Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Alles Betrug, Körperverletzung oder sogar mehr? (Video)

16. Februar 2021

Wer glaubt jetzt noch an ein rechtmäßiges Handeln der Regierung?
Die Tageszeitung „Welt“ veröffentlichte am 7. Februar 2021 einen Beitrag über „Machenschaften“ der leitenden Politiker und Verantwortlichen im Rahmen der harten Corona-Maßnahmen. Wenn dies auch nur einigermaßen zutreffend ist, ist dies ein Skandal und muss aus meiner Sicht strafrechtliche Konsequenzen haben.

Fünf Jahre „Wir schaffen das“: Diese Verbrechenswelle rollt durch Deutschland (Video)

06. Januar 2021

„Die Folgen von „Wir schaffend das“: Seit……

Haben sich Frau Merkel oder Frank Heinrich entschuldigt? (Video)

01. Januar 2021

Haben sich Frau Merkel oder Frank Heinrich entschuldigt?

Überdimensionaler Wahlbetrug: 30.000 tote Wähler, 47 USB-Karten verschwunden, 1,2 Mio. Stimmen faul?

10. Dezember 2020

Die Sendung FRONTAL+ auf EPOCHTIMES https://www.epochtimes.de veröffentlichte am 2.12.2020 unter der obigen Überschrift ein Video

KenFM im Gespräch Reiner Fuellmich Corona Untersuchungsausschuss (Video)

26. November 2020

Heute kann ich Ihnen ein besonderes Video präsentieren. Der Kollege und Rechtsanwalt Fuellmich bereitet mit einem großen Team eine Klage unter anderem gegen Prof. Drosten und gegen das RKI vor.

Die Woche COMPACT: Leipzig, Querdenken, Schrang und die verheimlichten Ziele der angeblichen Pandemie! (Video)

17. November 2020

Auf der freien Informationsplattform PINEWS http://www.pi-news.net wurde am 16.11.2020 der neue Wochenrückblich von COMPATTV veröffentlicht. Es werden wieder brandheiße Themen beleuchtet, und zwar wahrheitsgemäß.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a StPO

12. November 2020

Der tschechische Mandant hatte ein Problem. Ihm wurde vorgeworfen, im Jahr 2018 mit dem von ihm geführten Lkw einen Zaun beschädigt und damit einen Schaden in Höhe von rund 3500 € gemacht zu haben.

Hamburg: Gerichtsverfahren wegen Aussprechens von Fakten zum Islam (Video)

08. Oktober 2020

Am 5.10.2020 veröffentlichte die freie Internetplattform PINEWS http://www.pi-news.net unter der obigen Überschrift ein Video über ein Gerichtsverfahren gerichtet gegen Michael Stürzenberger, Kritiker des politischen Islam aber auch absoluter Fachmann über den Islam.

Er hat in Hamburg eine Rede gehalten, ist nunmehr angeklagt worden von der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Anklage wurde zugelassen vom Amtsgericht Hamburg, sodass er nunmehr zu einer Gerichtsverhandlung geladen wurde als Angeklagter. Dies, weil er angeblich gegen § 166 StGB verstoßen hätte, dieser Paragraf ist überschrieben mit „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Es geht darum, dass nach Stürzenberger die Abkehr vom Islam nach den islamischen Lehren mit dem Tod zu bestrafen ist. Dies begründet er ausführlich, danach ist es auch absoluter ist.

IXTHYS - "Die Schande von Berlin?"

21. September 2020

In Berlin betreibt die Koreanerin Rennen Frau Pak ein kleines Restaurant. Sie ist Christin, hält ihre Liebe zu Jesus Christus nicht verborgen. So sind in Ihrem Restaurant Bibelverse aufgehängt, um den Kunden von der Liebe zu Jesus zu berichten. Es gibt und gab auch Gegner, die sie als „Schande von Berlin“ bezeichneten.

Nunmehr ist der Hammer passiert, der alle wachrütteln müsste. Da Pak auch die Worte Gottes präsentierte, in denen Gott gleichgeschlechtlichen Verkehr als Gräuel bezeichnet, wurde sie wegen des Verdachtes der Volksverhetzung angezeigt. Eine Hausdurchsuchung hat stattgefunden, ob Anklage erhoben wird ist in Prüfung.

Schlimm ist aber schon jetzt, dass ein deutscher Staatsanwalt und ein deutsches Gericht diese Hausdurchsuchung und die Ermittlungen veranlassten und zuließen, wo Frau Pak doch nur aus der Bibel zitiert hat.

Darf ein Politiker straffrei als „Null“ bezeichnet werden?

01. September 2020

Diese spannende Frage hatte jetzt das Bundesverfassungsgericht im stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Mai 2020 – 1 BvR 1094/19 –, zu entscheiden.

Der Sachverhalt um den es ging wurde wie folgt dargestellt:
„1. Im Rahmen eines einkommensteuerrechtlichen Festsetzungsverfahrens, in dem insbesondere die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein gerichtliches Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag strittig war, erhielt der Beschwerdeführer neben dem sonstigen behördlichen Schriftverkehr ein an ihn persönlich gerichtetes, mit dessen abgedruckter Unterschrift versehenes Rundschreiben des nordrhein-westfälischen Finanzministers. Dort heißt es unter anderem: „Steuern machen keinen Spaß, aber Sinn. Die Leistungen des Staates, die wir alle erwarten und gern nutzen, gibt es nicht zum Nulltarif“. Daraufhin äußerte sich der Beschwerdeführer im März 2017 am Ende eines weiteren Schreibens an die Finanzbehörden, das hauptsächlich die Frage der Absetzbarkeit der Kosten des rechtlichen Vorgehens gegen den Rundfunkbeitrag, die angebliche Rechtswidrigkeit dieses Beitrags sowie die vermeintlich rechtswidrige Vorauszahlungsverpflichtung für das nächste Steuerjahr betraf und das auch allgemein eine „Drangsalierung“ und „Tyrannisierung“ der Bürger seitens des Fiskus geltend machte, wie folgt:
„Weitere Dienstaufsichtsbeschwerden behalte ich mir ausdrücklich vor. Sie jetzt zu erheben, dürfte allerdings sinnlos sein: Solange in Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt. Aber vielleicht führt ja die Landtagswahl im Mai 2017 hier zu Verbesserungen […]“.
In der Folge verurteilte das Amtsgericht den Bürger zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu jeweils 35 €. Dieses Urteil wurde vom Landgericht im Wesentlichen bestätigt. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes heißt es unter anderem wie folgt:

„ 2. Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit sie zulässig ist, im Sinne des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet. Die Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
a) Die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beleidigung greift in seine Meinungsfreiheit ein.
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Grundrechtlich geschützt sind damit insbesondere Werturteile, also Äußerungen, die durch ein Element der Stellungnahme gekennzeichnet sind. Dies gilt ungeachtet des womöglich ehrschmälernden Gehalts einer Äußerung. Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 <138 f.>; 61, 1 <7 f.>; 93, 266 <289 f.>). Der Beschwerdeführer positioniert sich hier mit den Begriffen „rote Null“ und „Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert“ zur Amtsführung des Finanzministers und möglicherweise auch zu dessen Person. Die strafrechtliche Sanktion knüpft an diese in den Schutzbereich fallende Äußerung an und greift damit in die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers ein.
b) Dieser Eingriff in das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
aa) Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet das Grundrecht der Meinungsfreiheit seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Dazu gehört auch § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 <290 ff.>), auf den sich die angegriffenen Entscheidungen stützen.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.