Strafrecht: Reduzierung der Höhe der Tagessätze bei Strafbefehl
Kommt es zum Erlass eines Strafbefehls, wird neben dem Schuldspruch regelmäßig eine Geldstrafe ausgesprochen durch Benennung der Anzahl von Tagessätzen und der Höhe jedes einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl der Tagessätze bemessen sich nach der Schuld, die Höhe der Tagessätze ist reine Mathematik und orientiert sich an dem monatlichen Nettoeinkommen. Hier wird zunächst von der Staatsanwaltschaft und vom Gericht eine Schätzung vorgenommen. Oftmals liegen die Schätzungen auch falsch.
Wegen einer Unfallflucht wurde gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl erlassen mit einer Geldstrafe i.H.v. 50 Tagessätzen zu jeweils 40 €, Gesamt 2000 €. Während im Übrigen der Strafbefehl so akzeptiert werden sollte, war aber die Tagessatzhöhe fehlerhaft. Denn nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Mandanten durfte diese nur 33 € betragen. Dementsprechend wurde der Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt und beantragt, diese zu reduzieren auf 33 €. Das Gericht kam nach Prüfung der Unterlagen dem Antrag nach. So konnten dem Mandanten wenigstens 350 € gespart werden.
Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.
Strafrecht: Reduzierung der Höhe der Tagessätze bei Strafbefehl
Kommt es zum Erlass eines Strafbefehls, wird neben dem Schuldspruch regelmäßig eine Geldstrafe ausgesprochen durch Benennung der Anzahl von Tagessätzen und der Höhe jedes einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl der Tagessätze bemessen sich nach der Schuld, die Höhe der Tagessätze ist reine Mathematik und orientiert sich an dem monatlichen Nettoeinkommen. Hier wird zunächst von der Staatsanwaltschaft und vom Gericht eine Schätzung vorgenommen. Oftmals liegen die Schätzungen auch falsch.
Wegen einer Unfallflucht wurde gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl erlassen mit einer Geldstrafe i.H.v. 50 Tagessätzen zu jeweils 40 €, Gesamt 2000 €. Während im Übrigen der Strafbefehl so akzeptiert werden sollte, war aber die Tagessatzhöhe fehlerhaft. Denn nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Mandanten durfte diese nur 33 € betragen. Dementsprechend wurde der Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt und beantragt, diese zu reduzieren auf 33 €. Das Gericht kam nach Prüfung der Unterlagen dem Antrag nach. So konnten dem Mandanten wenigstens 350 € gespart werden.
Thomas Schulte LL. M.
Arge Verkehrsrecht im DAV
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