Mietrecht

Ein Großteil der deutschen Bevölkerung (ca. 55 %) wohnt zur Miete. Das Mietrecht ist neben seinen zahlreichen Gesetzen durch eine umfangreiche Rechtsprechung geprägt. Das macht es für den rechtssuchenden Mieter bzw. Vermieter nicht immer leicht, seine Chancen bei einer anstehenden bzw. schon begonnenen Auseinandersetzung rechtssicher einschätzen zu können, weshalb sich die Hinzuziehung eines im Mietrecht geschulten und in der Praxis erfahrenen Rechtsanwaltes empfiehlt.

Der Mieterschutz genießt einen sehr hohen Stellenwert in der Gesetzgebung, dies sieht man aktuell an den Bemühungen des Gesetzgebers rechtliche Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu erstellen. Auch ist es für Vermieter gar nicht so einfach, dem Mieter die Wohnung zu kündigen. Verletzt dieser aber seine Pflichten, hat auch der Vermieter seine Rechte.

Die wichtigsten Regelungen führt das Bürgerliche Gesetzbuch. Grundsätzlich regelt das BGB im Mietrecht also die Rechte und Pflichten sowohl von Mietern als auch Vermietern sei es im Wohnraum-oder Gewerberaummietverhältnis.

In unserer Rechtsanwaltskanzlei zählen vornehmlich Mieter aber auch Vermieter aus Chemnitz und Umgebung zu den Mandanten. Wir sind entweder außergerichtlich, sei es vorbeugend oder bereits bei ausgebrochenem Mietkonflikt tätig und vertreten die Interessen unserer Mandantschaft bestmöglich zur Vermeidung/Beilegung eines Streites noch in diesem Stadium. Sollte eine gerichtliche Klärung jedoch unumgänglich sein, vertreten wir bei Streitigkeiten aus dem Wohnraummietverhältnis die Mandanten deutschlandweit an den erstinstanzlich ausschließlich sachlich zuständigen Amtsgerichten und aus Geschäftsraummietsachen streitwertabhängig vor den Amts- bzw. Landgerichten in dessen Bezirk sich das Mietobjekt befindet.

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit für Mieter

  • Prüfung von Mietverträgen insgesamt oder einzelner Bestimmungen (z.B. zur Mietkaution, Klein- und Schönheitsreparaturklauseln)
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen etwa aus unterlassenen Schönheitsreparaturklauseln
  • Abwehr von Besitzstörungen von Seiten des Vermieters oder Dritten
  • Überprüfung Betriebskostenabrechnungen einschließlich Klage auf Abrechnung und Belegeinsicht
  • Prüfung der Wirksamkeit von außerordentlichen oder ordentlichen Kündigungen des Mietverhältnisses einschließlich Vertretung in Herausgabe- und Räumungsprozessen.
  • Prüfung der Einhaltung von Kündigungsfristen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen (z.B. wegen Lärmbeeinträchtigung und Schimmelbefall) bzw. die Abwehr unberechtigter * Mietzinsforderungen ohne eine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren
  • Prüfung der Berechtigung von Mietzinserhöhungen
  • Rückforderung der Mietkaution

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit für Vermieter

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.