Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Islamischer Terror bedroht uns alle! (Video) - „Christen werden abgeschlachtet“

09. Dezember 2019

Am 10.11.2019 wurde auf der freien Nachrichtenplattform PI NEWS http://www.pi-news.net unter der obigen Überschrift ein Video veröffentlicht. Die im Deutschen Bundestag vertretene AfD veranstaltete einen Vortrags- und Diskussionsabend zum internationalen, islamistischen Terrorismus mit dem ehemaligen Präsidenten des Landeskriminalamtes Thüringen, Uwe Kranz, sowie den AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch, Lars Hermann und Karsten Woldeit.

Das Video ist einfach spitze! Denn mit diesem wird vermittelt, was in Deutschland und der Welt wirklich los ist. Alle, die bewusst oder unbewusst die Augen vor den Realitäten verschließen, die sich durch Untätigkeit an diesen unverantwortlichen Entwicklungen mit schuldig machen, sollten den im Video vermittelten Wahrheiten ins Auge sehen.

Es wird aufgezeigt, wie die Altparteien, insbesondere die Grünen und die Linke auch durch Winkelzüge und Tricks versuchen, die Realitäten in Deutschland aufzudecken, insbesondere was das schreckliche Attentat auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin angeht.

Frauenpower bei der AfD: Nicole Höchst kandidiert für Parteivorsitz (Video)

06. Dezember 2019

Auf der freien Informationsplattform PI NEWS http://www.pi-news.net wurde das Interview mit der Bundestagsabgeordneten Nicole Höchst veröffentlicht. In wenige Tage ist der Bundesdesparteitag der AfD in Braunschweig, Frau Höchst möchte für einen Sprecherposten kandidieren. Ein gutes Interview mit der 49-Jährigen, es lohnt sich anzuschauen.

Die Kandidatur und diese Frau zeigt mehr als deutlich, dass die AfD sicher nicht eine „frauenfeindliche Altherrenpartei“, ist. „Ganz das Gegenteil ist der Fall. Ich möchte das beste Beispiel dafür sein, dass wir viele Frauen in unseren Reihen haben, die durchaus sich selbst zutrauen und in der Lage sind, Verantwortung in Führungspositionen zu übernehmen, ohne dass sie über eine Quote da rein rutschen“, sagt die Mutter von vier Kindern.

Frau Höchst erklärt wie bei PI NEWS nachzulesen: „Ich bin ’nur‘ AfD! Ich bin das klassische Beispiel dafür, dass ich mich keiner der Strömungen zurechne, die sich die ganze Zeit bekämpfen. Es geht um die Sache, es geht um die Inhalte. Ich höre am Stand oft ‚Ihr seid ein Hühnerhaufen, ihr seid nicht wählbar‘ – das würde ich gerne abstellen.“

Sozialrecht: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirk-ungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II sind teilweise verfassungswidrig

05. Dezember 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.11.2019 zur Verfassungsmäßigkeit der im SGB II vorgesehenen Sanktionen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten entschieden.
Demnach kann der Gesetzgeber erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen. Er darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem vorübergehend staatliche Leistungen entzogen werden. Da es hier um einen erheblichen Eingriff geht, gelten für eine solche Sanktionierung strenge Anforderungen der Verhältnis-mäßigkeit. Es müsse dem Betroffenen auch möglich sein, in zumutbarer Weise wieder die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Leistung nach einer Minderung wieder fließt.
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 05.11.2019 zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs bei Verletzung bestimmter Mitwirkungs-pflichten nicht beanstandet.
Allerdings hat er auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die Minderung nach wieder-holten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt.
Nach § 31 Abs. 1 SGB II verletzen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II, die keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen, ihre Pflichten,

Thüringen-Wahl: Deshalb beginnt die Revolution im Osten!

