Strafrecht: Warum sich die Einschaltung des Rechtsanwaltes lohnt!

Anfang Februar 2019 lag im Erzgebirge noch viel Schnee. Die Straßen wurden beräumt, der Schnee häufte sich an den Straßenrändern an. Die dadurch versperrte Sicht war auch Grund für den Unfall, den unsere Mandantin verursachte. Beim Heranfahren an einen Kreuzungsbereich hatte sie sich durch die durch den Schnee versperrte Sicht nach links täuschen lassen und ging von freier Fahrt aus. Diese Täuschung führte aber zu einem schweren Verkehrsunfall. Denn tatsächlich kam von links ein bevorrechtigtes Fahrzeug sodass es im Kreuzungsbereich zu einer heftigen Kollision kam. Das bevorrechtigte Fahrzeug fuhr mit erheblicher Geschwindigkeit in die Fahrertür des Fahrzeuges der Mandantin herein. Das Fahrzeug wurde herumgeschleudert, die Mandantin wurde schwer verletzt.

In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft Chemnitz ein Strafverfahren ein wegen fahrlässiger Körperverletzung, von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Fakt war aber, dass die verkehrsrechtlich unbescholtenen Mandantin einem vermeidbaren Irrtum unterlag, sie selber dadurch schwer verletzt wurde und einen hohen materiellen und immateriellen Schaden davontrug. Die Insassen des gegnerischen Fahrzeuges wurden glücklicherweise nur leicht verletzt. Diese Argumentation aufnehmend und entsprechende Belege beifügend hat nach der zutreffenden Verweisung der Staatsanwaltschaft Chemnitz der Sache auf den Privatklageweg auch das Landratsamt Erzgebirgskreis, Zentrale Bußgeldstelle, den Sachverhalt zutreffend bewertet und gegen die Mandantin nur eine Verwarnung ausgesprochen i.H.v. 55,00 €. Punkte in Flensburg gab es dafür nicht.

Die Entscheidung der Zentrale Bußgeldstelle des Erzgebirgskreises war vollkommen richtig, so muss eine staatliche Stelle mit derartigen Dingen umgehen. Es widerspräche jeder Opportinität, die schwer geschädigte Mandantin auch noch mit einer hohen Geldbuße zu überziehen. Wäre dies geschehen, hätte man sich sogar schämen müssen. Richtigerweise beließ es die Zentrale Bußgeldstelle bei der Verwarnung.

Die Rechtsanwälte der Schulte Anwaltskanzlei hatten beträchtlichen Anteil an diesem Erfolg. Denn es ist auch wichtig, den Staatsanwaltschaften und Bußgeldstellen Argumente zu liefern, um zutreffend entscheiden zu können. Das ist hier geschehen, ein gutes Ergebnis. Wichtig ist, sofort nach dem Unfallereignis bei uns vorzusprechen.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt


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