Wichtiges Urteil am Arbeitsgericht Dresden!

Die Anwaltskanzlei Hannig hat am 12.09.2023 ein wichtiges Urteil vor dem Arbeitsgericht in Dresden erstritten.

Nach den bisher vorliegenden Informationen geht das Arbeitsgericht Dresden in dem Urteil zum Aktenzeichen: 9 Ca 676/22 davon aus, dass ein Impf- oder sonstiger Nachweis keine Tätigkeitsvoraussetzung war und ist. Nur das Gesundheitsamt hätte im Rahmen einer Ermessensentscheidung ein Tätigkeitsverbot aussprechen dürfen. Dazu waren die Arbeitgeber nicht berechtigt. Dies führte zu einer Nachzahlungspflicht des Arbeitgebers – vermutlich in nicht unerheblicher Höhe.

Herzlichen Dank an die Kollegen.

Diese Meinung habe ich schon immer vertreten, jetzt folgt scheinbar auch die Rechtsprechung. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Danke an die Kollegen!

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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