Erbrecht

Zu unseren Kernkompetenzen im Erbrecht zählen:

  • Anfechtung von Testamenten
  • Annahme der Erbschaft
  • Auflagen, Beratung bei Anordnung oder Umsetzung
  • Auskunftsansprüche für Erbberechtigte und Pflichtteilsberechtigte
  • Ausschlagung der Erbschaft, rechtliche Beratung
  • Behindertentestament
  • Enterbung, Erbunwürdigkeit
  • Erbengemeinschaft, auch Auseinandersetzung der Gemeinschaft
  • Erbschaftskauf
  • Erbschein, Beratung und Vertretung im Antragsverfahren
  • Erbvertrag
  • Erbverzicht
  • Gläubigeraufgebot und Inventarerrichtung
  • Nachfolgeregelung für den Gewerbebetrieb
  • Nachlassinsolvenz
  • Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Pflichtteilsverzicht
  • Schenkung/Übertragung zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge
  • Testament, Beratung und Erstellung
  • Testamentsvollstreckung, Beratung
  • überschuldeter Nachlass
  • Vermächtnis
  • Vor* und Nacherbschaft
  • Widerruf von Testamenten

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.