde sich der Schulbesuch in der Gruppe fortsetzen. Bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten findet für jedes Gruppenmitglied ein Schulbesuch ausnahmsweise an dem Ort und zu dem Zeitpunkt statt, an dem sich die Gruppe zur Durchführung der Projektarbeit trifft.
Im konkreten Fall verrichtete der Schüler als Teil des Filmteams, das die Musiklehrerin im Unterricht zusammengestellt hatte, am Drehort für die Erstellung des Videoclips eine versicherte Tätigkeit.
Demzufolge war der sich anschließende Heimweg ebenfalls versichert, für den erlittenen Unfall stand der Schüler unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Fachanwältin für Sozialrecht


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