Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Bauvertragsrecht: Raus aus der Haftungsfalle
Seit dem 1. Januar 2018 gilt der neue § 445 a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Was hat es damit auf sich?
In Deutschland gilt gemäß § 439 BGB, dass Verbraucher einen Anspruch auf Mängelbeseitigung bzw. Lieferung einer mangelfreien Sache haben. Das bedeutete für den Verkäufer die Verpflichtung, Ersatz des fehlerhaften Materials zu leisten. Dieser Ersatz geht jedoch häufig mit sehr aufwändigen Aus- und Einbauarbeiten einher. Hier stellte sich immer die Frage, wer diese oft erheblichen Kosten zu tragen hat. Wurde z.B. fehlerhaftes Laminat verlegt, muss der Verkäufer, z.B. Obi, neues Laminat liefern. Oftmals waren die Verlegearbeiten aber aufwendiger und teurer als das Laminat selbst. Es bestand lange Streit, wer diese Arbeiten des Herausnehmens und Neuverlegens zu übernehmen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu in der Entscheidung mit dem Az. VIII ZR 70/08 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Danach hat der Verkäufer die Aus- und Einbaukosten zu übernehmen, aber nur, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Damit waren die Probleme für die Verbraucher gelöst, sie konnten in jeder Hinsicht Ersatz verlangen.