
Auch wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, muss deshalb nicht auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe soll einkommensschwachen Personen die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern.
Die Gewährung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, näheres finden Sie hier.
Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund einer Honorarvereinbarung.
Einzelheiten zu den Grundlagen der Anwaltsgebühren und Gebührenberechnung nach dem RVG finden Sie hier.