Ex-Verfassungsrichter Papier: Illegale Einreisen grundsätzlich verweigern!

In den Mainstream-Medien, aber auch auf www.idea.de war wenig überraschendes zu lesen. Erstaunlich war, dass der Anstoß kam von der FDP-Bundestagsfraktion, die ein Rechtsgutachten beim ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier aus München in Auftrag gab. Dieses Rechtsgutachten liegt der „Rheinischen Post“, die auch couragiert genug war, Teile davon zu veröffentlichen.

Prof. Hans-Jürgen Papier kommt eindeutig zu dem Schluss, dass sich ein Asylbewerber das Zielland nicht selbst aussuchen kann. Zuständig ist nach wie vor das EU-Mitgliedsland, dass der Migrant zuerst betreten hat. Die Auffassung, dass jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet sei, grundsätzlich jeden Antrag eines Migranten zunächst zu prüfen und in der Folge Einreise und Aufenthalt zu gestatten, bezeichnet der ehemalige Verfassungsrichter als „oberflächlich“. Denn dadurch kann das Ziel des EU-Asylrechts, illegale Weiterreisen zu verhindern, nicht erreicht werden. Wir alle wissen auch, dass es nur sehr schwer gelingt, illegal eingereiste Menschen wieder zurückzuführen. Dadurch wird – so Prof. Papier – das „EU-Asylrecht schlicht ausgehebelt“.

Die Dublin-Verordnung würde aktuell über die „Hintertür“ ausgehebelt.

Laut www.pi-news.net vom 01.01.2018 zitierte die „WELT“ den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts:

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier stuft Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen nicht nur als möglich, sondern als zwingend geboten ein. In einem der „Rheinischen Post“ vorliegenden Rechtsgutachten verweist Papier auf das „tragende Regelungsprinzip des EU-Asylrechts“, wonach ein Asylbewerber sich das Zielland für seinen Schutz in der EU nicht selbst aussuchen und einen Aufenthalt in seinem „Wunschland“ erwirken könne. […]

Einreiseverweigerungen seien zwar kein Mittel zur angemessenen und dauerhaften Lösung der Migrationsfrage. Deshalb sei ein neues einheitliches EU-Recht nötig, so der Jurist. „Das kann aber noch kein Rechtfertigungsgrund dafür sein, das derzeit noch geltende Recht dauerhaft unbeachtet zu lassen.“ Eine solche Grundhaltung führe „zu einer Erschütterung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Bestand und in die Effektivität des Rechtsstaates“ (www.pi-news.net)

Was der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier in seinem Gutachten, bestätigt das natürliche Rechtsgefühl der Deutschen.

Das Rechtsgutachten bestätigt aber auch erneut, dass Frau Merkel und alle ihre Helfershelfer illegal handeln, sich gegen das Recht stellen. Damit muss sofort Schluss sein. Ein Rücktritt von Frau Merkel ist unabwendbar. Dies erst recht, als entgegen der nicht zutreffenden Veröffentlichungen in den Mainstream-Medien, keine Lösungen im Migrationsgipfel gefunden, keine verbindlichen Absprachen getroffen wurden.

Je schneller umso besser für Deutschland.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt


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