04. Dezember 2019

Heiko Schrang betreibt unter anderem unter SchrangTV https://www.heikoschrang.de einen YouTube-Kanal mit mittlerweile rund 145.000 Abonnenten. Auf diesem veröffentlicht er praktisch wöchentlich ein oder mehrere Videos, meistens mit sehr gutem Inhalt. Eins dieser Videos unter der obigen Überschrift mit der Analyse nach der Thüringen-Wahl habe ich Ihnen unten eingestellt. Es ist sehr kurzweilig und sehenswert. Die schweren Mängel in unserem Land, Demokratiedefizite werden aufgeführt, teilweise kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Wie mit der AfD umgegangen wird und damit mit 25 % der Thüringer Wähler, ist schon ein Skandal.

Dass die Menschen die Arbeit von Heiko Schrang, können Sie an den Kommentaren erkennen, einige davon habe ich Ihnen eingestellt:

„Die AFD wird so bekämpft, dass sie wachsen wird. Naturgesetz!“

Mietrecht: Heranziehung des Mietspiegels einer Nachbargemeinde

03. Dezember 2019

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.08.2019 zum Aktenzeichen VIII ZR 255/18 zu den Anforderungen an die Vergleichbarkeit zweier Gemeinden, wenn der Vermieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde Bezug nimmt, Stellung genommen.

In kleineren Gemeinden besteht in vielen Fällen kein Mietspiegel. Unter welchen Voraussetzungen kann ein für die Nachbargemeinde bestehender Mietspiegel zur Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete in der eigenen Gemeinde herangezogen werden? Ausgangspunkt ist die gesetzliche Regelung in § 558 a Abs. 4 S. 2 BGB: „Ist in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, …, so kann auch ein anderer, insbesondere … ein Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde verwendet werden.“

Der Bundesgerichtshof hatte in dem genannten Urteil konkretere Vorgaben zur Vergleichbarkeit zweier Gemeinden gemacht.

Es sei eine Gesamtbetrachtung aller Kriterien des jeweiligen Einzelfalls und deren anschließende Gewichtung und Abwägung erforderlich.

Die heutige Zeit akzeptiert kaum noch Profil (Video)

02. Dezember 2019

Am 01.10.2019 veröffentlichte die Nachrichtenplattform „Freie Welt“ https://www.freiewelt.net über ihren TV-Kanal ein Interview mit Fürstin Gloria von Thurn und Taxis. In der sogenannten Ausgabe von »Das Ganze Bild« führte Beatrix von Storch, Abgeordnete der AfD im Deutschen Bundestag das Interview.

Das dazugehörige Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Er ist sehr sehenswert. Man lernt diese sehr interessante Frau kennen, hört etwas über ihre Begegnungen mit Franz Josef Strauß, Hillary Clinton und Papst Benedikt XVI. Auch spricht sie – in einer Nebenbemerkung – über die Ersatzreligion CO2 usw..

Warum ich Ihnen am Montag, an dem stets Artikel veröffentlicht werden im Zusammenhang mit dem christlichen Glauben, ist, dass Fürstin Gloria von Thurn und Taxis gläubige Katholiken ist. Der Glaube an unseren Gott spielt in ihrem Leben eine wichtige Rolle. Sie sieht, dass Brüder und Schwestern in Ländern wie Nigeria, Sri Lanka und dem Jemen besonders starker Verfolgung ausgesetzt sind. Sie hofft für ihr Leben, Prüfungen standzuhalten und damit den Glauben an Gott und Jesus Christus zu bewahren.

Eine AfD-Studie sorgt für Wirbel. Wie es wirklich um Deutschland steht: Fakten, Fakten, Fakten

29. November 2019

Unter der Überschrift „Wie es wirklich um Deutschland besteht – Fakten statt Fake News“ präsentierte der AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen gemeinsam mit dem hessischen AfD-Fraktionschef Robert Lambrou und dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Frank Grobe, ein 128 Seiten starke Papier, welches die tatsächliche Situation in Deutschland wiedergibt, ungeschönt, nicht gefehlt hat durch die Alte Medien, nicht schön geredet durch die Altparteien. Es ist eine sachliche Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Daten, unter anderem amtliche Kriminalitätsstatistiken, Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts, der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, der NASA, von Nichtregierungsorganisationen und Presseartikel. Darauf wurde ich aufmerksam durch die freie Informationsplattform KOPPReport https://kopp-report.de, die einen Artikel unter des Deutschland Kurier https://www.deutschland-kurier.org unter der obigen Überschrift am 20.11.2019 aufgriff. Den Artikel können Sie im Archiv des KOPPReport nachlesen, insbesondere auch das sehr wissenswerte Gutachten. Ich habe Ihnen den Link nachfolgend eingestellt.

