
Auch wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, muss deshalb nicht auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe soll einkommensschwachen Personen die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern.
Die Gewährung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, näheres finden Sie hier.