Sozialrecht

Zu unseren Kernkompetenzen im Sozialrecht gehören:

  • Anerkennung eines Arbeitsunfalls
  • Anerkennung einer Berufskrankheit
  • Altersrente
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitslosengeld II/Hartz IV
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Einzelfallhelfer/Schulbegleiter
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Hilfsmittel
  • Kostenübernahme von Leistungen durch die Krankenkasse
  • Krankengeld
  • medizinische Reha
  • Merkzeichen
  • Zuerkennung eines Merkzeichens
  • Opferentschädigungsgesetz
  • Pflegeversicherung
  • Erlangung einer Pflegestufe/eines Pflegegrades
  • Höherstufung in der Pflegeversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Höhe des Grades der Behinderung
  • sozialversicherungsrechtlicher Status
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unfallfolgen/Anerkennung von Unfallfolgen bei einem Arbeitsunfall
  • Behandlungsbedürftigkeit
  • Zahlung einer Unfallrente
  • Witwenrente

Aus dem Bereich des Verwaltungsrechtes:

  • BAföG-Leistungen

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.