Meinungsterror und Tugendwächter (Video)

27. November 2019

Am 25.11.2019 gab es auf der Nachrichtenplattform PI NEWS http://www.pi-news.net unter der obigen Überschrift den Wochenrückblick in dem Format „Die Woche COMPACT“.

Worum geht es u.a.?

Nach einer jüngsten Umfrage meinen 2/3 der Deutschen, man müsse aufpassen, „zu welchen Themen man sich“ öffentlich „wie äußert“.

Weitere nachzulesende Überschriften:
„Werden die Deutschen gleichgeschaltet? / Supercharger für den Arbeitsmarkt? – Tesla kommt nach Deutschland.“ Kritisch sind die hohen Subventionen zu beurteilen, die einer zukunftsabgewandten Technologie auf Dauer nicht helfen wird. Schauen Sie sich die Windräder an, die ohne staatliche Subventionen nicht effizient betrieben werden können.

Mietrecht: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter

26. November 2019

Im Zusammenhang mit einem laufenden Mietrechtsstreit vor dem zuständigen Amtsgericht, in dem wir zwei Mieter vertreten, denen gegenüber die Miete bis an die oberste Grenze der maßgeblichen Mietpreisspanne innerhalb des geltenden qualifizierten Mietspiegels angehoben worden ist, obwohl nach der Bewertung der Wohnwertmerkmale die Wohnung nur an der untersten Grenze diese Spanne anzusiedeln war, werden wir auf die Argumentation in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.02.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 346/10 zurückgreifen.

Zudem gibt es einen Richter am betreffenden Amtsgericht, der auf dem Standpunkt steht, wonach die in dem qualifizierten Mietspiegel angegebene Mietpreisspanne – in dem konkreten Fall zwischen 4,26 €-6,15 € – die ortsübliche Einzelvergleichsmiete darstellt und aus diesem Grund der Mieterhöhung der Vermieterseite bis zur Obergrenze einzig mit der Darlegung, dass man aufgrund des Punktesystems in diese Kategorie fällt, stattgeben würde.

Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete handelt es sich nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zwar regelmäßig nicht um einen punktgenauen Wert, sondern diese ortsübliche Vergleichsmiete kann sich auch innerhalb einer gewissen Spanne bewegen. Die Feststellung, ob die verlangte Miete innerhalb dieser Spanne liegt oder die ortsübliche Miete übersteigt, obliegt dem Tatrichter und erfordert im Prozess eine konkrete Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne einer Einzelvergleichsmiete.

Wie das Leben in der Westbank wirklich ist! - Der neue Film der Sächsischen Israelfreunde! (Video)

25. November 2019

Wollen Sie sich wirklich informieren, wie die Verhältnisse im Nahen Osten sind? Interessiert Sie die Situation in Israel, die Bedrohung des Landes, wollen Sie etwas lernen über falsche Berichterstattung in den westlichen Medien? Wollen Sie mehr wissen über das von Gott auserwählte Volk? Sind Sie offen genug um zu erkennen, dass sehr viele Palästinenser und Muslime Israel und die Juden hassen, ihnen den Tod wünschen und sich damit gegen Gott stellen?

Dann kaufen Sie sich den neuen Film der Sächsischen Israelfreunde https://www.zum-leben.de, ganz neu veröffentlicht mit Premiere in der Villa Markersdorf am 31.08.2019.

Der Film wird vorgeführt am 10.12.2019 um 19:00 Uhr in unserer Luther-Kirchgemeinde Zschopauer Straße in Chemnitz. Der Eintritt ist frei!

Aus meiner Sicht ein Muss für alle Christen, Israelfreunde und Menschen, die nicht dem Mainstream hinterherlaufen.

Der Trailer macht neugierig, ich habe Ihnen diesen als Video eingestellt.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.