Versicherung muß an Wirt 1,01 Millionen Euro zahlen wegen Coronaschließung !

Die freie Informationsplattform KOPPReport https://kopp-report.de verlinkten am 1. Oktober 2020 einen Artikel aus der Frankfurter Allgemeine. Diese berichtete überhaupt einen Rechtsstreit vor der Versicherungskammer in Bayern.
Der Betreiber eines der größten Biergärten in München musste sein Lokal infolge der staatlichen Anordnung Corona schließen. Wenige Wochen vor der Zwangsschließung hatte der Wert seinen Augustinerkeller, einen der größten Biergärten in München, gegen derartige Ereignisse versichert.
Der Versicherer wollte aber nicht zahlen, sodass beim Landgericht München Klage erhoben wurde. Der Klage wurde in 1. Instanz stattgegeben und der Versicherer verurteilt, über 1 Million € an den Gastwirt zu zahlen für den durch die – möglicherweise unsinnigen – Zwangsmaßnahmen im Rahmen Corona entstandenen Ausfälle.
Ein hervorragendes Urteil, wonach auch die Intransparenz der Versicherungsbedingungen festgestellt wurde.
Das Urteil tut für den Versicherer weh, ich rechne mit einer Berufung. Soweit der weitere Gang veröffentlicht wird, werde ich berichten.
Haben Sie ähnlichen Versicherungsschutz, melden Sie Probleme bei der Regulierung bzw. Durchsetzung, so stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Versicherungsrecht jederzeit zur Verfügung.
Ihre
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht


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