Werkvertragsrecht: Fehlerhafte Pkw-Reparatur

Für einen Mandant waren wir kürzlich beauftragt, für diesen Schadensersatzansprüche geltend zu machen aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Reparatur in einer Kfz-Werkstatt. Der Pkw sollte gewartet werden und dabei einige Verschleißteile ausgetauscht werden. Dies betraf auch die Steuerkette am Motor, welche durch die Werkstatt ausgetauscht wurde.

Wenige Wochen nach der Reparatur erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden. Eine Reparatur hätte nur im Wege eines vollständigen Austauschs des Motors vorgenommen werden können. Nach Beratung durch unsere Kanzlei ließ der Mandant den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten. Es stellt sich heraus, dass die neue Steuerkette durch die Werkstatt nicht korrekt eingebaut wurde. Dies hat nachweislich dem Motorschaden verursacht. Wir haben aufgrund dieser gutachterlichen Feststellungen dann die Werkstatt-Firma zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert. Die Werkstatt bot jedoch lediglich eine „Nachbesserung” an.

Eine Schadenersatzzahlung wurde abgelehnt. Wir haben daher für unseren Mandant Klage erhoben. Das Urteil fiel vollständig zu Gunsten unseres Mandanten aus. Dies ist im Ergebnis richtig. Eine Reparatur durch die Werkstatt musste nicht akzeptiert werden. Die Werkstatt hatte ursprünglich nur den Auftrag, die Steuerkette am Motor auszutauschen. Einen vollständigen Austausch des Motors, wie es nach dem eingetretenen Schaden erforderlich war, hatte der ursprüngliche Vertrag zur Reparatur nicht umfasst. Die Werkstatt hatte also nicht das Recht, eine Reparatur anzubieten, sondern musste den Folgeschaden aufgrund der fehlerhaften Reparatur ersetzen. Bei mangelhafter Ausführung eines Werkvertrags (beispielsweise Reparaturen) ist die Art der Ansprüche genau zu prüfen. Hier unterlag die Werkstatt wohl einem Irrtum, welche Rechte dem Kunden zustehen. Sprechen Sie uns gerne zwecks Überprüfung Ihres Falles an.

Samuel Göth, Rechtsanwalt


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Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.