Sozialrecht

Zu unseren Kernkompetenzen im Sozialrecht gehören:

  • Anerkennung eines Arbeitsunfalls
  • Anerkennung einer Berufskrankheit
  • Altersrente
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitslosengeld II/Hartz IV
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Einzelfallhelfer/Schulbegleiter
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Hilfsmittel
  • Kostenübernahme von Leistungen durch die Krankenkasse
  • Krankengeld
  • medizinische Reha
  • Merkzeichen
  • Zuerkennung eines Merkzeichens
  • Opferentschädigungsgesetz
  • Pflegeversicherung
  • Erlangung einer Pflegestufe/eines Pflegegrades
  • Höherstufung in der Pflegeversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Höhe des Grades der Behinderung
  • sozialversicherungsrechtlicher Status
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unfallfolgen/Anerkennung von Unfallfolgen bei einem Arbeitsunfall
  • Behandlungsbedürftigkeit
  • Zahlung einer Unfallrente
  • Witwenrente

Aus dem Bereich des Verwaltungsrechtes:

  • BAföG-Leistungen

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.