Anhebung des Kindergeldes zum 01.07.2019 und Auswirkungen auf den Kindesunterhalt

Zum 01.07.2019 wird das Kindergeld um 10,00 € je Kind angehoben. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204,00 €, für das dritte Kind 210,00 € und ab dem vierten Kind werden 235,00 € gezahlt.

Die Anhebung des Kindergeldes hat auch Auswirkungen auf die Zahlung von Kindesunterhalt.
Beim Kindesunterhalt wird das hälftige Kindergeld von dem jeweiligen Tabellenbetrag in Abzug gebracht.
Wenn also ein Elternteil zur Barunterhaltszahlung an das von ihm getrennt lebende Kind verpflichtet ist, wird vom Tabellenbetrag aus der Unterhaltstabelle das hälftige Kindergeld noch in Abzug gebracht.
Hierzu ein kurzes Beispiel:
Der Kindesvater schuldet seinem 9jährigen Kind Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhaltes. Aus der aktuellen Unterhaltstabelle ergibt sich ein Tabellenbetrag in Höhe von 406,00 €, davon ist das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen. Bisher waren dies 97,00 €, so dass sich ein Unterhaltszahlbetrag in Höhe von 309,00 € ergab. Ab 01.07.2019 verringert sich der Unterhaltszahlbetrag aufgrund des erhöhten Kindergeldes auf 304,00 €.

Wer sich in einer Unterhaltsurkunde zur Unterhaltszahlung verpflichtet hat oder durch einen Beschluss des Gerichtes zur Unterhaltszahlung in Höhe des Mindestunterhaltes oder eines Prozentsatzes des Mindestunterhaltes verpflichtet wurde, muss hier selbst dafür Sorge tragen, dass der aufgrund der Kindergelderhöhung verringerte Unterhaltsbetrag gezahlt wird.

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Rechtsanwältin


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