Verkehrsrecht: Abgasaffäre jetzt auch bei Renault!

Wie RT Deutsch am 16. März mitteilte, unterstellt die französische Anti-Betrugs-Behörde Renault „betrügerische Strategien” beim Abgastest. Einige Praktiken sollen seit 27 Jahren angewendet worden sein. Die französische Antibetrugsbehörde DGCCRF wirft dem Hersteller vor, mit Hilfe einer illegalen Software die Ergebnisse von Abgastest manipuliert zu haben. Die von Renault eingebaute Software soll die Arbeitsweise des Motors bei offiziellen Abgastests verändert haben. Die Folge soll ein verringerter Ausstoß von Stickoxiden (NOx) gewesen sein. Diese niedrige Schadstoffbelastung soll sich allerdings jedoch auf den Teststand beschränken. Im Straßenverkehr seien die Emissionen wieder deutlich angestiegen.

Ist die Veröffentlichung zutreffend, entwickelt sich hier ein Skandal wie bei VW! Das würde aber auch bedeuten, dass die Fahrzeuge mangelhaft sind, unter falschen Voraussetzungen verkauft wurden, möglicherweise nicht mehr der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen, im Wert und damit auch im Wiederverkaufswert gemindert sind, vom Vertrag zurückgetreten werden kann. Dies wurde im Zusammenhang mit dem VW-Skandal in zahlreichen Urteilen bestätigt.

Wir raten Ihnen, zur Abwendung eines Schadens zur Beratung vorzusprechen. Zur Prüfung benötigen wir den Kaufvertrag, die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn vorhanden Leasing- oder Finanzierungsvertrag und Versicherungsschein der Rechtsschutz einschließlich der ARB. Gemeinsam muss dann entschieden werden, wie ein möglicher Schaden abgewehrt wird.

Thomas Schulte LL.M.
ARGE Verkehrsrecht im DAV


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