Versicherungsrecht: Unfallversicherung „Die Haftpflichtkasse VVaG" zahlt - erst - nach Klageerhebung!

Die Mandantin hatte bei „Die Haftpflichtkasse VVaG“ eine Unfallversicherung abgeschlossen. Schon kurze Zeit später stürzte sie im Garten und zog sich eine komplizierte Fraktur des linken Armes zu. Leider verblieb ein nicht unbeträchtlicher Dauerschaden.

Aber es gab ja die Unfallversicherung, die bei Zahlung die finanziellen Aufwendungen und den seelischen Schmerz erleichtern könnte. Die Mandantin hatte aber nicht mit der Reaktion des Unfallversicherers gerechnet. Denn dieser lehnte eine Zahlungspflicht ab.

Zum Glück wandte sich die Mandantin an Schulte Anwaltskanzlei in Chemnitz, Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht. Da eine Zahlungspflicht bestand und außergerichtlich der Versicherer sich nicht bewegte, wurde vor dem Landgericht Chemnitz Klage erhoben. Die vom Unfallversicherer vertretene – fehlerhafte – Auffassung führte entgegen § 28 Abs. 3 und 4 VVG nicht zum Ausschluss.

Es dauerte dann auch nicht lange, bis sich telefonisch beim Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Schulte LL.M. der Prozessbevollmächtigte des beklagten Unfallversicherers meldete und vergleichsweise die Zahlung eines guten Betrages anbot. Das Angebot war ausreichend, dass unter Abwägung der Sach- und Rechtslage und des zu erwartenden Aufwandes der Vergleich geschlossen wurde. Sehr günstig war für die Mandantin, dass diese über eine Rechtsschutzversicherung verfügte. Keinerlei Kosten kamen deswegen auf sie zu.

Durch dieses Vorgehen konnte ein guter vierstelliger Betrag erreicht werden, ein gutes Ergebnis.

Wenn es Probleme mit Versicherern gibt, sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht aufgesucht werden.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht


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