Medizinrecht

Zu unseren Kernkompetenzen im Medizinrecht zählen:

  • Ambulante Behandlungsverhältnisse
  • Anscheinsbeweis
  • Apparatemedizin, fehlerhaft
  • Approbation
  • Aufklärung hinsichtlich Therapie, Risiko, Diagnose, Verlauf
  • Aufklärungsfehler
  • Arbeitsteilung, horizontal und vertikal
  • Arztvertrag, Arztzusatzvertrag
  • Befunderhebungfehler, einfacher und grober
  • Behandlungsalternative
  • Behandlungspflicht
  • Behandlungsvertrag
  • Behandlungsfehler, einfacher und grober
  • Belegarztvertrag
  • Berufspflichten und Berufsgerichtsbarkeit
  • Beweisfragen und -erleichterung
  • Beweissicherung
  • Chefarztvertrag
  • Diagnosefehler, einfacher und grober
  • Dokumentationsmängel
  • Durchgangsarzt
  • Einwilligung, auch mutmaßliche
  • Gemeinschaftspraxis
  • Grober Behandlungsfehler
  • Haftungsumfang bei Medizinschaden
  • Heilbehandlungskosten, Übernahme
  • Heilpraktiker
  • Honorarfragen
  • Kausalität
  • Kassenpatient
  • Krankenhaus-Ambulanz
  • Krankenunterlagen
  • Leitlinien, medizinische
  • Medikation
  • Medizinischer Dienst, Gutachten
  • Medizinprodukte, fehlerhafte
  • Medizinisches Versorgungszentrum
  • Notfallbehandlung
  • Operationszwischenfälle
  • Organisationsfehler, einfacher und grober
  • Praxisgemeinschaft
  • Praxisveräußerung
  • Privatpatient
  • Regressforderungen
  • Risiken, auch vollbeherrschbare
  • Sachverständigengutachten
  • Schlichtungsverfahren, Landesärztekammer
  • Schmerzensgeldanspruch
  • Schönheitsoperation
  • Stationäre Behandlungsverhältnisse
  • Therapiewahl
  • Totaler und gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag
  • Vergleich
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Vollbeweis
  • Wahlleistung
  • Zahnärztliche Behandlungen* Zulassungen, ärztliche

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.