Versicherungsrecht: Geld zurück bei Widerspruch

Privaten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, können noch heute widersprochen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen eindeutig erklärt. Das Widerspruchsrecht ist selbst dann nicht erloschen, wenn der Vertrag schon vollständig abgewickelt wurde. Denn in mehr als 60 % der Fälle sind die von den Versicherern vorgeschriebenen Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft.

Wird dem Vertrag widersprochen, müssen die Versicherer nicht nur sämtliche Beiträge, Abschluss-und Verwaltungskosten erstatten, sondern auch auf all diese Beträge Zinsen. Lediglich die Kosten für den Risikoschutz der Police können die Versicherer abziehen.

Auch jetzt noch den Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu widersprechen, lohnt sich. Dies zum einen bei gar keinem oder einem viel zu geringen Rückkaufswert. Selbst wenn der Mindestrückkaufswert ordnungsgemäß berechnet wurde, können Ansprüche offen sein. Denn neben den gesamten Prämien müssen auch Zinsen sowie die Abschluss-und Verwaltungskosten zurückerstattet werden. Erst recht kann sich der Widerspruch lohnen bei schlechten Ablaufleistungen des Vertrages. Prämien, Kosten und Zinsen können wesentlich höher sein.

Wir überprüfen Ihren Vertrag und sagen Ihnen, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Je nach Konstellation geht es um erhebliche Rückzahlungsansprüche, was die Mühe lohnt.

Thomas Schulte LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht


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