Recht auf Vorsorge: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Wochenzeitung „Junge Freiheit” warb in der Ausgabe Nummer 11/17 in mehreren Beiträgen für die Vorsorge in der Familie durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. In einem Beitrag unter der Überschrift

„Und plötzlich lag er im Koma”

war folgender Beitrag veröffentlicht:

„Kennen Sie diese Szene aus Spielfilmen? Eine Frau erleidet einen Unfall, wird schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert. Sie liegt auf der Intensivstation, wird künstlich beatmet. Ihr Mann trifft ein, stürmt über die Krankenhausflure, steht vor der Scheibe mit Blick zur bewusstlosen Patientin. Ein Arzt tritt dazu und fragt: „Sind Sie der Ehemann?” Dieser bejaht und erhält darauf Auskünfte zum Zustand der Patientin und darf sie sehen.

Eine irreführende Szene, denn sie unterstellt, Eheleute verfügen über besondere Rechte, wenn ihr Partner in eine solche Notlage gerät. Dachten sie das auch? Tatsächlich haben Ehepartner und andere Angehörige bislang so wenig Rechte wie ein Wildfremder. Entscheidung über einen schweren operativen Eingriff? Braucht das Krankenhaus eine Zustimmung, wird dann Kontakt zum Amtsgericht und einem staatlichen Betreuer aufgenommen. Die Familie schaut nur noch zu.

Die Erzählung eines guten Freundes öffnete mir kürzlich die Augen, in welche Katastrophe Familien steuern können, wenn keine klaren Vorsorgeregelungen getroffen wurden. Die Mutter eines Bekannten war schon seit Jahren dement und ein Intensivpflegefall, wurde vom Vater zusammen mit Pflegekräften liebevoll zu Hause betreut. Nun wurde auch der Vater schleichend dement. Irgendwann merkten die Kinder, dass der Vater, immer noch Inhaber eines großen Familienunternehmens, nicht mehr vollständig handlungs-fähig war. Zunächst half man sich mit Teilvollmachten. Irgendwann kam es zum Streit, der Vater wehrte sich, schaltete Anwälte ein, schließlich wurde ein staatlicher Betreuer eingesetzt, an dem vorbei die Kinder nicht mehr an den Vater kamen. Eine Tragödie. Inzwischen ist der Vater verstorben. Die Kinder prozessieren gegen Betreuer und Pflegekräfte, die offenbar zugesehen haben, wie erhebliche Vermögenswerte verschwanden. Auch fertigte der Vater ein Testament unter Anleitung krimineller Hilfskräfte aus, dass einen Teil der Kinder enterbte und Pflegern enorme Vermächtnisse zusprach. Es gibt eine verständliche psychologische Schwelle, die uns daran hindert, uns mit den Themen Hinfälligkeit und Tod zu beschäftigen. Wir glauben, einen Fall zu beschwören, wenn wir uns mit ihm beschäftigen. Man sollte es aber schon als junger Mensch tun, vor allem wenn man verheiratet ist, Kinder hat und vielleicht auch noch Firmeninhaber ist. Wer erhebt Einspruch bei einem Steuerbescheid, wenn das Finanzamt irrtümlich horrende Summen fordert? Oder wenn sie in der Phase der Einspruchsfrist aufgrund eines Autounfalls im Koma liegen? Haben Sie Ihrem Partner keine Vollmacht gegeben, wird die Forderung wirksam, die vielleicht Zu Pfändungen führen kann.

Es ist kein leichtes Thema. In Ihrem Interesse, vor allem im Interesse Ihrer Angehörigen: Kümmern Sie sich darum!”

Wir begleiten Mandanten schon seit Jahren bei der Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorge-vollmachten. So konnten wir schon in vielen Fällen helfen und Schaden abwenden. Wir sind gerne bereit, auch Ihnen beizustehen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Thomas Schulte LL.M., Rechtsanwalt


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